abmeldung nach §39
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§ 39. Eingeschränkte Zulassung
(1) Fahrzeuge, die unter der Bedingung genehmigt wurden, daß sie
nur auf bestimmten Arten von Straßen verwendet werden, dürfen nur
für bestimmte Straßenzüge dieser Art (Routen) zugelassen werden; bei
dieser Zulassung sind, soweit dies insbesondere im Hinblick auf
örtliche Gegebenheiten erforderlich ist, die entsprechenden Auflagen
vorzuschreiben. Fahrzeuge zur Güterbeförderung, bei denen lediglich
das höchste zulässige Gesamtgewicht oder die höchsten zulässigen
Achslasten oder beide die im § 4 ABS. 7, 7a und 8 angeführten
Höchstgrenzen übersteigen, sind gemäß § 37 zuzulassen und die
Beschränkung der Zulassung auf bestimmte Straßenzüge ist bedingt für
den Fall auszusprechen, daß das Fahrzeug ganz oder teilweise beladen
ist und durch die Beladung die jeweiligen Höchstgrenzen
überschritten werden, bei Fahrzeugen für die Benützung von Straßen
im Vorlauf- und Nachlaufverkehr auf die Dauer der Verwendung für
diese Zwecke; dies gilt sinngemäß auch für Fahrzeuge, an denen gemäß
§ 28 ABS. 6 Streu- oder Schneeräumgeräte angebracht werden dürfen
und deren größte Breite nur bei angebrachtem Gerät die im § 4 ABS. 6
Z 2 angeführte Höchstgrenze übersteigt.
(2) Bei Fahrzeugen, die nach dem ABS. 1 zugelassen sind, muß neben
der vorderen und hinteren Kennzeichentafel, bei Kraftwagenzügen
neben der vorderen Kennzeichentafel des Zugfahrzeuges und der hinten
am letzten Anhänger angebrachten Kennzeichentafel je eine kreisrunde
gelbe Tafel mit mindestens 20 cm Durchmesser, schwarzem Rand und dem
lateinischen Buchstaben "R" in dauernd gut lesbare und
unverwischbarer schwarzer Schrift vollständig sichtbar angebracht
sein. Wenn die Verwendung von Fahrzeugen, an denen gemäß § 28 ABS. 6
Streu- oder Schneeräumgeräte angebracht werden dürfen, nicht der
eingeschränkten Zulassung unterliegt, sind die Tafeln zu entfernen
oder abzudecken.
(3) Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen gemäß ABS. 1 auch
zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, daß der
nach § 37 ABS. 2 Antragsberechtigte der Antragstellung zustimmt.
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