Blaue Tafel

      Blaue Tafel

      Hallo,

      hab ein paar Fragen bezüglich der Verwendung der Blauen Nummern Tafel. (Bsp. Wörthersee)

      1. Darf ich mit meinem Fahrzeug (wo 2-3 Teile nicht typisiert sind) mit der Blauen Tafel zum Wörthersee und wieder zurück fahren? Wenn mich da die Polizei aufhebt kann die dann die tafel konviszieren? Auch wenn ich sage ich überstelle nur mein Auto?

      2. Wenn ich mit meinem Fahrzeug das ne normale nummerntafel hat zum Wörthersee fahre und mir nimmt die Polizei die Tafel AB, darf ich da die blaue raufmachen und mein Auto nach hause fahren oder darf ich da nur noch den Anhänger benutzen?

      Mfg Foggy
      nein. das auto muss auch mit blauen der STVO entsprechen. wenn nicht und es werden "Schwere Mängel" oder "Gefahr im Verzug" gefunden, werden selbst die blauen Konfiziert....

      das gilt auch für den 2. Fall, wenn dir wegen einem oben genannten Grund die Taferl abgenommen wurden.

      Da hilft nur Typisieren, oder Anhänger...

      lg Andi.
      Probefahrtkennzeichen - "Blaue Taferl"

      Verwendung nur für:

      • Feststellung der Gebrauchsfähigkeit oder Leistungsfähigkeit eines Fahrzeuges.

      • Überführungsfahrten im Rahmen des Geschäftsbetriebes.

      • Überführungsfahrten durch den Käufer bei der Abholung des Fahrzeuges vom Verkäufer.

      • Fahrten zum Ort der Begutachtung oder Überprüfung.

      • Überlassen des Fahrzeuges (höchstes zulässiges Gesamtgewicht jedoch maximal 3500 kg) an einen Kaufinteressenten für längstens 72 Stunden (Fahrtunterbrechungen zulässig).


      Voraussetzungen ergeben sich durch § 45 KFG 1967

      Fahrzeug muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und sich in verkehrs- und betriebsicherem Zustand befinden.
      Grundsätzlich muss der Zulassungsbesitzer oder dessen Bevollmächtigter an der Probefahrt teilnehmen oder einen schriftlichen Auftrag zu dieser Fahrt erteilen.
      Der Besitzer des Probefahrtkennzeichens hat einen Nachweis zu führen und darin vor jeder Fahrt den Namen des Lenkers, das Datum, Marke, Typ und Fahrgestellnummer des Fahrzeuges festzuhalten.
      Im Rahmen einer Probefahrt eines Kaufinteressenten hat der Zulassungsbesitzer der Probefahrtkennzeichen eine Bescheinigung über die Probefahrt mit dem Zeitpunkt des Beginnes und Ende der Probefahrt auszustellen. Bei Fahrtunterbrechung ist diese Bescheinigung im Fahrzeug so zu hinterlegen, dass diese gut erkennbar ist.

      In der Suche findest Du alles was Du wissen willst...

      Grüsse,
      DOC!
      Jo, und Österreicher mit Blaue Taferl untersuchens in den letzten Jahren besonders gerne am See genauer.
      Sind ja auch net auf der Nudelsuppe dahergeschwommen die Herren von der Executive.
      Im Endeffekt bleibt´s ne Glückssache, weinen wie in der ATV Reportage hilft dann nicht..." *WEIN*... I hon´s net gwisst...*SCHLUCHTZ*... *HEUL* " :hihi:

      Grüsse,
      DOC!
      Grundsätzlich dürfen MAL keine Mängel am Fahrzeug vorliegen, denn diese werden mit den Probefahrtkennzeichen genauso geahndet wie mit der normalen Zulassung.
      • Da das Fahrzeug dir gehört, die Probefahrtkennzeichen jedoch nicht, hast schonmal das Problem, dass du den Pkt. 1 der von DOC! geposteten Liste vergessen kannst.
      • Da du nicht beim Inhaber der Probefahrtkennzeichen beschäftigt bist (kann für die Polizei einfach abgefragt werden), kannst folglich auch Pkt 2 abhaken. (wenn du dann weiterhin darauf beharrst, dort zu arbeiten (ohne jedoch ein gültige Arbeitsmeldung im Computer), kannst dann noch mit ner Anzeige wegen illegaler Erwerbstätigkeit rechnen)
      • Um den Pkt 3 nachzuweisen musst nen Kaufvertrag vorweisen, der zeitnah erstellt wurde und du nicht mit der Kirche um's Kreuz unterwegs bist.
      • Lt Pkt 4 darfst nur bis zur nächsten Prüfstelle fahren.
      • Und lt Pkt 5 darfst du nicht Inhaber des Fahrzeuges sein.

      Falls dir die normelen Kz abgenommen werden, kommst du vom Kontrollplatz nicht mehr ohne Abschlepper weg. Wenn du dann mit den Probefahrtkennzeichen erwischst wirst, kannst diese dann auch gleich abgeben und bekommst alle zuvor festgestellte Delikte ein zweites MAL angezeigt.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!