Probefahrtkennzeichen und ab zum Prüfzug!

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      Probefahrtkennzeichen und ab zum Prüfzug!

      hy.

      bin gestern mit meinem auto zum ziviltechniker gefahren.

      das auto ist auf wechselkennzeichen angemeldet, hat jedoch kein pickerl, deshalb besorgte ich mir blaue taferl und wollte ohne probleme zu ihm hin fahren.

      jedoch bin ich nicht weit gekommen, denn nach ca. 50km (von 70km) stand ein streifenwagen in einer pannenbucht und fuhren mir nach und brachten mich zum besagten Prüfzug.

      dort erklärte man mir dass ich mit blauen taferln auf gut deutsch keinen "freibrief" hätte und das auto werde ja ohne pickerl bewegt, darauf sagte ich wie soll ich denn ein pickerl bekommen wenn nichts typiesiert ist????

      auf jeden fall hat der prüfer vom prüfzug eine §58 uberprüfung gemacht und hat halt felgen, fahrwerk, rudumverbau usw als schweren mangel auf den prüfbericht eingetragen.

      der prüfbericht wurde aber nicht auf die blauen kennzeichen, sondern auf mein wechselkennzeichen ausgestellt, obwohl ich mit diesen gar nicht unterwegs war.... dass kommt mir ein bisschen spanisch vor.

      und weiters sagte der liebe herr polizist mit blauen taferln muss man ein gültiges pickerl besitzen um mit den probetaferln fahren zu dürfen.

      nur was macht ein autohändler der sich ein neues auto bestellt und einen probefahrt vor der auslieferung macht??

      der hat doch auch keine zulassung, geschweige denn ein pickerl.

      auf jeden fall bekomm ich jetzt eine anzeige nach hause geschickt und ein überprüfung §56 *freu :hmm: *

      nun wollte ich MAL fragen ob man jemanden mit blauen taferln überhaupt zum prüfzug schicken darf und ein gutachten auf ein kennzeichen ausstellen das nicht MAL unterwegs war ????

      mfg
      also freibrief mit blaue hat man keinen -stimmt.
      zum prüfzug könnens dich auch trotz den blauen schicken (sofern gefahr in verzug ist)
      trotzdem brauchst du kein gültiges Pickerl am Auto dass du blaue benützen darfst -stell da des vor jeder gebrauchtwagenhändler würd sich aufhängen..

      dass die anzeige auf das pickerl kennzeichen ausgestellt wurde ist auch komisch :gruebel:
      i mein kannst ja grad gekauft haben dass auto und das pickerl noch vom vorbesitzer sein. da wärs vielleicht ratsam gewesen ein foto mit den blauen wie er am prüfzug steht

      ist aber sicher interessant wies da ausgeht würd auf jeden fall auf der BH und beim TÜV anrufen und mich erkundigen

      vl. können da da bphatzer oder da doc weiterhelfen, die kennen sich bei rechtslage ein wenig aus
      Das Fahrzeug entspricht nicht den Erfordernissen der Umwelt und der Verkehrs- und Betriebssicherheit.

      ~~stadi~~

      teamknightrider.at
      Da das Fahrzeug angemeldet war, ist das Zulassungskennzeichen rechtlich relevant.
      Anhand der FIN kann leicht im Computer überprüft werden, ob eine gültige Zulassung vorliegt, somit fällt der gerade getätigte Fahrzeugkauf flach.

      Sobald ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt wird, kann und darf es auf den Prüfzug geprüft und ggf auch die Kz abgenommen werden (auch die Probefahrtkennzeichen), unerheblich, welche Mängel augenscheinlich vorliegen, auch wenn's nur LM sind.
      Die Probefahrtkennzeichen werden von Autohändlern und Werkstätten nur dazu benutzt, dass bei einem evtl Unfall die Versicherung der Probefahrtkennzeichen haftet und nicht die des Kunden, auf dessen Namen die Kennzeichen zugelassen sind.
      Die Fahrzeuge bei Autohändlern sind entweder zugelassen und haben ne gültige Begutachtungsplakette geklebt oder sind eben nicht zugelassen, dann passt das auch ohne.
      Begutachtungsplakette muss bei einer gültigen Zulassung am Fahrzeug vorhanden sein.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      homersimpson schrieb:

      Er kann ja nur ein Strafmandat auf das Kennzeichen schreiben wenn es auch angemeldet ist also muß ihm der "Echte" Zulassungsschein gezeigt worden sein!


      LESEN bitte
      Anhand der FIN ist es ein Leichtes eine bestehende Zulassung nachzuweisen, da brauchst garnix vorweisen.

      Ausserdem kommt ne Anzeige auf das zugewiesene Kennzeichen und ne Anzeige an den Besitzer der Probefahrtkennzeichen wegen mißbräulicher Verwendung (gibt massiv Probs auf der BH/Mag, im Wiederholungsfall Entzug der Probefahrt-Zulassung).
      MfG
      BP-Hatzer3
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