hy.
bin gestern mit meinem auto zum ziviltechniker gefahren.
das auto ist auf wechselkennzeichen angemeldet, hat jedoch kein pickerl, deshalb besorgte ich mir blaue taferl und wollte ohne probleme zu ihm hin fahren.
jedoch bin ich nicht weit gekommen, denn nach ca. 50km (von 70km) stand ein streifenwagen in einer pannenbucht und fuhren mir nach und brachten mich zum besagten Prüfzug.
dort erklärte man mir dass ich mit blauen taferln auf gut deutsch keinen "freibrief" hätte und das auto werde ja ohne pickerl bewegt, darauf sagte ich wie soll ich denn ein pickerl bekommen wenn nichts typiesiert ist????
auf jeden fall hat der prüfer vom prüfzug eine §58 uberprüfung gemacht und hat halt felgen, fahrwerk, rudumverbau usw als schweren mangel auf den prüfbericht eingetragen.
der prüfbericht wurde aber nicht auf die blauen kennzeichen, sondern auf mein wechselkennzeichen ausgestellt, obwohl ich mit diesen gar nicht unterwegs war.... dass kommt mir ein bisschen spanisch vor.
und weiters sagte der liebe herr polizist mit blauen taferln muss man ein gültiges pickerl besitzen um mit den probetaferln fahren zu dürfen.
nur was macht ein autohändler der sich ein neues auto bestellt und einen probefahrt vor der auslieferung macht??
der hat doch auch keine zulassung, geschweige denn ein pickerl.
auf jeden fall bekomm ich jetzt eine anzeige nach hause geschickt und ein überprüfung §56 *freu
*
nun wollte ich MAL fragen ob man jemanden mit blauen taferln überhaupt zum prüfzug schicken darf und ein gutachten auf ein kennzeichen ausstellen das nicht MAL unterwegs war ????
mfg
bin gestern mit meinem auto zum ziviltechniker gefahren.
das auto ist auf wechselkennzeichen angemeldet, hat jedoch kein pickerl, deshalb besorgte ich mir blaue taferl und wollte ohne probleme zu ihm hin fahren.
jedoch bin ich nicht weit gekommen, denn nach ca. 50km (von 70km) stand ein streifenwagen in einer pannenbucht und fuhren mir nach und brachten mich zum besagten Prüfzug.
dort erklärte man mir dass ich mit blauen taferln auf gut deutsch keinen "freibrief" hätte und das auto werde ja ohne pickerl bewegt, darauf sagte ich wie soll ich denn ein pickerl bekommen wenn nichts typiesiert ist????
auf jeden fall hat der prüfer vom prüfzug eine §58 uberprüfung gemacht und hat halt felgen, fahrwerk, rudumverbau usw als schweren mangel auf den prüfbericht eingetragen.
der prüfbericht wurde aber nicht auf die blauen kennzeichen, sondern auf mein wechselkennzeichen ausgestellt, obwohl ich mit diesen gar nicht unterwegs war.... dass kommt mir ein bisschen spanisch vor.
und weiters sagte der liebe herr polizist mit blauen taferln muss man ein gültiges pickerl besitzen um mit den probetaferln fahren zu dürfen.
nur was macht ein autohändler der sich ein neues auto bestellt und einen probefahrt vor der auslieferung macht??
der hat doch auch keine zulassung, geschweige denn ein pickerl.
auf jeden fall bekomm ich jetzt eine anzeige nach hause geschickt und ein überprüfung §56 *freu

nun wollte ich MAL fragen ob man jemanden mit blauen taferln überhaupt zum prüfzug schicken darf und ein gutachten auf ein kennzeichen ausstellen das nicht MAL unterwegs war ????
mfg