Unfall, Schaden und die besten Polizisten der Welt

      Franklin schrieb:


      Wenn ich die Kiwerei anrufe wegen einem Unfall dann haben sie auch dazu bleiben!!!


      Schön den Ball flach halten, keine Beleidigungen.
      Sicherlich mag es die ein oder andere Blaulichtverwendung geben, die nicht rechtlich gedeckt ist, aber die musst du MAL beweisen können.
      Ausserdem gibt es überall schwarze Schafe, das bezweifle ich nicht.

      In diesem Fall waren jedoch beide Unfallbeteiligte anwesend und da niemand die Gebühr gem § 4 ABS 5b StVO zahlen wollte (geht aus ob. Beitrag nicht hervor), wird da nix aufgenommen und die Streife fährt wieder weg.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
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      BP-Hatzer3 schrieb:

      Inwiefern die Angaben den Tatsachen entsprechen, kann ich nicht beurteilen, da ich nicht dabei war.
      Was ich aber feststellen kann, ist, dass die Sache mit den € 31 nicht passt, denn die Gebühr gemäß § 4 ABS 5b StVO beläuft sich auf € 36.

      Prinzipiell sind nur die Unfallbeteiligten erheblich, wenn da dann der Zulassungsbesitzer dazukommt, ist das ziemlich unerheblich, mit dem rede ich auch nicht.

      Eine Beschwerde gegen die (nicht) einschreitenden Beamten und den Beamten am Telefon kann natürlich eingelegt werde.
      Hierfür die in Betracht kommenden Adressen:
      Landespolizeikommando für Steiermark
      Stabsabteilung
      Strassgangerstraße 280
      8020 Graz
      Telefon: 059 133-60 – 1120
      [email protected].at


      oder bei der BIA

      BIA – Büro für Interne Angelegenheiten
      Bundesministerium für Inneres
      Herrengasse 7, A-1014 Wien
      Tel: +43-(0)-1-531 26 – 0
      Fax: +43-(0)-1-531 26 – 5790
      E-Mail: [email protected].at


      das is MAL ne ansage!!!

      Welt beitrag!! Dort anrufen und gut ist!

      mfg

      EvoRox schrieb:

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Inwiefern die Angaben den Tatsachen entsprechen, kann ich nicht beurteilen, da ich nicht dabei war.
      Was ich aber feststellen kann, ist, dass die Sache mit den € 31 nicht passt, denn die Gebühr gemäß § 4 ABS 5b StVO beläuft sich auf € 36.

      Prinzipiell sind nur die Unfallbeteiligten erheblich, wenn da dann der Zulassungsbesitzer dazukommt, ist das ziemlich unerheblich, mit dem rede ich auch nicht.

      Eine Beschwerde gegen die (nicht) einschreitenden Beamten und den Beamten am Telefon kann natürlich eingelegt werde.
      Hierfür die in Betracht kommenden Adressen:
      Landespolizeikommando für Steiermark
      Stabsabteilung
      Strassgangerstraße 280
      8020 Graz
      Telefon: 059 133-60 – 1120
      [email protected].at


      oder bei der BIA

      BIA – Büro für Interne Angelegenheiten
      Bundesministerium für Inneres
      Herrengasse 7, A-1014 Wien
      Tel: +43-(0)-1-531 26 – 0
      Fax: +43-(0)-1-531 26 – 5790
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      das is MAL ne ansage!!!

      Welt beitrag!! Dort anrufen und gut ist!

      mfg



      Sofort etwas unternehmen und dort anrufen-bin der gleichen Meinung!

      @BPHatzer: Sorry, aber wenn die lieben Herr Beamten nichts tun, solang meine keine Gebühr bezahlt hat??!! - A FRECHHEIT SO EINE AKTION!!

      Die Geschichte is ja echt derb!-Nichtmal die Dienstnummer gebens her....so feig musst MAL sein-die haben ganz genau gewusst was sie gerade falsch gemacht hatten. Und wenn ein er zu mir sagt leck mich, und mich dann fast zusammen führt...ich hät für nix garantiert dort, ich hätt das ganze Lokal rausgeholt..

      Nach solchen Aktion bekommt man echt Wut auf unseren "Freund und Helfer" :grml: :bang:
      Mfg
      Schön und gut, wenn sie wieder fahren, wenn keiner Zahlen will, ok........aber einen dann fast umfahren und die Dienstnummer verweigern (wozu sie verpflichtet sind soweit ich weiß) is echt derb.

      Ganz zu Schweigen von dem Ton........6 Jahre Hauptschule anscheinend.

      In den letzten Monaten hört man sowieso nur noch schlechtes über die Polizei, mich wunderts ned, dass jeder nur mehr angfressen auf diejenigen is, die für RECHT und Ordnung sorgen sollen.

      Burnout schrieb:


      @BPHatzer: Sorry, aber wenn die lieben Herr Beamten nichts tun, solang meine keine Gebühr bezahlt hat??!! - A FRECHHEIT SO EINE AKTION!!

      Tut leid, ist aber so. Auf meiner Dienstststelle kannst das von jedem Beamten haben ( sind dzt 38 ).
      Zuerst ist die Gebühr zu bezahlen, dann wird der Sachschaden aufgenommen.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      DOC! schrieb:

      Kann mir MAL wer verraten warum die Polizei geholt wurde?
      Es ist ja auch niemand zu (pysischen) Schaden gekommen.
      War der Bursch betrunken?
      Hat ja eh alles zugegeben und ist sogar noch in´s Gasthaus gekommen.
      Normalerweise füll ich einen Unfallbericht aus und gut ist es.
      Grüsse,
      DOC!


      doc hat recht, tät mich auch interessieren, normalerweise hätts wirklich gereicht einen unfallbericht auszufüllen und mit deinem vater heimzufahren.
      im nachhinein is ma immer schlauer, hättest dir solche auswüchse mit den bullen erspart, wobei du eh schon vorher (?) wusstest, dass mit der Polizei Hartberg nicht zu spassen ist :rofl:

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Burnout schrieb:


      @BPHatzer: Sorry, aber wenn die lieben Herr Beamten nichts tun, solang meine keine Gebühr bezahlt hat??!! - A FRECHHEIT SO EINE AKTION!!

      Tut leid, ist aber so. Auf meiner Dienstststelle kannst das von jedem Beamten haben ( sind dzt 38 ).
      Zuerst ist die Gebühr zu bezahlen, dann wird der Sachschaden aufgenommen.


      Wirklich ??

      hab ich nicht gewusst!! na egal, mit beleg zahl ich das schon kein prob.!

      Blöde frage wie is das wenn du keine kohle eingesteckt hast (is ja net zwingend notwendig) ?? fahrens dann wieder oder kannst des mittels erlagschein zahlen ? ?

      EvoRox schrieb:


      Blöde frage wie is das wenn du keine kohle eingesteckt hast (is ja net zwingend notwendig) ?? fahrens dann wieder oder kannst des mittels erlagschein zahlen ? ?

      Kannst auch mit Bankomat oder Kreditkarte zahlen.
      Die Zahlung mit Zahlschein ist auch möglich, jedoch bekommst den Aktenvermerk erst, wenn du den Zahlungsbeleg bei uns vorweist.
      Die Übermittlung des Aktenvermerkes geht persönlich, per Fax oder eMail.
      MfG
      BP-Hatzer3
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