hallo,
bin vor ca 14agen in wien aufgehalten worden und hab jetzt eine anzeige + vorladung zur überprüfung bekommen. wegen:
1. auspuff
2. pickerl
so, wollte jetzt eigentlich einspruch gegen die strafe erheben (weil pickerl noch gut lesbar ist und beim auspuff nur ein anderes endrohr draufgschweißt wurde) nur haben sie mich jetzt wieder aufgehaltn. diesmal aber in nö und die meinten das ich jetzt wegen den auspuff eine anzeige bekokomme und eine vorladung zur überprüfung. das pickerl ham sie sich diesmal auch angeschaut und nichts gesagt.
so jetzt meine fragen:
was soll ich jetzt machen? soviel ich weiß hab ich mit den auspuff keine chance auf einspruch da das endrohr direkt am ESD draufgschweißt is. das heißt ich werde bei der 1. anzeige nur einspruch gegen die höhe der strafe erheben, aber was mach ich mit der 2ten die jetzt kommt? wird die vlt hinfällig oder so? weil beidemale haben sie mich nach der kontrolle weiterfahren lassen, heißt das jetzt ich darf bis zur überprüfung so herumfahren? weil dann wäre die 2. ja hinfällig, aber das nächste problem ist das sie mich das erste MAL in wien und das zweite MAL in NÖ aufgehalten ham.... aber dafür wurde beim 2ten MAL keine mängel an der Begutachtungsplakette festgestellt, welcher polizist hat recht? der zivile aus wien oder der spezialist aus nö?
also ich kenn mich garnicht mehr aus
kennt sich da vlt jemand aus oder ist wem sogar schon das selbe passiert?
mfg
bin vor ca 14agen in wien aufgehalten worden und hab jetzt eine anzeige + vorladung zur überprüfung bekommen. wegen:
1. auspuff
2. pickerl
so, wollte jetzt eigentlich einspruch gegen die strafe erheben (weil pickerl noch gut lesbar ist und beim auspuff nur ein anderes endrohr draufgschweißt wurde) nur haben sie mich jetzt wieder aufgehaltn. diesmal aber in nö und die meinten das ich jetzt wegen den auspuff eine anzeige bekokomme und eine vorladung zur überprüfung. das pickerl ham sie sich diesmal auch angeschaut und nichts gesagt.
so jetzt meine fragen:
was soll ich jetzt machen? soviel ich weiß hab ich mit den auspuff keine chance auf einspruch da das endrohr direkt am ESD draufgschweißt is. das heißt ich werde bei der 1. anzeige nur einspruch gegen die höhe der strafe erheben, aber was mach ich mit der 2ten die jetzt kommt? wird die vlt hinfällig oder so? weil beidemale haben sie mich nach der kontrolle weiterfahren lassen, heißt das jetzt ich darf bis zur überprüfung so herumfahren? weil dann wäre die 2. ja hinfällig, aber das nächste problem ist das sie mich das erste MAL in wien und das zweite MAL in NÖ aufgehalten ham.... aber dafür wurde beim 2ten MAL keine mängel an der Begutachtungsplakette festgestellt, welcher polizist hat recht? der zivile aus wien oder der spezialist aus nö?
also ich kenn mich garnicht mehr aus
kennt sich da vlt jemand aus oder ist wem sogar schon das selbe passiert?
mfg