2x selbe Strafe

      2x selbe Strafe

      hallo,

      bin vor ca 14agen in wien aufgehalten worden und hab jetzt eine anzeige + vorladung zur überprüfung bekommen. wegen:

      1. auspuff

      2. pickerl

      so, wollte jetzt eigentlich einspruch gegen die strafe erheben (weil pickerl noch gut lesbar ist und beim auspuff nur ein anderes endrohr draufgschweißt wurde) nur haben sie mich jetzt wieder aufgehaltn. diesmal aber in nö und die meinten das ich jetzt wegen den auspuff eine anzeige bekokomme und eine vorladung zur überprüfung. das pickerl ham sie sich diesmal auch angeschaut und nichts gesagt.

      so jetzt meine fragen:

      was soll ich jetzt machen? soviel ich weiß hab ich mit den auspuff keine chance auf einspruch da das endrohr direkt am ESD draufgschweißt is. das heißt ich werde bei der 1. anzeige nur einspruch gegen die höhe der strafe erheben, aber was mach ich mit der 2ten die jetzt kommt? wird die vlt hinfällig oder so? weil beidemale haben sie mich nach der kontrolle weiterfahren lassen, heißt das jetzt ich darf bis zur überprüfung so herumfahren? weil dann wäre die 2. ja hinfällig, aber das nächste problem ist das sie mich das erste MAL in wien und das zweite MAL in NÖ aufgehalten ham.... aber dafür wurde beim 2ten MAL keine mängel an der Begutachtungsplakette festgestellt, welcher polizist hat recht? der zivile aus wien oder der spezialist aus nö?

      also ich kenn mich garnicht mehr aus

      kennt sich da vlt jemand aus oder ist wem sogar schon das selbe passiert?

      mfg
      Dein Problem ist, dass du das Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen darfst, wenn es dem KFG entspricht und da du in einem Abstand von ca 14 Tagen schon das 2. MAL angehalten wurdest, hast du obigen Tatbestand erfüllt.

      Klar haben sie dich nach der Kontrolle weiterfahren lassen, die Untersagung der Weiterfahrt findet nur bei GV-Mängeln statt (Gefährdung der Verkehrs- und Betriebssicherheit), dh aber nicht, dass du so bis zur nächsten Kontrolle weiterfahren kannst, sondern hast die Mängel umgehend zu beheben.

      Der Polizist in NÖ hat vmtl die Begutachtungsplakette übersehen, sei froh darüber.

      Einspruch einzulegen steht dir in jedem Verfahren frei, musst aber bei Abweisung des Einspruchs mit einer 10%igen Straferhöhung rechnen.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      danke für die schnelle antwort

      pff... na dann schauts eher schlecht aus

      naja einspruch erheben werd ich sicher, auf die 10% kommts jetzt auch nimma drauf an

      aber ich werd trotzdem versuchen, die 2te straße irgendwie zu umgehn, weil ich zahl sicher nicht 2mal für das selbe vergehn

      normalerweise wär mir das alles ja egal gwesen, hätt ichs zahlt, zur überprüfung und fertig, nur hat es mich so aufgeregt das der komische kiwara aus 3m hintn auf mei auto schaut und meint es sei ein "sportauspuff" montiert. der hat sich nichtamal runtergebeugt um zu schauen ob vlt nur ein anderes endrohr draufgesteckt ist.... nein das ist ein sportauspuff :fluch:

      naja kann man nichts machen, MAL schaun was sich ergibt

      bin für jede weitere info dankbar

      mfg

      tebzot schrieb:

      danke für die schnelle antwort
      aber ich werd trotzdem versuchen, die 2te straße irgendwie zu umgehn, weil ich zahl sicher nicht 2mal für das selbe vergehn

      Wie ich bereits geschrieben habe, setzt du bei jeder Inbetriebnahme des Fahrzeuges neuerlich die beanstandeten Delikte, somit zahlst du nicht mehrmals für dasselbe. (§ 102 ABS 1 bzw 103 ABS 1 KFG)
      Du darfst eben nicht mit bestehenden Mängeln weiterhin rumfahren mit dem Hintergedanken "Jetzt zahle ich eh Strafe, jetzt kann ich auch weiter so rumfahren." DAS spielts nicht.

      Und ob das jetzt ein Sport-ESD oder ein OEM-Dämpfer mit Anschweiß-Endrohr ist, ist ziemlich egal, die Betrieberlaubnis für den ESD ist so und so nicht vorhanden.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      steve .. BP-Hatzer3 ist einer, der sich auch privat mit Tuning beschäftigt. Deswegen ist Josef da sehr fit und anderen "Rennleitern" weit voraus.

      Fakt ist aber auch, dass diese ganzen Sachen im KFG, StVO und KDV geregelt sind. EIgentlich kommen immer die gleichen Fragen .. "Mir haben sie die Kennzeichen genommen ! WARUM ?" .... "Ich bin wegen Schnellfahren angehalten worden. Muss ich da jetzt azu dem verlangten §56 fahren ?"

      Diese "Diskussionen" machen nicht nur unsere "Rennleiter" böse sondern werfen auch ein schlechtes Licht auf die ganze "Tuninggemeinde"

      lg
      Harry