ich will auf einen EU Typengenehmigungsbescheid raus.
Es gibt z.B. von der Firma llumar eine Folie, die eben 5% Lichtduchlässigkeit hat und mit der Nummer D - 5096 genehmigt wurde. Somit hat diese Folie eine gültige Typengenehmigung.
Der §7a wurde aus Angst einer EU Klage angepasst.
lg
Harry
Es gibt z.B. von der Firma llumar eine Folie, die eben 5% Lichtduchlässigkeit hat und mit der Nummer D - 5096 genehmigt wurde. Somit hat diese Folie eine gültige Typengenehmigung.
Der §7a wurde aus Angst einer EU Klage angepasst.
Bemerkungen:
Die Änderung der Bestimmungen betreffend Scheibenfolien war aufgrund eines
Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich erforderlich.
Die Europäische Kommission warf Österreich vor, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28
und 30 EG-Vertrag verstoßen zu haben, weil die Verwendung von Tönungsfolien mit einer
Lichttransmission von weniger als 20 % auf Fensterscheiben von Kraftfahrzeugen untersagt
ist, selbst wenn diese Produkte rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat hergestellt
wurden und/oder in den Verkehr gebracht worden sind.
Da die Kommission nicht gewillt war, die österreichischen Argumente zu akzeptieren, wurde
es für am sinnvollsten erachtet, die derzeitige Regelung zu modifizieren, um eine Klage beim
EuGH zu vermeiden.
Die Kommission führt in ihrer begründeten Stellungnahme im Vertragsverletzungsverfahren
aus, dass es als milderes Mittel zu einem Verwendungsverbot von Tönungsfolien denkbar
wäre, bei stark reduzierter Lichtdurchlässigkeit, die Verwendung eines Weitwinkel-
Seitenspiegels der Klasse IV im Sinne der Richtlinie 2003/97/EG vorzuschreiben.
Dieser Vorschlag der Kommission wurde aufgegriffen und eine neue Regelung für die
Verwendung von Folien mit stark reduzierter Lichtdurchlässigkeit, genauer von weniger als
20 %, geschaffen.
lg
Harry
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