gutachten tönungsfolie gesucht

      ich will auf einen EU Typengenehmigungsbescheid raus.

      Es gibt z.B. von der Firma llumar eine Folie, die eben 5% Lichtduchlässigkeit hat und mit der Nummer D - 5096 genehmigt wurde. Somit hat diese Folie eine gültige Typengenehmigung.

      Der §7a wurde aus Angst einer EU Klage angepasst.

      Bemerkungen:
      Die Änderung der Bestimmungen betreffend Scheibenfolien war aufgrund eines
      Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich erforderlich.
      Die Europäische Kommission warf Österreich vor, gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28
      und 30 EG-Vertrag verstoßen zu haben, weil die Verwendung von Tönungsfolien mit einer
      Lichttransmission von weniger als 20 % auf Fensterscheiben von Kraftfahrzeugen untersagt
      ist, selbst wenn diese Produkte rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat hergestellt
      wurden und/oder in den Verkehr gebracht worden sind.
      Da die Kommission nicht gewillt war, die österreichischen Argumente zu akzeptieren, wurde
      es für am sinnvollsten erachtet, die derzeitige Regelung zu modifizieren, um eine Klage beim
      EuGH zu vermeiden.
      Die Kommission führt in ihrer begründeten Stellungnahme im Vertragsverletzungsverfahren
      aus, dass es als milderes Mittel zu einem Verwendungsverbot von Tönungsfolien denkbar
      wäre, bei stark reduzierter Lichtdurchlässigkeit, die Verwendung eines Weitwinkel-
      Seitenspiegels der Klasse IV im Sinne der Richtlinie 2003/97/EG vorzuschreiben.
      Dieser Vorschlag der Kommission wurde aufgegriffen und eine neue Regelung für die
      Verwendung von Folien mit stark reduzierter Lichtdurchlässigkeit, genauer von weniger als
      20 %, geschaffen.


      lg
      Harry

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „cobra427“ ()

      Hab hier eine Typengenehmigung von LLumar: Scheibenfolien
      Genehmigungszeichen : D 52 31 -Alu Chrom
      aus dem Jahre 2001
      Montagestüzpunkt : Firma ROWA-Kfz Verglasung in 4407 Steyer-Gleink, Gleinker Hauptstr.3
      oder hier: haentschel.at Hersteller von Scheibenfolien.
      Ich nehm keine Drogen..........ich fahr eine !!!!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „wob16s“ ()

      @ Cobra: Ist ja genial...und wieder MAL ne typische Österreichische Nudeldruckerlösung...Klar das so jeder auf < 20 Folien verzichtet der nicht gerade einen Bus fährt...

      Aber wenn ich mir das so durchlese kommt mir der Gedanke an in deutschland hergestellte und typengenehmigte Fahrwerke mit einem TÜV geprüften Verstellbereich der unter 11cm liegt...you see what I mean... :devil:

      Greez,
      DOC!
      Ja, das mit den 50cm wäre eine EU Vorgabe, blöd für Käferfahrer, aber ansosnten, gerade beim 3er Golf net so tragisch.
      Der Grund dafür ist auch logisch, da man mit Fahrzeugen die eine Lichtaustrittskante unter 50 cm haben die Fahrbahn nicht mehr ordnungsgemäss ausleuchten kann.

      Aber, die Eintragungspflicht ist meiner Meinung nach damit nicht gefallen, ebenso hat die Liste der zugelassenen Scheibenfolien nach wie vor Wirksamkeit wenn man diesen Abschnitt des Erlasses betrachtet:
      Eintragungspflicht:
      Sollten eine Kopie des Genehmigungsbescheides und/oder die oben erwähnte Bestätigung über den sach- und fachgerechten Einbau nicht vorhanden sein, so ist die Anbringung der Scheibenfolien beim Landeshauptmann anzeigepflichtig.

      Im Zuge des Verfahrens nach § 31 KFG 1967 bzw. § 33 KFG 1967 zur Eintragung von Scheibenfolien ins Genehmigungsdokument des Fahrzeugs sind zumindest Nachweise über die Eignung, im Speziellen über die Prüfung der lichttechnischen Eigenschaften unter sinngemäßer Anwendung von Punkt 4.3 und 4.4 der Prüfvorschrift (Prüfung direkt am Fahrzeug, Entfall der Prüfmuster) durch Gutachten einer anerkannten Prüfstelle zu erbringen.

      Bauartgenehmigungen (ABE) durch das Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg, sind als Nachweise der Erfüllung der Prüfungen des Brennverhaltens, des Reflexionsgrads, des Bruchverhaltens und der Splittersicherheit und bei einer Genehmigung als Splitterschutzfolie als Nachweis der Erfüllung der hiefür vorgesehenen zusätzlichen Prüfungen zulässig.

      Sollte es sich um bereits in Österreich typengenehmigte Scheibenfolien handeln, die fachgerecht aufgebracht wurden, kann die Scheibenfolie ohne weitere Nachweise ins Genehmigungsdokument eingetragen werden.
      Eintragungspflicht bzw. Bestätigung von Fachwerkstatt besteht weiterhin.

      DIe Liste ist schön und gut .. jedoch gilt auch eine ABE oder ein sonstiges Gutachten. In der wunderbaren Liste sind z.B. keine Folien unter 20% zu finden. Somit ist die Liste halt ein zusammentragen von Gutachtennummern. Mehr nicht mehr.

      Derzeit ist bei den ganzen online Gesetzestexten sowieso Vorsicht geboten .. sind zu 99% veraltet.
      racex ist eine Firma unter foliatec.

      also .. die Diskussion bringt dir sehr wohl was. WEIL du somit alle Infos hast für eine Folie die a) nicht auf der Folienliste steht und b) unter 20% Lichtdurchlässigkeit ist.

      ERGO ... Auflagen erfüllen, Gutachten anforden und typisieren fahren.

      btw .. ich hab auch gerade gegoogelt und folgendes gefunden:

      Hersteller CPF
      Strahlungsdurchlässigkeit 54%
      Strahlungsreflexion 7%
      Strahlungsabsorbtion 39%
      Lichtdurchlässigkeit 20%
      Tönungsgrad 80%
      Lichtreflexion 8%
      UV-Durchlässigkeit 1%
      Zurückweisung der Gesamtsonnenenergie 50%
      Laminatbeschichtungen 2
      extra kratzfest ja
      Garantie gegen Durchfärbung 5 Jahre
      ABG-Nummer D5175



      und siehe da .. CP Films Inc. USA-24089 Fieldale, Virginia und in A .. Häntschel Sonnenschutz (Link siehe oben)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von „cobra427“ ()