Legales AIRRIDE in Österreich - Alle Infos

      von g.a.s bekommt mann doch ein teilegutachten hab ich von einen deutschen forum erfahren.
      es muss doch IRGEND eine möglichkeit geben das fahrwerk einzutragen per einzelabnahme.

      so eine einbaubestätigung ist ja eigentlich kein problem,
      dann muss auch möglichsein mit federwegsbegrenzer oder der gleichen auf eine maximal tiefe von 11 cm zu halten,

      ich mein...... was könnt da noch dagegensprechen????


      könnte man nicht ein paar airride firmen darauf aufmerksam machen, das Sie sich mit dem österreichischen tüv in
      verbindung setzt? ich mein wenn die dann bremstests und der gleichen durchführt.....

      irgendwie muss des doch möglich sein
      Nur leider hat der TÜV nichts zu melden in Sachen Typisierung, das wird seitens des BM.VIT respektive der nachgeordneten Dienststellen (dh Techn. Kraftfahrzeugangelegenheiten der LReg) gemacht und auf Typisierung gibt es leider keinen Rechtsanspruch.

      Eine §57a-Überprüfung wird da auch nicht das große Problem sein, wenn jetzt jedoch Änderungen vorhanden sind, die nicht dem genehmigten Stand entsprechen (und wenn's nur ein anderes Lenkrad is), kann eine §56- bzw §58-Überprüfung durchgeführt werden, und diese wird rechtlich korrekt nach dzt geltendem Stand durchgeführt, dh Airride ade.

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      da gehts um kan bremsentest oda die kombination mit andern Rädern bzw Funktionalität des Airbags..... Es geht um a Prüfung, dass sich das Fahrwerk im Fahrbetrieb nicht unter 11 cm senken DARF, sprich im falle eines defekts usw....... solangs so a gutachten net gibt für nachrüst-airrides, gibts a ka eintragung in Österreich... a teilegutachten von an fahrwerk zählt wasser in Österreich... nehm ma als Beispiel a 100/80 Fahrwerk, da gibts ja auch a Teilegutachten ;) .... bringt da aber nix weilst mit so an fahrwerk keine 11cm mindestbodenfeiheit zambringst..... und solltest irgendnen zivi in Ö finden, der seine sinne net ganz beisamman hat und is airride trotzdem einträgt, dann kannst nur beten, dass dich kein fachkundiger polizist dawischt, weil da wärs glei gscheider gwesen wennst is geld, das die typisierung kostet, glei für die strafe gspart hättest.....

      patzi_4gti schrieb:

      aber eingetragen ist nunmal eingetragen

      Ich habe seitens der NÖ-LReg die Info bekommen, dass - als aufkam, dass im Burgenland Typisierungen erkauft werden konnten - alle Fahrzeuge vorgeladen und einer Vielzahl die Typsierung gestrichen wurde, da sich rechtswidrig erstellt wurde, somit kein Bestandsschutz.

      Es bleibt dann aber doch ein Airride und wenns nicht genehmigen, dann kannst nichts dagegen machen, weil kein Rechtsanspruch besteht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      tja des wär aber zu lösen,
      wenn man ein mindestdruckventil einbaut das man ein und ausschalten kann,

      angenommen i bin beim fahren nicht unter 11cm, und die polizei hält mich auf,

      dann via magnetventil is mindestdruckventil einschalten und sobald der druck durch entlassen
      der luft aus den luftbälgen ausfällt machts zu und tata es geht nix unter 11 cm..

      laut meinen pneumatik wissen ^^