Radar - Was kostet es?

      also ich bin im ortsgebiet mit 19 zu schnell geblitzt worden (Tolleranz schon abgezogen) und hab 50 Euro gelegt, kann aber auch daher rühren, dass ich ständig irgendwelche Radarstrafen einfahr =) die werden nämlich immer teurer, umsomehr du schon gesammelt hast bei der BH. Wenn dich die Polizei rausnimmt ist es immer billiger, da die Verwaltungsgebühr nicht draufkommt



      LG
      .°°. Brumm Brumm, däs ischs Traktor-Racing - Vorarlberger dürfen das.°°.



      Radar? Was kostet das? GAR NICHTS !!!

      Liebe VW- FREUNDE!!

      Ich bin kein Rechtsanwalt, sage aber schon jetzt vorab : ES KOSTET GAR NICHTS!!

      Wie geht das?

      Die Behörde muß innerhalb von 6 Monaten dem TATSÄCHLICHEN Straftäter eine STRAFTAT vorwerfen.

      Dieser Vorwurf muß FORMALFEHLERFREI termingerecht zugestellt sein!

      Wo ist also das Problem?

      ERSTENS kommt eine Anonymverfügung, dazu hast Du vier Wochen Zeit, den Betrag einzuzahlen. Tust Du das nicht, beginnt das eigentliche STRAFVERFAHREN. Viele haben davor Angst und zahlen meist den Betrag der Anonymverfügung ein, weil dieser gerade unter bzw. um die Hemmschwelle liegt. ABER :

      Gerade in diesem STRAFVERFAHREN kann man sich äußern und wird meist auf Formalfehler draufkommen !!! (falsche, nicht verordnete Verkehrszeichen, ungültige Verkehrszeichen wegen StVO- fremder Zusatztafeln (Bsp: Hier leben 52 Kinder..., schönste Blumenstadt..., Klimabündnisgemeinde..., Camping in 300m). Alle dies Tafeln auf einem normalen Verkehrszeichen machen das GESAMTE VERKEHRSZEICHEN UNGÜLTIG:

      ZWEITENS kommt eine LENKERERHEBUNG

      Meißt "vergisst" die BH drauf und stellt sofort eine STRAFVERFÜGUNG aus, weil sie davon ausgeht, daß der Wagenhalter auch der Straftäter ist!! Das ist falsch !! Die Behörden wissen das auch, aber meist ist die Zeit zur Stafverfolgung (6Monate) zu kurz !! Wenn Du also nicht persönlich gestellt wurdest, MUß eine Lenkererhebung erfolgen! Aufgrund einer Vermutung allein Dich zu strafen wäre unfair- genauso wie das gesamte Strafsystem!!

      Ist der Lenker Ausländer, kann er in vielen Fällen dennoch nicht im Ausland verfolgt werden (TROTZ ANDERSLAUTENDER AUSSAGEN IN DEN MEDIEN!!!!). Es genügt, eine Person anzugeben, die im Ausland wohnt und mit Dir befreundet ist- sicher hast Du ihm Dein Fahrzeug gerade jetzt geliehen !! Du bist STRAFFREI- auch Dein Freund! Diesen sollte es aber tatsächlich geben; die Behörde wird sich an ihm im Ausland wenden- er muß allerdings nicht deutsch können- und der Spaß für Dich geht weiter! Was macht ein Fremder mit einer österreichischen Strafverfügung?? Wer ist strafbar, wenn der "STRAFTÄTER" mittlerweile "verstorben" ist-(siehe in der Zeitung unter den Todesanzeigen nach, wer als Lenker in Frage käme- das allerdings will ich nicht näher kommentieren, aber Du kannst Dir Deinen Teil denken, wohin die anschließende STRAFVERFÜGUNG" dann kommt...)

      DRITTENS

      Wenn man zugibt, selbst der Straftäter zu sein, muß man eben einen EINSPRUCH erheben- diesen aber vorab nicht begründen.

      VIERTENS

      Bekommt man eine AUFFORDERUNG ZUR RECHTFERTIGUNG

      In dieser stellt man BEWEISANTRÄGE, BEWEISANTRäGE, BEWEISANTRÄGE, BEWEISANTRÄGE,.....

      Man verlangt Radarfotos, Eichprotokolle der Radargeräte, Zeugenberichte, Verordnungen/Erlass von Verkehrszeichen.....(lässt sich endlos fortsetzen)...

      FÜNFTENS

      sind bis hierher meist schon 6 Monate vergangen und die BH hat noch immer keine STRAFTAT FORMALFEHLERFREI zugestellt und Du bist somit STRAFLOS.

      In SEHR VIELEN FÄLLEN (90%) kommt man straflos davon- jeder Fall ist einzeln zu prüfen, dafür gibt es noch weitere "1000 SCHMÄH":

      ALLGEMEIN: Sehen wir den Straßenverkehr wie ein Spiel !

      Du bist Spieler 1, die BH ist Spieler 2 ! Die Spielregeln heißen STRAßENVERKEHRSORDNUNG ! Und an die MUß sich auch die BH halten!! Das weiß sie auch, allerdings versucht sie, "Straftäter" unsinnigerweise unter Druck zu setzen, wie zB. in einer Belehrung auf der Rückseite einer ANONYMVERFÜGUNG von mir gelesen wurde: ...wenn Sie also nicht einzahlen......dann kann die Behörde auch eine "andere Strafe" aussprechen, vergisst aber dabei anzuführen, daß diese NICHT HÖHER SEIN KANN, ALS DIE ZUERST AUSGESCHRIEBENE !!!

      VIELE RECHTSANWÄLTE geben dazu allerbeste Auskunft- allerdings decken die meisten Rechtsschutzversicherungen das VERWALTUGSSTRAFRECHT nicht! zuerst beim Versicherer nachfragen!



      ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG ACHTUNG !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!



      MIT MEINEM POSTING WILL ICH HIER NIEMANDEN ZUM RASEN ANIMIEREN - NEIN ICH WILL NUR KLARSTELLEN, DAß MAN IN VIELEN

      FÄLLEN NICHT AN DIE ALLMACHT DER ABZOCKER GLAUBEN SOLL !!!

      Ich habe am GTI Treffen 2007 25 EURO Strafe bezahlt, weil mein linkes Kennzeichenlicht am Taxi nicht leuchtete- nach einem kleinen Draufklopfen leuchtete es wieder- mein Geld habe ich NICHT WIEDER gesehen.

      Ich wurde in der Stadt in St. Veit an der Glan wegen überqueren einer Sperrlinie (VERBOTEN) zu Euro 70 verdonnert- der selbe Beamte hat das Gleiche mit dem Polizeiwagen 2 Stunden später getan (Zufahrt zur POLIZEI, aber auch verboten), weil ich ihm zufällig dabei gesehen habe, habe ich ihm auch auf die "Belehrung" von Früher angesprochen. RESULTAT: Intensive Verkehrskontrolle mit Verbandskastencheck: abgelaufene Verbandselemente kosteten weitere 40 Euro.

      Ich glaube bei Verkehrsstrafen nicht mehr an die Sicherheit bei kleinen Übertritten (bis 20km/h), sondern an pure Abzocke.

      MEINE EMPFEHLUNG : Kauft Euch das Buch "NIE MEHR STRAFE ZAHLEN" vom EX- Polizisten J. KLEINDIENST- das wird immer wieder im eBay angeboten- es ist zwar teilweise veraltert, trifft aber zu 90% noch immer den Nagel am Kopf und spart Euch viel Geld!! Für mich ist das mein täglicher Begleiter geworden!

      VERLAG KLEINDIENST, ISBN 3-9501151-4-5

      Gerne diskutiere ich mit Euch auch über "ERFOLGREICHE NICHT-BESTRAFUNG" und wodurch ich in den Fällen straffrei wurde!

      Verfolgungsverjährung, Unzustellbarkeit der gelben Einschreiber wegen "ORTSABWESENHEIT" nach dem Zustellgesetz, Auffinden "FALSCHER- NICHT VERORDNETER VERKEHRSZEICHEN (jeder Verkehrszeichen muß verordnet sein(ERLASS) und kann nicht nur willkürlich zB. vom Bürgermeister aufgestellt werden), ungültiger (!!!) 30er Zonen mangels Verordnung, Ortstafeln mit StVO-fremden Zusatztafeln, (auch einsprachige Ortstafeln in zweisprachigen Gebieten sing ungültig(!!!lach!!!)), vom Baumeister aufgestellte 30er Baustellenzonen müssen verordnet sein (und sind das meistens nicht); HÄUFIGER FEHLER : nach einer Baustelle im ORT steht eine weiße Tafel, von links unten nach rechts oben durchgestrichen (Aufhebung aller Einschränkungen, also auch den ortsüblichen 50er)- erlaubt Tempo 100 und überholen (!!!) mitten in der Stadt!!!!, trotzdem wurde eifrig "GELASERT" und "GESTRAFT". Ich blieb straffrei, denn ich konnte den Beamten überzeugen- mit Foto und Androhung eines Zeitungsberichtes.Was allerding VIELE ANDERE SCHNELLERFAHRER CA. 10 MINUTEN SPÄTER LEIDER NICHT WUSSTEN, ALS SIE AM SELBEN ORT WEGEN DESSELBEN DELIKTES "GESTRAFT" WURDEN- WEN INTERESSIERT ES, DIE LEEREN KASSEN MÜSSEN JA ( VOM OHNEDIES NIE ABGEZOCKTEN AUTOFAHRER) GEFÜLLT WERDEN!!!!!

      liebe Grüße !!

      Golf II TDI schrieb:

      @all danke für die zahlreichen Antworten!

      @chris - ja hoffentlich bleibts bei mir auch bei den 30,-€ .. das wär dann ned so arg .. aber 65,-€ :hicks:

      MfG
      Genau das meine ich mit HEMMSCHWELLE- viele bezahlen 30 Euro :ohno: (zu Unrecht oder Recht wird nicht geprüft- Hauptsache man ist den Klotz am Bein los). Was allerdings, wenn sich herausstellet, daß dieser Betrag zu Unrecht vorgeschrieben wurde und Du schon im Anonymverfahren eingezahlt hast??? siehe mein Posting mit den Kennzeichenleuchten am GTI Treffen: gleich einem Organmandat verzichtet man hier auf jedes Rechtsmittel ! :nono: Dazu kann ich nur eines sagen: wenn Du Dein Geld wegwerfen willst, ich gebe Dir gerne meine Adresse und meine Kontonummer :hicks: . Den Fall würde ich für Dich erledigen!

      TurboPrinzessin schrieb:

      also ich bin im ortsgebiet mit 19 zu schnell geblitzt worden (Tolleranz schon abgezogen) und hab 50 Euro gelegt, kann aber auch daher rühren, dass ich ständig irgendwelche Radarstrafen einfahr =) die werden nämlich immer teurer, umsomehr du schon gesammelt hast bei der BH. Wenn dich die Polizei rausnimmt ist es immer billiger, da die Verwaltungsgebühr nicht draufkommt



      LG

      Hallo!

      Leider stimmt das nicht ganz! Es gibt allderdigs eine Kartei, in der Du ein Konto bei der BH hast. Die unterschiedlichen Strafen sind scheinbar "Bundeslandbedingt".

      Habe festgestellt, daß sich die Burgenländer ein bisserl mehr herausnehmen...

      Befolge meine Tipps- Du wirst keine Probleme mehr haben. Jeder Gewinn :hihi: gegenüber der BH macht auch viel Spaß! Nur Mut- die Mühlen der BH mahlen sehr langsam...und mit dem Gesparten kann man viel Spaß am GTI Treffen haben...

      lg. ma

      LittleChris schrieb:

      Hey, hatte sowas ähnliches bin 65 gefahren im ortsgebiet und hat mich 65 € gekostet. :p


      mfg LiL


      Und? Hast Du nach den Eichprotokollen der Radargeräte gefragt?? Hast Du alle (ungültigen) Verkehrszeichen in Frage gestellt?

      Hast Du sofort in BAR bezahlt und somit auf jedes Rechtsmittel verzichtet? Weil es angeblich (Lüge) billiger ist, sofort zu zahlen?? :nono:

      Siehe mein Posting!! Mit 65 Euro kann man seinen GTI Treffen- Urlaubsbeginn um einen Tag vorverlegen (früher beginnen)!! :hicks:

      So nicht :nono: !! Abzocke pur!!!

      LittleChris schrieb:

      ja i glaub des geht danach wie du erm rüber kommst, aber sonst meine strafen bestehn nicht aus schnellfahr strafen sondern aus falschparken :gruebel:

      mfg

      HI !!

      Es gibt keine Strafe wegen "FALSCHPARKEN" !!

      Was ist der Unterschied zwischen HALTEN und ANHALTEN ?

      Und leider musstest Du anhalten- eben in der Kurzparkzone, weil ein sicheres Weiterfahren mit dem "Defekt ......xxx..." nicht möglich gewesen wäre, ohne sich selbst oder andere Verkehrsteilenehmer zu gefährden!

      Anschließend noch schnell in die Autowerkstatt (Deines Freundes) und eine Bestätigeung der Fahruntüchtigkeit bzw. kostenlosen Abschleppung geholt, und.... : STRAFFREI.

      Meist für ein kleines Bier :hicks: beim Nachbarn als Gegenleistung.

      Parken dauert länger als 10 Minuten,(wobei sich der Lenker vom Fahrzeug entfernt),

      HALTEN dauert bis 10 Minuten, zum ANHALTEN wird man GEZWUNGEN, Bsp.: Defekt, andere Verkehrsteilnehmer

      siehe mein Posting!!

      lg. ma.

      audi-WOB schrieb:

      Bin in Linz letztes Jahr bei der Autobahn (Bautstelle) bei einer 80er Beschränkung mit 140 Geblitzt worden (war zuar anfahrt Cult Treffen Aussen)!

      250 Euro Strafe und gott sein dank kein Punkt oder nachschulung!

      Glück im unglück

      War die 80er Zone in der Baustelle verordnet? Hast Du Dir den Erlass des Verkehrszeichens vorlegen lassen? Aufstellort (StrKM. geprüft usw...) . Kommen andere Umstände nicht in Frage? z.B: vorbeifliegender Vogel, anderer (überholender) Verkehrsteilnehmer,

      War die LASERANLAGE geeicht? Hast Du eine Lenkererhebung erhalten? Bist Du überhaupt selbst gefahren oder war es doch der Ausländer xxx aus xxx (womit Du straffrei wärst und das Verfahren gegen Dich eingestellt wird?

      Du hattest Angst, daß mehr passieren könnte- was allerdings nicht stimmt!! Siehe mein Posting!!

      SO NICHT!!! :nono:

      Mit 250 Euro mache ich ein schönes Pfingstwochenende in xy!

      Lg. ma!

      RE: Radar? Was kostet das? GAR NICHTS !!!


      Ist der Lenker Ausländer, kann er in vielen Fällen dennoch nicht im Ausland verfolgt werden (TROTZ ANDERSLAUTENDER AUSSAGEN IN DEN MEDIEN!!!!). Es genügt, eine Person anzugeben, die im Ausland wohnt und mit Dir befreundet ist- sicher hast Du ihm Dein Fahrzeug gerade jetzt geliehen !! Du bist STRAFFREI- auch Dein Freund! Diesen sollte es aber tatsächlich geben; die Behörde wird sich an ihm im Ausland wenden- er muß allerdings nicht deutsch können- und der Spaß für Dich geht weiter! Was macht ein Fremder mit einer österreichischen Strafverfügung?? Wer ist strafbar, wenn der "STRAFTÄTER" mittlerweile "verstorben" ist-(siehe in der Zeitung unter den Todesanzeigen nach, wer als Lenker in Frage käme- das allerdings will ich nicht näher kommentieren, aber Du kannst Dir Deinen Teil denken, wohin die anschließende STRAFVERFÜGUNG" dann kommt...)

      Wenn eine Person angegeben wird, die sich auf ein behördliches Schriftstück nicht meldet (ausg. Todesfall, und da kommt das zum Verlassenschaftsgericht), wird dies als Schutzbehauptung des Zulassungsbesitzers qualifiziert und es kommt zusätzlich zur eigentlichen Verwaltungsübertretung noch die Nichtentsprechung einer Lenkererhebung dazu (idR € 500,-)

      Man verlangt Radarfotos, Eichprotokolle der Radargeräte, Zeugenberichte, Verordnungen/Erlass von Verkehrszeichen.....(lässt sich endlos fortsetzen)...
      Da es sich nur um Beweisanträge handelt, kann diesen seitens der Behörde stattgegeben oder eben auch verweigert werden.

      sind bis hierher meist schon 6 Monate vergangen und die BH hat noch immer keine STRAFTAT FORMALFEHLERFREI zugestellt und Du bist somit STRAFLOS.
      Obig angegebene Anträge können erst eingebracht werden, sobald der Lenkererhebung entsprochen wurde, wodurch unmittelbar eine Verfolgungshandlung gegen den angegebenen Lenker erfolgt. Aufgrund dieser Verfolgungshandlung besteht eine Verjährungsfrist von 3 Jahren AB Tatzeitpunkt.

      Du bist Spieler 1, die BH ist Spieler 2 ! Die Spielregeln heißen STRAßENVERKEHRSORDNUNG ! Und an die MUß sich auch die BH halten!! Das weiß sie auch, allerdings versucht sie, "Straftäter" unsinnigerweise unter Druck zu setzen, wie zB. in einer Belehrung auf der Rückseite einer ANONYMVERFÜGUNG von mir gelesen wurde: ...wenn Sie also nicht einzahlen......dann kann die Behörde auch eine "andere Strafe" aussprechen, vergisst aber dabei anzuführen, daß diese NICHT HÖHER SEIN KANN, ALS DIE ZUERST AUSGESCHRIEBENE !!!
      Ein Verwaltungsstrafverfahren ist immer teurer als eine Anonymverfügung. Im ordentlichen Verfahren wird unter Einbeziehung der Einträge im Verwaltungsstrafregister die Strafe berechnet, zudem werden Verwaltungskosten hinzugerechnet.

      Ich habe am GTI Treffen 2007 25 EURO Strafe bezahlt, weil mein linkes Kennzeichenlicht am Taxi nicht leuchtete- nach einem kleinen Draufklopfen leuchtete es wieder- mein Geld habe ich NICHT WIEDER gesehen.
      Da das kennzeichenlicht bei Beanstandung nicht leuchtete, handelte es sich dabei um eine Übertretung gem § 14 ABS 6 iVm § 102 ABS 1 KFG gehandelt hat, war die Bestrafung rechtens.

      Ich wurde in der Stadt in St. Veit an der Glan wegen überqueren einer Sperrlinie (VERBOTEN) zu Euro 70 verdonnert- der selbe Beamte hat das Gleiche mit dem Polizeiwagen 2 Stunden später getan (Zufahrt zur POLIZEI, aber auch verboten), weil ich ihm zufällig dabei gesehen habe, habe ich ihm auch auf die "Belehrung" von Früher angesprochen. RESULTAT: Intensive Verkehrskontrolle mit Verbandskastencheck: abgelaufene Verbandselemente kosteten weitere 40 Euro.

      Ob es sich um § 26a bzw § 26 StVO gehandelt hat, kann nicht dargelegt werden. § 26 StVO erlaubt das Überfahren von Bodenmarkierungen.

      Ortstafeln mit StVO-fremden Zusatztafeln, (auch einsprachige Ortstafeln in zweisprachigen Gebieten sing ungültig(!!!lach!!!))

      § 53 StVO. Die Hinweiszeichen
      17a. "ORTSTAFEL"
      Die Anbringung einer grünen
      Tafel mit der weißen Aufschrift "Erholungsdorf" - bei Orten, die
      berechtigt sind, die Bezeichnung Erholungsdorf zu führen - oder
      einer ähnlichen, die Gemeinde näher beschreibenden Tafel unterhalb
      der Ortstafel ist zulässig, wenn dadurch die leichte Erkennbarkeit
      der Ortstafel nicht beeinträchtigt und die Sicherheit des Verkehrs
      nicht gefährdet wird; eine solche Tafel darf die Ortstafel seitlich
      nicht überragen.


      HÄUFIGER FEHLER : nach einer Baustelle im ORT steht eine weiße Tafel, von links unten nach rechts oben durchgestrichen (Aufhebung aller Einschränkungen, also auch den ortsüblichen 50er)- erlaubt Tempo 100 und überholen (!!!) mitten in der Stadt!!!!, trotzdem wurde eifrig "GELASERT" und "GESTRAFT". Ich blieb straffrei, denn ich konnte den Beamten überzeugen- mit Foto und Androhung eines Zeitungsberichtes.Was allerding VIELE ANDERE SCHNELLERFAHRER CA. 10 MINUTEN SPÄTER LEIDER NICHT WUSSTEN, ALS SIE AM SELBEN ORT WEGEN DESSELBEN DELIKTES "GESTRAFT" WURDEN- WEN INTERESSIERT ES, DIE LEEREN KASSEN MÜSSEN JA ( VOM OHNEDIES NIE ABGEZOCKTEN AUTOFAHRER) GEFÜLLT WERDEN!!!!!
      Da war der Beamte nicht sattelfest, denn..
      eine Verordnung gem § 52 StVO (zB Baustellenbeschränkung) kann keine Verordnung gem § 20 StVO (allg. Fahrgeschwindigkeit) aufgeben und umgekehrt, somit wäre eine Bestrafung nicht rechtswidrig gewesen. Ein VZ gem § 52 lit a Z 10b bzw 11 StVO hebt lediglich eine Beschränkung gem § 52 lit a Z 10a bzw § 52 lit a Z 10a iVm § 52 lit a Z 4a StVO auf.
      MfG
      BP-Hatzer3
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