TeeJay, das is ja schon ein alter Hut, hat man schon vor 5 Jahren MAL in der VW Scene oder so gelesen *g*
Neuer Erlass 2008
-
-
-
TeeJayDee schrieb:
Geh bitte, wo willst denn aufsitzen?
also, ich fahr im TT auch mit ca 6cm und hab wenig Probleme mit dem aufsitzen
Mich hat's heuer ein oder 2 MAL erwischt wo ich bei einer Spurrinne in einer Nebenstrasse komplett mit dem Unterboden aufgesessen bin. War nicht wirklich angenehm und war froh dass nix passiert is.
Mit der Stossstange bin ich sicher auch ein paar MAL gestreift, aber da die Lippe aus unlackiertem ABS is, is mir das eher egal.
Ich bin der meinung, auch wenn sie 8cm freigeben, werden die Autos halt noch tiefer, weil dann sind 6cm ja eh nur 2 cm tiefer als eingetragen.
Legal werden manche Fahrzeuge sowieso nie sein, da kann man das Gesetz noch so sehr lockern.
Ich würde mir viel eher wünschen, dass der Begriff "Gefahr in Verzug" oder "Schwerer Mangel" objektiver beurteilt wird.
Ein Auto welches technisch 100% in Ordnung ist und wo Umbauten vielleicht soagr zur Verkehrssicherheit dienlich sind (größere Bremsen,..) und der Wagen vielleicht nur 9cm Bodenfreiheit hat, sollte nicht (so) bestraft werden wie ein fertiger 2er Golf mit Rost und porösen Bremsleitungen mit 11cm.
Klar is es hier immer schwierig eine fairer Grenze zu ziehen und zu aller Zufriedenheit zu agieren und genau deshalb gibt es nunmal diese Gesetze an die man sich halten muss. Nur würde ich mir halt in manchen Fällen ein wenig mehr Fingerspitzengefühl von der Exekutive (oder dem jeweiligen Prüforgan) wünschen.
Auch beim Typisieren würd ich mir ein wenig mehr Kooperation von Seiten der dafür zuständigen Beamten wünschen. Es kann nicht sein, dass ein Beamter der TECHNISCHEN PRÜFSTELLE FÜR KFZ-TECHNIK zu mir sagt, er ist nicht da um zu prüfen ob dieses Teil richtig verbaut ist, er ist nur dazu da um die vorhanden Gutachten und EINBAUBESTÄTIGUNGEN mit dem vorhandenen Fahrzeug zu vergleichen und bei Vollständigkeit das ok zu geben. Für was arbeitet er dann in der KFZ-PRÜFstelle in der PRÜFhalle??"Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!
DANKE EU!!!!Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „woidl“ ()
-
-
Naja, die Tieferlegung dient ja in erster Hinsicht der Optik!!
Man steckt ja Geld ins Auto um es von der Masse abzuheben, deiner Aussage zufolge könnt ma ja gleich alles sein lassen.
Klar, man spart Geld, Zeit und Nerven, aber dafür kannst du dann am Parkplatz dein Auto nur aufgrund des Kennzeichens ausfindig machen weil neben dir der Gleiche steht.
Außerdem hat die Herrichterei sehr wohl Sinn!
- besseres u. strafferes Fahr- und Kurvenverhalten (Tieferlegung)
- direktere Lenkungsmanöver (Tieferlegung, Niederquerschnittsreifen)
- kürzerer Bremsweg (Tieferlegung, Niederquerschnittsreifen)
- mehr Bodenhaftung (zugegeben, bei übertriebener Breite und Regen nicht)
- Von besseren u. größeren Bremsen ganz zu schweigen.
-usw.__________________________________________________________________________
-
hab letzte woche mit jemanden gesprochen der viel tunt und auch sehr guten kontakt zur lareg usw... hat! es wird zwischen 10-15 neue sachen geben! er konnte mir nur verraten das eben die 50cm AB lichtaustrittsunterkante kommt und auch der böse blick weiter rein darf! auf die frage mit airraide konnte er nur sagen wahrscheinlich unter bestimmten voraussetzungen! mehr wollte er mir noch nicht verraten! mfgif you don`t live for something, you will die for nothing
-
-
-
Habe mit nem Techniker der LReg NÖ gesprochen, der meinte, dass es möglich sei, ein Fahrzeug unter 11cm Bodenfreiheit zu genehmigten. Es müssten lediglich Gutachten vorgelegt werden, dass die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht herabgesetzt wird.
Dies beträfe einerseits die Insassen, andererseits auch die übrigen Verkehrsteilnehmer, seien es Fußgänger, Radfahrer, als auch andere Fahrzeuglenker.
Man sollte sich dabei aber immer vor Augen halten, warum die 11cm-Regelung gemacht wurde und warum diese Regelung auch rigoros kontrolliert wird.
AB der Unterschreitung einer bestimmten Bodenfreiheit würden auch nicht in Österreich zugelassenen Fahrzeugen die Kennzeichentafeln und die Zulassungsbescheinigung Teil I abgenommen werden, da nicht sichergestellt werden kann, dass es auf Österreichs Straßen iVm der Bodenfreiheit zu keiner Eigen- oder Fremdgefährdung, isb durch Aufsetzen mit dem Fahrzeug auf der Fahrbahn oder extremen Langsamfahren aufgrund der Eigenart des Fahrzeuges, kommt. -
@Bp-Hatzer!
Mein Rs4 hat 8cm geringste Bodenfreiheit und das komplett original!! Wie rechtfertigst du jetzt die 11cm??
Denke nicht, dass Audi ein unsicheres Auto gebaut hat oder?
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
-
Reddit 0