FK Highsport Gewindefahrwerk

      majesty78 schrieb:

      Trotzdem trägt der Zivi nix ein, sondern der erstellt das Gutachten mit dem man dann auf die LaReg fährt...

      Wenn er das Restgewinde nicht MAL kontrolliert hat, is der Bergmüller aber eh ein Spezialist, weil auf der LaReg kontrollierens das ganz sicher, da kannst 100mal Deine 11cm haben, wenn Du Dich nicht im geprüften Verstellbereich welcher im Fahrwerksgutachten angegeben ist befindest, wirds nicht eingetragen, so einfach ist das.

      Lg Alex


      Da kann ich dir nicht ganz zustimmen...

      Ich hab ein FK Highsport (so wie vom Threadersteller angefragt) im Vento drin.
      Bei 11cm ist man (fast klarerweise) etwas oberhalb des geprüften Bereiches.
      Mein Fahrwerk wurde vom Ing. Bergmüller abgenommen und dann von der Prüfstelle Seyring eingetragen! Warum?? --> Der Zivi bekommt alle Gutachten (Fahrwerk, Räder, etc.) und erstellt dann ein GESAMTGUTACHTEN welches man bei der LaReg braucht (Die ursprünglichen Gutachten sind beim Zivi geblieben). Wenn in diesem Gesamtgutachten vom Verstellbereich nix drinsteht, hat dem Prüfer bei der Prüfstelle das dann wohl egal zu sein, ob der eigentliche Verstellbereich ein anderer ist...für Ihn gilt das Gesamtgutachten vom Zivi!

      Grüße
      Harri
      Wenn es sich ausgeht is eh gut, scheinbar ist es von Fahrzeug zu Fahrzeug oft sehr verschieden, ich hatte zb mit 35er Federn in meinem 3er Standard Golf 10cm obwohl die Federn neu waren, mußte dann so shice Weitec Distanzen einbauen um auf die 11cm zu kommen, andere haben da wiederum keine Schwierigkeiten.

      Der Zivi hat sich bei der Erstellung des Gutachtens nichtsdestotrotz an die Vorgaben vom Fahrwerkshersteller zu halten, der Verstellbereich wird ja nicht umsonst geprüft und angegeben.

      Ich war in Kärnten typisieren, da wurden trotz Zivi Gutachten AUCH die Werte im Fahrwerksgutachten verglichen bezüglich Restgewinde, in Niederösterreich sinds da aber für gewöhnlich noch strenger, aber wie heißts so schön? Ausnahmen bestätigen die Regel.

      Lg Alex
      facebook.com/ZTurboZwettl

      TurboladerService- Reparaturen/Austausch/Neuteile/Upgrades
      das was ihr meint is der tüv geprüfte verstellbereich womit in AT so gut wie kein fahrzeug eine typisierung bekommen dürfte!

      auf die 11 kommt ihr und es geht problemlos einzutragen selbst bei meinem koni is der tüv bereich tiefer als 11 und das eintragen vom gewinde machte gar keine probleme eher die 18 zöller

      ich hab das ganz legal bei der ma46 eintragen lassen das restgewinde wurde gemessen und ebenfalls eingetragen komischerweise stimmt dieses mass bei mir nicht die höhe von dach bis boden jedoch schon keine ahnung was die da gemessen haben.

      lg
      Der Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung.
      Maß der Tieferlegung, TÜV geprüfter Verstellbereich und Restgewindelänge sind drei Parameter die untrennbar voneinander abhängig sind, man kann sich da nicht einfach seinen Wunschparameter herauspicken und sagen: Den nehm ich.

      Es gibt genug Leute die ihr Fahrwerk genau deswegen NICHT eingetragen bekommen, weil selbst mit der minimal erlaubten Tieferlegung laut Gutachten die 11cm UNTERSCHRITTEN werden.

      Deine Aussage das man das man ein GewindeFW auf jeden Fall eingetragen bekommt ist schlichtweg FALSCH.

      Und da hilft auch kein Zivi, kein Bergmüller und auch sonst niemand. Wenn die Werte nicht passen: PECH gehabt.

      Lg Alex
      facebook.com/ZTurboZwettl

      TurboladerService- Reparaturen/Austausch/Neuteile/Upgrades
      Zeig mir bitte einen Polizisten, oder Gutachter der LaReg, der auswendig weiß, welches Fahrwerk welchen Verstellbereich hat...

      Abgesehen davon, sinds bei uns nur auf die 11cm scharf...

      Ich habe nach etwas gesucht, dass mich noch weniger interessiert als Fussball.
      Das ist bei Spanplatten nicht der Fall...
      also ich kenne aus so ziemlich jeden bundesland jemanden mit einem normal eingetragenen gewindefahrwerk.

      es ist richtig, dass die 11cm vielleicht nicht bei jedem auto mit dem vorhandenen -geprüften- verstellbereich erreicht werden können.

      IN DER PRAXIS interessiert das aber so gut wie niemanden. da zählen die 11cm und aus.

      weiters ist es auch eine tatsache, dass 95% der leute, die ein GWF eintragen ja auch im selben Zug Felgen tauschen und somit eh wieder ein neues Gesamtgutachten erstellen lassen müssen.

      In diesen Gutachten ist dann auch von TÜV bzw. Zivi bestätigt, dass jenes Maß usw. ohne Probleme fahrbar ist. Somit war das eine erneute technische Abnahme.
      Und damit gibts auch keine Probleme bei der LaReg.
      Gruß,
      Max


      Das das in 95 Prozent der Fälle niemanden interessiert ist Schwachsinn, dann wären alle Prüfer und Zivis die ich kenne wohl rein zufällig besonders genau.

      Lies Dir einfach MAL die Auflagen und Hinweise sowie die gesetzlichen Bestimmungen für eine Fahrwerksänderung durch, und dann zeig mir all jene Prüfer auf egal welcher LaReg denen das egal ist. Bei uns is Ö, wo sie Dich wegen eines fehlenden Aufklebers zb durchfallen lassen...
      Die Praxis ist meist noch viel schlimmer als die Theorie, nicht umgekehrt.

      Lg Alex
      facebook.com/ZTurboZwettl

      TurboladerService- Reparaturen/Austausch/Neuteile/Upgrades

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „majesty78“ ()

      majesty78 schrieb:

      Das das in 95 Prozent der Fälle niemanden interessiert ist Schwachsinn, dann wären alle Prüfer und Zivis die ich kenne wohl rein zufällig besonders genau.

      Lies Dir einfach MAL die Auflagen und Hinweise sowie die gehetzlgagen Bestimmungen für eine Fahrwerksänderung durch, und dann zeig mir all jene Prüfer auf egal welcher LaReg denen das egal ist. Bei uns is Ö, wo sie Dich wegen eines fehlenden Aufklebers zb durchfallen lassen...
      Die Praxis ist meist noch viel schlimmer als die Theorie, nicht umgekehrt.

      Lg Alex


      HALLO

      Frage
      Wars du schon MAL bei der ma 46??
      guckt dier das MAL an!!

      lg

      Edition schrieb:

      Zitat von »majesty78« Das das in 95 Prozent der Fälle niemanden interessiert ist Schwachsinn, dann wären alle Prüfer und Zivis die ich kenne wohl rein zufällig besonders genau.

      Lies Dir einfach MAL die Auflagen und Hinweise sowie die gehetzlgagen Bestimmungen für eine Fahrwerksänderung durch, und dann zeig mir all jene Prüfer auf egal welcher LaReg denen das egal ist. Bei uns is Ö, wo sie Dich wegen eines fehlenden Aufklebers zb durchfallen lassen...
      Die Praxis ist meist noch viel schlimmer als die Theorie, nicht umgekehrt.


      :nono: das interessiert die sehrwohl auf den prüfstellen hab ich schon alles durgespielt wenns 100x die 11cm hast und die tüv geprüfte restgwindelänge nicht erreichst
      kannst das gewinde ausbauen und wegschmeißen bzw weiterverkaufen die prüfer sind nicht so blöd die suchen immer was!! da sie ja bekanntlich für das was sie eintragen mit ihrem hab und gut haften