Wenn von Polizei aufgehalten...

      Wenn von Polizei aufgehalten...

      Ich wollte MAL fagen was ich tun kann, sagen bzw. an wen ich mich wenden kann wenn mich die Polizei MAL aufhält....

      nehmen wir an man wird augehalten man zeigt ihm seinen zulassungsschein wo alle änderung von typenschein überschrieben wurden und dann fängt er an wo ist der Typenschein, weil ich brauch ja nur einen Freund bei der Versicherung haben und der könnte mir ja das einfach alles in zulassungschein reinschreiben :gruebel:

      So meine frage was kann ich tun, wenn die meinen ich muss auf die Prüfstelle mitfahren und ich aber keine zeit habe aus privaten Gründen muss ich ja nicht angeben wieso ? die sehen ja im zulassungsschein ist alles eingetragen ,"typenschein" hab ich ja natürlich nicht im Fahrzeug, wann muss ich wirklich mitfahren wann kann ich sagen nein und zu welche begründung?? Wann können die sagen ich darf nciht mehr weiterfahren usw. ? Ich hab ja alles eingetragen laut zulassungsschein?? u was kann ich tun wenn ich auch innerhalb der 10km regel zur Prüfstelle aufgehalten werde?
      Nicht zu viel Denken, FAHREN !! :gruebel:
      Also ob du zeit hast oder nicht ist denen Egal


      "Kann ja auch nicht bei einer Kontrolle sagen Herr Inspektor bei mi rgehts grad ned und fahr weiter"

      Und wenn sie dich aufhalten, und dann irgendwas nicht passt (finden tuns immer was)
      Ist dein "Freudn" auch dran wegen Betrug

      da du bei der Prüfstelle auch den Typenschein mitnehmen mußt
      -> Schlachte Golf 3

      Ich fahr Oben OHNE, Du auch ? *g*
      das war das was er mir vorwerfen wollte das es mir ein "angeblicher Freund" bei der Versicherung eingetragen hat... was ja überhaupt nciht stimmt...

      ich hab alles ganz normal eingetragen war auf der LA u die haben gesagt ich soll zu versicherung fahren u die schreiben mir das vom typenschein in zulassungschein dann ein u so hab ich es auch gemacht bei mir ist ja alles ganz normal eingetragen.

      deswegen mein ich ja was ich kann dann tun wenn ich mitfahren muss usw.

      *golf4* schrieb:



      So meine frage was kann ich tun, wenn die meinen ich muss auf die Prüfstelle mitfahren und ich aber keine zeit habe aus privaten Gründen muss ich ja nicht angeben wieso ? die sehen ja im zulassungsschein ist alles eingetragen ,"typenschein" hab ich ja natürlich nicht im Fahrzeug, wann muss ich wirklich mitfahren wann kann ich sagen nein und zu welche begründung?? Wann können die sagen ich darf nciht mehr weiterfahren usw. ? Ich hab ja alles eingetragen laut zulassungsschein?? u was kann ich tun wenn ich auch innerhalb der 10km regel zur Prüfstelle aufgehalten werde?
      Nicht zu viel Denken, FAHREN !! :gruebel:
      Auch wenn alles eingetragen ist...

      Wenn du aufgefordert wirst, zur Prüfstelle mitzufahren, hast du dieser Aufforderung Folge zu leisten. Wenn du das aus irgendwelchen Gründen nicht machst, bist du 1. dafür alleine schonmal strafbar und 2. kann dann der Beamte aufgrund der Prüfung an Ort und Stelle selbst entscheiden, welche Maßnahmen gesetzt werden.
      Wenn er der Meinung sein sollte, dass zB zu geringe Bodenfreiheit oder keine ausreichende Radabdeckung vorhanden ist, kann dies zusätzlich angezeigt werden. Kz-Abnahme bei Gefährdung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!
      aber wenn da alles eingetragen ist über 11cm hat und genung radabdeckung hat...

      kann ich ja trotzdem nciht mitfahren oder ?? ich muss dafür ncihtmal einen Grund haben?? Wenn alles am Auto eingetragen ist?

      er kann mir nur einen brief nach hause schicken ?? und weiterfahren muss er mich auch lassen da alles eingetragen ist und auch keine gefahr in verzug ist oder verteh ich da wa falsch ?? :gruebel:
      Nicht zu viel Denken, FAHREN !! :gruebel:
      Also nochmal....
      Wenn du aufgefordert wirst, dann hast du dieser Aufforderung Folge zu leisten, punktum.
      Wenn du das nicht machst, bekommst ne Anzeige deshalb.

      Wenn nun der Beamte bei Nichtfolgeleistung der Ansicht ist, dass techn. Mängel am Fahrzeug vorliegen, kann er diese anzeigen und dich zur § 56 KFG vorladen lassen. Wenn seiner Ansicht nach GV-Mängel vorliegen, kann er mit Kz-Abnahme vorgehen.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      er kann eine Anzeige austellen wenn ich nciht mitfahre ?? wie hoch ist sowas?? er muss doch irgendeinen verdacht finden das ich zu prüfstelle mitfahren muss?
      Es heißt doch über man muss nur dann mitfahren wenn die prüftelle nciht weiter als glaub "10"km entfernt ist ??

      sowas ist doch a scha... nur weil die meinen das stimmt irgenwas nicht oder so muss man da mitfahren, es geht nicht darum obs was finden oder nicht sonder einfach was für eine zeit dabei verloren geht. da macht man sich die mühe und fahrt typisieren u dann sowas ??
      Nicht zu viel Denken, FAHREN !! :gruebel:
      Keine Laune...Gesetz...würde es nicht im Gesetz stehen (welches übrigens von den gewählten Vertretern beschlossen wurde = Demokratie) könnten die Polizisten es nicht machen. Somit gibt es eine gesetzliche Grundlage, daher ist es keine Willkür und man kann auch nicht mit behördlicher Zwangsgewalt argumentieren.

      Grüsse,

      DOC!