Wenn von Polizei aufgehalten...

      Laut meinen Infos, wenn die Prüfstelle weiter als 10km entfernt ist, oder es unzumutbar ist (warum auch immer?! :gruebel: ), dann kann man es verweigern. Ob's gut ankommt, is a andere Geschichte... Wenn's blöd her geht und der Beamte sich deine Daten gut merkt, dann wird er dich sicher immer wieder damit konfrontieren... Kontrolle und aus irgendeinem Grund vorfahren schicken... dieses Recht hat er...

      I würd's aber gar nicht so weit kommen lassen und es scho gar nicht verweigern...
      WARNING
      this vehicle equipped with supercharger!
      due to breathing difficulties which may be experienced during high g-force, acceleration,
      all female passengers are advised to remove tight-fitting garments!

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „RS G60“ ()

      Man kennt ja auch die Aufforderung zur §56 aus Altersgründen von Kfz.

      Glaubst da suchens nach getunten Autos? Da kommt auch jeder X-beliebige dran.
      Dem kannst auch nicht entgehen. "Na, mei Auto is eh Sche, i foa ned!" "GEHT NED"

      Aufhalten - mitfahren.

      @BPHatzer, Gruber aus dem 21ten? Der hat stets Taferl abgenommen, selbst bei geparkten Autos, die ihm ned gefallen haben. Is ja ned Rechtens soviel ich mich erinnere?!
      tel.0699/12 555 300 HOTLINE
      Die 10km-Regel gilt nicht vom Anhalteort an gerechnet, sondern vom nicht mehr als 10 km von ihrem Weg zum Fahrziel entfernten Ort, das ist ein grosser Unterschied, ausserdem gilt dafür Luftlinie.

      Wenn der Beamte der Ansicht ist, dass bei weiterer Verwendung des Kfz eine Gefährdnung der verkehrs- und Betriebssicherheit vorliegt (GV-Mangel), dann darf er die Zulassung vorläufig aufheben (dh Kz-Abnahme).
      Dies gilt auf sämtlichen Flächen mit öffentlichem Verkehr, dh auch auf Privatgrund, wo jeder zufahren kann.
      Ruhender Verkehr ist dabei auch eingeschlossen.
      MfG
      BP-Hatzer3
      ______________
      A6 3.0 TDI s-line

      VAG COM HEX CAN/VCDS AKTUELL!

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Die 10km-Regel gilt nicht vom Anhalteort an gerechnet, sondern vom nicht mehr als 10 km von ihrem Weg zum Fahrziel entfernten Ort, das ist ein grosser Unterschied, ausserdem gilt dafür Luftlinie.
      .


      irgenwie versteh ich den satz jetzt nicht recht.. :gruebel:

      BP-Hatzer3 schrieb:


      Wenn der Beamte der Ansicht ist, dass bei weiterer Verwendung des Kfz eine Gefährdnung der verkehrs- und Betriebssicherheit vorliegt (GV-Mangel), dann darf er die Zulassung vorläufig aufheben (dh Kz-Abnahme).
      Dies gilt auf sämtlichen Flächen mit öffentlichem Verkehr, dh auch auf Privatgrund, wo jeder zufahren kann.
      Ruhender Verkehr ist dabei auch eingeschlossen. .

      stimmt es das ein normale poizist mir gar nicht die taferln nehmen darf wenn eine gefährdung entstehtn sonder die müssten einen Heern von der "prüfstelle" oder dergleichen herschicken lassen der sich auf dem Gebiet auskennt und nur dieser darf meine Kennzeichen dann auch angereifen bzw. abnehmen ?

      mir ist lieber die schicken mir einen breif wo ich zu überprüfung muss als die nehmen mich gleicht mit hmm..
      Nicht zu viel Denken, FAHREN !! :gruebel:
      Hier bekommt die Frage nach dem Fahrziel gleich ne andere Dimension, denn....
      Wenn du zB in Krems angehalten wirst und nach Wien über Tulln fahren willst, kannst du durchaus zum Prüfzug in Korneuburg oder zur BAV nach Wien eskortiert werden, denn die liegen max 1km von deiner Wegstrecke zum Fahrziel entfernt, vom Anhalteort jedoch mehr als 10km.

      Es ist so:
      Die Herren der Prüfstelle dürfen dir keine Kennzeichen entziehen, da sie dafür keine Befugnisse haben. Für die Prüfung an Ort und Stelle und vorl. Aufhebung der Zulassung sind die Beamten des öff. Sicherheitsdienstes gem § 58 KFG ermächtigt. Ein evtl Wechselkennzeichen ist unerheblich, die Kennzeichen und der ZulSch des beanstandeten Fahrzeuges können trotzdem entzogen werden.
      Desweiteren muss nicht der Beamte die Kennzeichentafeln abnehmen (er kann, wenn er will), sondern kann durchaus die Weisung an den Lenker/Zulassungsbesitzer erteilen; wenn dieser verweigert, kann der ÖAMTC/ARBÖ/Kfz-Unternehmen beauftragt werden, die Kennzeichentafeln abzunehmen. Die Kosten dafür trägt der Lenker/Zulassungsbesitzer und werden diese im Verwaltungsstrafverfahren von der Behörde per Bescheid mit vorgeschrieben.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Also i versteh ned das manche so angep....t san ! Wenn ois in Ordnung is dann passts e oda !?!?! Und die Geldeintreiber vom Vater Staat san a nur Menschen und kane "Chef bin I " Über die gibts a noch Leute und wennst dich ungerecht behandelt fühlst einfach Dienstnummer verlangen ! Also i hob einmal an Wickl gehabt mit so an Geldeintreiber der anscheinend an schlechten Tag gehabt hat, aber der hat seine Senf von oben bekommen. Lass mi sicha ned deppat angehen von so an Laufburschn. Aber es gibt auch normale Scheriffs. Also i find bei den "Jungen" sans hold gern die Macker weil der hod ja e die Hosn voll !!! Mitfahren mußt und da kannst zum Bundespresi gehn is a wurscht, leider is so. Also i würd ma a Kopie von den Typenschein bzw. Einzelgenehmigung ins Handschuhfach legen und fertig ! Wenn alles in Ordnung is versteht sich. mfg Daniel
      Ich kann ned verstehn warum manche so angsc******* san.... wenns dich aufhalten und es nix typisiert is dann brauchst di ned wundern wennst zur prüfung musst oda de Blech fliagn! Wenn aber alles typisiert ist und dennoch die Blech fliagn oda du zur Überprüfung mitmusst dann fahr einfach mit.....gibts was schöneres als den Triumph wenn sich dann im Nachhinein herrausstellst das dir zu unrecht getan wurde und sich gewisse Leute dann bei dir entschuldigen oda gar entschädigen müssen?

      Da häng i gar ka freche Goschn an sondern grins und fahr mit und denk ma von mir aus "Depperter du wirst sehn dast ma nix anhaben kannst"

      Nebenbei machst die Polizisten mit besserwisserischen Auftretten no mehr haas und aufmerksamer als wie wennst einfach freundlich und kooperativ bist,weil i glaub kaum das sich irgendein Cop gerne seinen Job oder seine Rechte erklären lässt von irgendwem....oder Bp-Hatzer???

      Immer diese unreifen Aktionen und sinnlosen Streiterein mit den Cops...Selbst wenns dich ungerecht behandeln,es gibt Dienstnummern die jederzeit bekanntgegeben werden MÜSSEN! Und die Exekutive sitzt am längeren Ast und du ziehst den kürzeren wennst erna an Baam aufstellst! Also überleg ned MAL drüber warum du ned mitfahren solltest,is besser wennst dem was sie dir zusprechen Folge leistest!
      .....denn sie wissen nicht was sie tun!

      SMike

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