paar TÜV Fragen - Heckleuchten - Sitze - Blinker

      paar TÜV Fragen - Heckleuchten - Sitze - Blinker

      Ich hätte da MAL eine Frage die ihr mir vielleicht beantworten könnt.
      Gibt es für die Heckleuchten eine gewisse Mindesthöhe oder gewisse Mindesttiefe!?
      Ich habe gerade in Planung meine Heckleuchten zu entfernen und mir 4 einzelne LED Leuchten einzubaun und beim überlegen wohin damit ist mir so die Idee gekommen, warum nicht in die Stoßstange... dann wär oben alles clean, deshalb die Frage!

      Aber da spricht sicher was dagegen, oder?

      Außerdem hab ich jetzt gelesen das die Kopfstütze bei Sitzen verstellbar sein muß, wie is das dann mit halbschalensitze (Anhang) da kann man ja die Kopfstütze auch nicht verstellen, bekommt man die dann nicht eingetragen?

      Außerdem hab ich noch gelesen das man einen Seitenblinker haben muß, ich hab keinen und mein Wagen is genau so eingetragen worden, kann der Schnittlauch mir dann was machen?

      Danke schon MAL
      Bilder
      • 10022-sportsitz_sgb.jpg

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      Wir geben Geld aus, das wir nicht haben
      Für Teile, die wir nicht brauchen
      Um Leute zu beeindrucken, die wir nicht kennen...
      Das entfernen der Seitenblinker ist unzulässig da es eine Verschlechterung der Verkehrs und Betriebssicherheit darstellt. Jedoch können die Seitenblinker durch Blinker in den Seitenspiegeln ersetzt werden.
      Ausnahme: Im Typenschein des Fahrzeuges sind die Blinker mit "Wahlweise" angeführt.
      Wurden die Blinker dezitiert ausgetragen oder einfach bei der Prüfung "übersehen"?
      Auf dem Foto der Genehmigung erkennbar?

      Sitze müssen über eine verstellbare Rückenlehne und ein entsprechendes Gutachten (ebenso die Sitzkonsolen) verfügen.
      Die Kopfstütze muss nicht beweglich sein.

      Bei den Leuchten ist der Anbauwinkel von grösserer Bedeutung.
      Die Anbauvorschriften sind normalerweise dem Gutachten für die Leuchten zu entnehmen.
      Ausserdem ist die Anbringung von Leuchten (Winkel und Höhe) in einer EU Regelung festgelegt.
      Was möglich ist bei welchem Leuchtentyp erfragst Du am besten bei der zuständigen Fahrzeugprüfstelle damit es dann keine Probleme bei der Eintragung gibt.

      Grüsse,
      DOC!
      hmm,... also dezetiert ausgetragen wurden sie nicht, es ist nur eingetragen das ich andere Kotflügel drauf hab (eben die breiteren) und die haben halt MAL keinen Blinker, schätze das aber "übersehn" worden ist das ich gar keinen mehr hab.
      Auf dem Foto ist gut erkennbar das ich auf der Seite nirgends einen hab!

      Die EU Regelung für die Leuchten, kann man die irgendwo nachlesen?
      Das mit der Prüfstelle fahrn und fragen is immer so eine sache...
      du fahrst rüber der sagt ja passt, das geht alles, dann baust um und wennst zum tüven hinfahrst sagt er nee trag ich nicht ein.
      Na as machst da.. alles wieder zurückbaun is manchmal netmal möglich.

      war genauso bei meinem offenen Luftfilter, hatte ein TÜV von Österreich dabei, bei der Anmeldung sagt er ja kein problem mit dem Heft, war dann noch 2 MAL drüben für die Unterlagen bla bla bla
      also insgesamt 3x dort und dann hatte ich meinen Termin und fahr rüber, er Nee wird in Österreich nicht eingetragen und das wars, auf wiedersehn...
      is ja die ur frechheit, da könnens nicht gleich sagen geht net, war der ur aufwand und dann: auf wiedersehn.
      hat mich schon ziemlich aufgeregt.
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