Servus Leute...
Schön langsam kommen nun alle Behörden rund um den Wörthersee aus dem Urlaub und bearbeiten die Strafzettel...
Nach nun 3 kuriosen Radarstrafen (bei 2 Fahrzeugen) am selben Tag zwischen Klagenfurt und Velden v. 19.05.2008 nun der nächste Fall.
Ich wurde damals aufgehalten und es wurde die Bodenfreihet kritisiert. "Nur" 10cm Bodenfreiheit!!
Jetzt das Schreiben dass festgestellt wurde daß beim KFZ eine Tieferlegung durchgeführt wurde, wodurch die Bodenfreiheit im Bereich der Stossstange lediglich 10cm betrug = 80,- Euro
Nun meine Frage.
1. Der Parkplatz war nicht unbedingt gerade.
2. Der Beamte hat irgendwo gemessen. Und nicht mit einem Massstab sondern mit meinem Zulassungsschein(!).
Das ist doch nicht wirklich zulässig, oder?
Desweiteren muss man doch rechtlich gesehen über eine Barriere von 80cm breit und 11cm hoch drüberkommen.
Gemessen hat er aber seitlich.
Wie erhebe ich nun am besten Einspruch, also welche Begründung? Hat wer Erfahrung damit?
lg
Patrick
Schön langsam kommen nun alle Behörden rund um den Wörthersee aus dem Urlaub und bearbeiten die Strafzettel...
Nach nun 3 kuriosen Radarstrafen (bei 2 Fahrzeugen) am selben Tag zwischen Klagenfurt und Velden v. 19.05.2008 nun der nächste Fall.
Ich wurde damals aufgehalten und es wurde die Bodenfreihet kritisiert. "Nur" 10cm Bodenfreiheit!!
Jetzt das Schreiben dass festgestellt wurde daß beim KFZ eine Tieferlegung durchgeführt wurde, wodurch die Bodenfreiheit im Bereich der Stossstange lediglich 10cm betrug = 80,- Euro
Nun meine Frage.
1. Der Parkplatz war nicht unbedingt gerade.
2. Der Beamte hat irgendwo gemessen. Und nicht mit einem Massstab sondern mit meinem Zulassungsschein(!).
Das ist doch nicht wirklich zulässig, oder?
Desweiteren muss man doch rechtlich gesehen über eine Barriere von 80cm breit und 11cm hoch drüberkommen.
Gemessen hat er aber seitlich.
Wie erhebe ich nun am besten Einspruch, also welche Begründung? Hat wer Erfahrung damit?
lg
Patrick