Hallo....
War gestern beim Zivilgutachter IN DER STEIERMARK um meinen 3er zu typisieren...
Er hat mir ALLES TYPISIERT, sogar die hinteren Türen typisiert bekommen
Nun sagen aber kollegen, das die LANDESREGIRUNG das abweisen wird,da es nicht zulässig ist...muss auf 2-sitzer typisieren blablabla....
Hatte schon jemand so nen Fall... Kann die Landesregierung was abweisen,obwohl der Zivilgutachter mir das Typisiert...
Oder haben die garkeinen Zugriff auf seine Typisierung,sprich ein Ziviler hat mit der Landesregierung nichts zu tun....
HAB IN DER STEIERMARK TYPISIERT!!!
mfg
War gestern beim Zivilgutachter IN DER STEIERMARK um meinen 3er zu typisieren...
Er hat mir ALLES TYPISIERT, sogar die hinteren Türen typisiert bekommen
Nun sagen aber kollegen, das die LANDESREGIRUNG das abweisen wird,da es nicht zulässig ist...muss auf 2-sitzer typisieren blablabla....
Hatte schon jemand so nen Fall... Kann die Landesregierung was abweisen,obwohl der Zivilgutachter mir das Typisiert...
Oder haben die garkeinen Zugriff auf seine Typisierung,sprich ein Ziviler hat mit der Landesregierung nichts zu tun....
HAB IN DER STEIERMARK TYPISIERT!!!
mfg