Stimmt, den hab ich gar ned gesehen, ich habe nur den ersten Link gesehen, den Erlass. Den zweiten Link habe klassisch überlesen
Aber im Erlass gibt’s auch nen Link zur Homepage von der Bundesanstalt für Verkehr, und dort gibt’s die Liste auch.
Nur bleibt jetzt noch eine Frage ...
Aus dem Erlass:
Eintragungspflicht:
Sollten eine Kopie des Genehmigungsbescheides und/oder die oben erwähnte Bestätigung über den sach- und fachgerechten Einbau nicht vorhanden sein, so ist die Anbringung der Scheibenfolien beim Landeshauptmann anzeigepflichtig.
Soweit so gut.
Aber die Auskunft bei der MA46 hat mir gesagt, ich brauche trotzdem eine Einbaubestätigung von einer Fachwerkstätte. Wenn ich das nicht habe muss ich zum TÜV fahren, die schreiben mir ne Bestätigung, dass die Folie ordnungsgemäß abgebracht ist und mit den darf ich dann bei der Landesprüfanstalt eintragen fahren. Entschuldigung, aber das ist ja Hirnwixerei, wozu sind das denn Prüfer bei der Landesprüfanstalt, wenn das eh der beim TÜV schon überprüft?
Nichts desto trotz, die Dame von der Firma die diese Folien in Österreich verkaufen, hat mir da aber etwas Gegenteiliges erzählt (die sollte es wissen, die mach auch Eintragungen in Linz). Und zwar begründet sie ihre Aussage mit folgendem Text, der in demselben Erelass zu lesen ist:
Sollte es sich um bereits in Österreich typengenehmigte Scheibenfolien handeln, die fachgerecht aufgebracht wurden, kann die Scheibenfolie ohne weitere Nachweise ins Genehmigungsdokument eingetragen werden.
Eine Liste der in Österreich typengenehmigten Scheibenfolien ist auf der Homepage der Bundesanstalt für Verkehr (versa.bmvit.gv.at/index.php?id=40) abrufbar.
Nachdem das mit der in Österreich typengenemigten Folie ja zutrifft, brauche ich dem Text nach also keine Einbaubestätigung um es eintragen lassen zu können. Oder missinterpretiert da die Dame von der Folioenfirma und ich etwas falsch?
Und wenn das nicht reichen sollte, was kostet mir das Gutachten, dass ich dann vom TÜV schreiben lasse?

Aber im Erlass gibt’s auch nen Link zur Homepage von der Bundesanstalt für Verkehr, und dort gibt’s die Liste auch.
Nur bleibt jetzt noch eine Frage ...
Aus dem Erlass:
Eintragungspflicht:
Sollten eine Kopie des Genehmigungsbescheides und/oder die oben erwähnte Bestätigung über den sach- und fachgerechten Einbau nicht vorhanden sein, so ist die Anbringung der Scheibenfolien beim Landeshauptmann anzeigepflichtig.
Soweit so gut.
Aber die Auskunft bei der MA46 hat mir gesagt, ich brauche trotzdem eine Einbaubestätigung von einer Fachwerkstätte. Wenn ich das nicht habe muss ich zum TÜV fahren, die schreiben mir ne Bestätigung, dass die Folie ordnungsgemäß abgebracht ist und mit den darf ich dann bei der Landesprüfanstalt eintragen fahren. Entschuldigung, aber das ist ja Hirnwixerei, wozu sind das denn Prüfer bei der Landesprüfanstalt, wenn das eh der beim TÜV schon überprüft?
Nichts desto trotz, die Dame von der Firma die diese Folien in Österreich verkaufen, hat mir da aber etwas Gegenteiliges erzählt (die sollte es wissen, die mach auch Eintragungen in Linz). Und zwar begründet sie ihre Aussage mit folgendem Text, der in demselben Erelass zu lesen ist:
Sollte es sich um bereits in Österreich typengenehmigte Scheibenfolien handeln, die fachgerecht aufgebracht wurden, kann die Scheibenfolie ohne weitere Nachweise ins Genehmigungsdokument eingetragen werden.
Eine Liste der in Österreich typengenehmigten Scheibenfolien ist auf der Homepage der Bundesanstalt für Verkehr (versa.bmvit.gv.at/index.php?id=40) abrufbar.
Nachdem das mit der in Österreich typengenemigten Folie ja zutrifft, brauche ich dem Text nach also keine Einbaubestätigung um es eintragen lassen zu können. Oder missinterpretiert da die Dame von der Folioenfirma und ich etwas falsch?
Und wenn das nicht reichen sollte, was kostet mir das Gutachten, dass ich dann vom TÜV schreiben lasse?