Polizeikontrolle bei Zeltfest

      Polizeikontrolle bei Zeltfest

      Hallo

      Es is jetzt zwar schon ein Jahr aus aber schreibe das trotzdem MAL rein.

      War auf einen Zeltfest am Sonntag nachtmittag. Bin selbst hingefahren und hab nix getrunken.
      Geparkt hab ich in der Wiese gleich neben der Straße.

      War da a Stunde auf denn Fest und plötzlich sagt die Band durch das ich schnell zu meine Auto gehen soll weil dort die Polizei rumschnüffelt.
      Ich bin raus und da standen die bei meine Auto das ja in der Wiese stand.

      Ich hatte hinten abgefahrene Reifen.
      Es sagt Sie haben abgefahrene Reifen, was ich auch nicht abgestitten habe.
      Und der Auspuff ist nicht eingetragen (Remus Duplex).

      Ich hab gesagt der muss nicht eingetragen werden weil eintragungsfrei, und reichte im die ABE
      Er wollte Sie nich haben und sagt: So dürfen Sie nicht weiderfahren, Kennzeichenabnahme.
      Und das Kennzeichen war weg

      Meine Frage: Dürfen die überhaupt in eine Wiese eine kontrolle machen was ja eigendlich kein Öffentlicher Parkplatz ist ?

      mfg:Hubert

      Restaurierung, Tuning, Umbauten von Fahrzeugen bis Bj 1990.
      hallo
      nein das dürfen sie nicht, das kfz muss bewegt werden
      das heißt, wenn ich zum beispiel meine auto irgendwo mit 2 cm bodenfreiheit stehen habe, darf die polizei nichts machen. Blöd gesagt kann man das so interpretieren: Das du dein auto nur zum hier parken runtergedreht hast und es wieder raufdrehst, wenn du weg fährst.
      Polizei muss dir eine Straftat nachweisen und nicht du ihnen deine unschuld
      Im Zweifelsfall für den Angeklagten
      mfg
      Falsch, auch bei parkenden Fahrzeugen darf das Kennzeichen abgenommen werden wenn es sich auf öffentlichem Grund befindet.
      Beim Zeltfest in einer (privaten) Wiese sollte das aber nicht der Fall sein. Da müssten sie schon warten bis Du wieder auf einer öffentlichen Straße bist.
      Aber: Zur Überprüfung können sie Dich immer schicken, egal wo das Fahrzeug steht.
      Eine ABE reicht in Österreich nicht aus. Du brauchst schon eine EG-BE oder ECE Genehmigung um die Auspuffanlage eintragungsfrei montieren zu können.
      Grüsse,
      DOC!
      Hallo,
      Bin ganz DOC! seiner meinung.
      75% der Lauffläche muß die Mindestprofiltiefe gegeben sein, sonst Taferl fort.
      Es reicht bereits 1 Reifen unter Mindestprofiltiefe zur Abnahem der Kennzeichen.

      Ein "Weiterfahren lassen" durch den Beamten ist
      1.) für ihn das Risiko eines strafrechtlichen Deliktes - Amtsmißbrauch
      2.) das Risiko disziplinärer Folgen
      3.) das Risiko im Falle eines darauf folgenden Unfalles ("der Herr Inspektor hat gesagt ich darf weiterfahren")
      zur Verantwortung gezogen zu werden.

      Überhaupt: Bei den Reifen soll man keinesfalls sparen, das kann lebensgefährlich werden.
      Besser am Abend ein oder zwei Bier einsparen oder einen Topfenstrudel weniger essen.

      "Eine ABE reicht in Österreich nicht aus. Du brauchst schon eine EG-BE oder ECE Genehmigung um die Auspuffanlage eintragungsfrei montieren zu können." REMUS hat laut meines wissens nur Gutachten (EG-BE oder ECE Genehmigung) sprich REMUS muss man nicht eintragen auser du hast eine ABE Genehmigung mit der musst du zum TÜV.

      Und wegen der Kennzeichenabnahme die war sicherlich nicht wegen einen REMUS Auspuff sondern wegen der Reifen.

      mfg HARI
      Najo des komische is ja des ich war 2 monate vorher bei da Landesregierung und hab ein paar sachen eintrgaen lassen.
      Wollte remus auch eintragen weil hatte ja dazu papiere von vorbesitzer nur dir nummern stimmen nicht.
      Da hat der gesagt das ich denn remus e ned eintragen muss weil ja ein E-prüfzeichen drauf is.

      najo jetzt bin i wieder gscheida woan.

      Hab an blauen brif bekommen mit 80€ Strafe für abfefahrene Reifen und 80€ für nicht eingetragenen Remus.

      Mfg:Hubert

      Restaurierung, Tuning, Umbauten von Fahrzeugen bis Bj 1990.
      Fordere einfach von Remus ein Gutachten an. Die schicken es dir sicher für den Auspuff und du brauchst die Strafe für den Auspuff net zahlen.

      Wegen den Reifen kannst wahrscheinlich eh nix machen. Evtl MAL nachfragen ob das Privatgrund war und ob das dir der Grundbesitzer bestätigen kann. Wenn er´s macht dann Einspruch erheben. Dort dürften sie dir nichts tun normalerweise.
      Hallo,
      Ja wenn die Nummer am Auspuff mit der Nummer am Gutachten nicht zusammen passt dann hast eh das falsche Gutachten.
      Schau auf der Remus seite da kannst dir eine EG-GENEHMIGUNG schicken lassen kostet dich wahnsinnige € 6,- einfach eine E-Mail schreiben mit der Nummer am Auspuff und FERTIG.
      mfg Hari

      PS: Da hast die E-Mail Adresse ([email protected])

      @ Eisbaer5000
      Wenn du auf einen öffentlichem Grund gestanden hast bzw. auch nur geparkt hast können sie dich strafen. Oder willst denen erklären das wenn du weck fahrst von deinen Parkplatz schnell die Reifen wechselst :gruebel: :frech:

      mfg HARI

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „harald1155“ ()

      Schon klar, aber ich rede ja von einem PRIVATGRUND.

      Glaub nicht das eine Parkplatz-Wiese von nem Zeltfest ein öffentlicher Grund ist.

      Ich finds nur hart von der Polizei das sie dir wegen den Reifen die Taferl abgenommen haben. Laut Gesetz dürfen sie es ja, das weis ich.

      Wegn dem Auspuff und etc..., da kann ich auch Lieder singen. Mir hat MAL ein netter Herr von der Rennleitung gesagt das das E-Genehmigungszeichen in Österreich nicht gilt. Dann hab ich nur mehr gesagt das wir beide zu Fuss nach hause gehen müssen, da sein Auto dann ja auch verbotene Teile oben hat, da ja auf fast allen PKW-Teilen diese Genehemigung oben ist. Das Ende der Geschichte war dann als ich gesagt habe ich ruf MAL den Herren von der Landesregierung (da ich ja die Nr im Handy habe) an und frag den MAL zu dem Thema. Da meinte er nur mehr das ich den gar net anzurufen habe. Fazit: ich bin gefahren ohne was zu zahlen und er hat nur blöd dreingeguckt.