Dann knöpfen sie den leuten aber unnötig geld AB damit..ich mein so ein Text steht ja nicht zum Spaß im Gutachten

andi80 schrieb:
@low2vr6
In Tirol rennt das alles irgendwie anders ab...
Welcher Paragraph sieht das genau vor? Bzw der Text aus dem Gesetzbuch wäre angebrachtmhj schrieb:
Also, so sieht die Gesetzeslage aus, seit ca. nem Jahr!
Tieferulgungsfedern und anderer Reifen-KEIN ZIVILTECHNIKER notwendig! Vorausgesetzt ein Gutschten schließt das Andere nicht aus!
Komplettfahrwerk/Gewindefahrwerk und andere Felgen: ZIVILTECHNIKER/Einzelabnahme!
Sollte euch eine LR was anderes erzählen wollen die sichs leicht machen und euch, wie manche Herrn bei den Stellen, das Leben somit erschweren!
Die Gesetzeänderung gilt für ganz Österreich!
Schöne Grüße!
Ach ja, hast die Felgen auf meinem gesehen-stimmts???
mhj schrieb:
Die Gesetzeänderung gilt für ganz Österreich!
- Das Fahrzeug muss bei der Überprüfung vorgeführt werden.
- Als Nachweis, dass die Tieferlegung in Ordnung ist, wird eine Unbedenklichkeitsbestätigung des Fahrzeugherstellers oder ein Ziviltechnikergutachten oder einer autorisierten Prüfstelle und eine Einbaubestätigung einer Fachwerkstätte benötigt.
- Wenn die Tieferlegung mit nicht serienmäßigen Felgen/Reifen genehmigt werden soll, so ist im Allgemeinen ein Gutachten über beide Änderungen gemeinsam erforderlich. Getrennte Gutachten für Felgen/Reifen und die Tieferlegung reichen nur aus, wenn sie die jeweils andere Änderung mitberücksichtigen. Schraubfahrwerke müssen in geeigneter Position fixiert sein und mit Abreißschraube gegen Verstellen gesichert werden.
- Der Mindestabstand zwischen Boden und festen Fahrzeugteilen muss 11 Zentimeter betragen