Also ich glaube ich hab jetzt den Grund dafür:
im Gutachten von den Federn steht folgendes:
Rad/Reifenkomibnationen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen.
Es bestehen weiterhin keine technischen bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen besondere Prüfberichte bzw. Allgemeine Betriebserlaubnisse für die entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesem Prüfberichten (z.B. Einbau zusätzlicher Federwegbegrenzer) erändert werden müssen.
also wenn das drinsteht dann braucht man kein Zivilgutachten glaub ich mal.....
im Gutachten von den Federn steht folgendes:
Rad/Reifenkomibnationen
Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die Verwendung aller serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen.
Es bestehen weiterhin keine technischen bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
Es liegen besondere Prüfberichte bzw. Allgemeine Betriebserlaubnisse für die entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesem Prüfberichten (z.B. Einbau zusätzlicher Federwegbegrenzer) erändert werden müssen.
also wenn das drinsteht dann braucht man kein Zivilgutachten glaub ich mal.....
