Kann das sein? Felgen/Fahrwerkstypisierung

      bin mir zu 100% sicher. Wozus die Eu gibt..keine Ahnung..aber einheitlich ist da bei den Kraftfahrzeuggesetzten noch lange nichts :rofl:

      ABE gilt wirklich nur in Deutschland .. bei uns wird sie, wie ich schon geschrieben habe nur als Gutachten für die Eintragung angesehen.

      Bezüglich Felgen eintragen..

      Werden ORIGINAL-Leichtmetallfelgen (vom Fahrzeughersteller) und Reifendimensionen verwendet, die im Typenschein eingetragen sind, ist eine Eintragung nicht notwendig. Werden Felgen von anderen Herstellern verwendet, müssen diese von einem Sachverständigen der Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten in das Fahrzeug - Genehmigungsdokument eingetragen werden, auch wenn sie die gleiche Dimension wie die Original-Leichtmetallfelgen haben.

      Bei der Eintragung ist ein Gutachten vorzuweisen, aus dem hervorgeht, dass diese Felgen auf die betreffende Fahrzeugtype montiert werden dürfen und eine Festigkeitsprüfung durchgeführt wurde.

      Auf entsprechende Radabdeckungen, Freigängigkeit der Räder im Radkasten und Auflagen im Gutachten ist zu achten.

      Unterlagen:



      Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten oder Ziviltechnikergutachten oder Gutachten anderer geeigneter neutraler Prüfstellen (Technischer Dienste).

      Radabdeckung

      Entsprechend der Vorgaben der Richtlinie 78/549/EWG ist das gesamte Rad (Reifen und Felge) im Bereich 30° vor und 50° nach der Radmittelachse komplett abzudecken.





      so schauts aus .. also nix mit eintragungsfrei..leider
      Grüß Euch!!

      Also das mit dem Zivi für Fahrwerk und Räder hör ich zum Ersten MAL. :gruebel:
      Bin aus Kärnten und musste noch nie wegn Fahrwerk und Räder zum Zivi ausser man verbaut ein Sportlenkrad, weil in den meisten Gutachten der Sportlenkräder steht, dass dieses nur gültig in Verbindung mit der serienmäßigen Rad/Reifenkombination sei!!!
      Oder man dreht bei einem Gewindefahrwerk die Verstellmutter unter oder über den vom Hersteller geprüften Verstellbereich!!

      Das mit de ABE stimmt, is nur in D gültig bei uns zählt nur EG/ECE für eintragugsfrei!!!


      mfg
      CARINTHIAN AIRBRUSH
      Andi J.
      [email protected]
      06603144212
      habe ich das jetzt richtig verstanden. wen ich fahrwerk und reifen bzw felgen tüven will. brauche ich nur zur lareg und das wars ich muss zu keinem zivi.

      den ich will mir gewinde und 16zoll mit 1cm tüven. muss ich jetzt zum zivi oder nicht.

      gruss tony
      Nein, da gibts nichts einheitliches. Sagt der Gutachter der Landesregierung er will das haben dann ist es so...liegt im Ermessen des Beamten und wie weit er sich absichert. Passiert Dir was oder übersieht er etwas kann er sich noch auf den Zivilgutachter ausreden und andere Gutachten und Bestätigungen.
      Der Gutachter auf der LaRe könnte auch sagen: "Schöne Farbe, Gewinde und Felgen werden eingetragen, wird schon passen." Oder er lässt sich den Einbau durch eine Fachwerkstätte, das Gesamtgutachten des Zivilingineurs, die Protokolle der Spur&Sturzvermessung, das Protokoll zur Einstellung des RLB usw. geben (Kostet ihn ja weder Geld noch Zeit) und legt es in Deinen Fahrzeugakt, falls es einmal Probleme gibt beruft er sich auf alle diese Fakten und ist fein raus. Prüft er das alles selber ist er verantwortlich und Arbeit hat er auch noch. Also was wird der "fleissige" Beamte machen?
      In der Regel gibt es aber internen "Weisungen", also Befehle bei jeder Landesregierung über die Mindestanforderung was nötig ist um die Eintragung durchzuführen. Das steht dann mittlerweile eh schon oft auf der Homepage. Leider ist die Eintragung von Änderungen nach wie vor Ländersache, daher gibt es auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen. Das ist eben so...Bundesstaatliches Prinzip. Alles andere müsste über das KFG geregelt werden, damit es auch für die Länder bindend ist und die reden ja bei der Gestzgebung im Parlament auch ein Wörtchen mit...POLITIK...Tja... :ohno: