bin mir zu 100% sicher. Wozus die Eu gibt..keine Ahnung..aber einheitlich ist da bei den Kraftfahrzeuggesetzten noch lange nichts
ABE gilt wirklich nur in Deutschland .. bei uns wird sie, wie ich schon geschrieben habe nur als Gutachten für die Eintragung angesehen.
Bezüglich Felgen eintragen..
so schauts aus .. also nix mit eintragungsfrei..leider

ABE gilt wirklich nur in Deutschland .. bei uns wird sie, wie ich schon geschrieben habe nur als Gutachten für die Eintragung angesehen.
Bezüglich Felgen eintragen..
Werden ORIGINAL-Leichtmetallfelgen (vom Fahrzeughersteller) und Reifendimensionen verwendet, die im Typenschein eingetragen sind, ist eine Eintragung nicht notwendig. Werden Felgen von anderen Herstellern verwendet, müssen diese von einem Sachverständigen der Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten in das Fahrzeug - Genehmigungsdokument eingetragen werden, auch wenn sie die gleiche Dimension wie die Original-Leichtmetallfelgen haben.
Bei der Eintragung ist ein Gutachten vorzuweisen, aus dem hervorgeht, dass diese Felgen auf die betreffende Fahrzeugtype montiert werden dürfen und eine Festigkeitsprüfung durchgeführt wurde.
Auf entsprechende Radabdeckungen, Freigängigkeit der Räder im Radkasten und Auflagen im Gutachten ist zu achten.
Unterlagen:
Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten oder Ziviltechnikergutachten oder Gutachten anderer geeigneter neutraler Prüfstellen (Technischer Dienste).
Radabdeckung
Entsprechend der Vorgaben der Richtlinie 78/549/EWG ist das gesamte Rad (Reifen und Felge) im Bereich 30° vor und 50° nach der Radmittelachse komplett abzudecken.
so schauts aus .. also nix mit eintragungsfrei..leider