Hallo!
Hab heute nen netten Brief von der BH erhalten das ich zu ner §56-Party eingeladen bin...
Krumpendorfer Polizei hat mich vor 2 Monaten ghabt mit 8cm (obwohl es 9,5 waren,haben nedmal Restgewinde gemessen) und unzureichender Radabdeckung ( hab die hässliche Gummileiste ned draufghabt)...oft geht blöd
Strafe hab ich scho bekommen---75Euro,eh ned wild Gott sei Dank!
Naja jetzt hab ich hier im Forum gecklickt und mich so informiert was auf mich zukommen könnte...
Hab nen 3er Golf und keine Blinker in den Kotflügeln, nun hab ich halt gelesen das das eben "wahlweise" ist...
Nun hab ich meinen Typenschein rausgholt und wollt gucken wo das drinsteht, fallt mir auf das ich garkein Fahrzeugschema hab, also Bildbeschreibung vom Auto... Schaun die auf sowas beim Vorfahren, oder sollte ich schaun das ich den Abschnitt wieder einklammer...
Weiters hab ich ein RAID Sportlenkrad eingetragen,obwohl ich normal einen Fahrer- und BeifahrerAirbag haben sollte, sowohl bei der Typisierung 2003 als auch bei der neuen vom 04/2009, beides bei nem steiermärkischen Zivilgutachter... Ich weiß aber wenn im Typenschein kein Airbag vermerkt ist ist des normal wurscht weil 3er hats ohne Airbag geben... Jaja ist ne verschlechterung des Fahrzeuges usw,ist mir alles klar... Draufkommen können sie eigentlich nur wenn sie Fehlerauslese machen... Hab eben 2 Fehler drinnen---> AIRBAG und STEUEREINHEIT...
Was hat des für Konsequenzen wenn er Auslese macht und die Fehler sieht? Ist ja immerhin eingetragen... Oder reichts wenn ich zB sage der Vorbesitzer hat ein anderes Steuergerät reingmacht wegen nem Kurzschluss oder so, und des Steuergerät ist aus nem 3er mit Airbag gewesen...
Danke im Vorraus
mfg
Hab heute nen netten Brief von der BH erhalten das ich zu ner §56-Party eingeladen bin...

Krumpendorfer Polizei hat mich vor 2 Monaten ghabt mit 8cm (obwohl es 9,5 waren,haben nedmal Restgewinde gemessen) und unzureichender Radabdeckung ( hab die hässliche Gummileiste ned draufghabt)...oft geht blöd

Strafe hab ich scho bekommen---75Euro,eh ned wild Gott sei Dank!
Naja jetzt hab ich hier im Forum gecklickt und mich so informiert was auf mich zukommen könnte...
Hab nen 3er Golf und keine Blinker in den Kotflügeln, nun hab ich halt gelesen das das eben "wahlweise" ist...
Nun hab ich meinen Typenschein rausgholt und wollt gucken wo das drinsteht, fallt mir auf das ich garkein Fahrzeugschema hab, also Bildbeschreibung vom Auto... Schaun die auf sowas beim Vorfahren, oder sollte ich schaun das ich den Abschnitt wieder einklammer...
Weiters hab ich ein RAID Sportlenkrad eingetragen,obwohl ich normal einen Fahrer- und BeifahrerAirbag haben sollte, sowohl bei der Typisierung 2003 als auch bei der neuen vom 04/2009, beides bei nem steiermärkischen Zivilgutachter... Ich weiß aber wenn im Typenschein kein Airbag vermerkt ist ist des normal wurscht weil 3er hats ohne Airbag geben... Jaja ist ne verschlechterung des Fahrzeuges usw,ist mir alles klar... Draufkommen können sie eigentlich nur wenn sie Fehlerauslese machen... Hab eben 2 Fehler drinnen---> AIRBAG und STEUEREINHEIT...
Was hat des für Konsequenzen wenn er Auslese macht und die Fehler sieht? Ist ja immerhin eingetragen... Oder reichts wenn ich zB sage der Vorbesitzer hat ein anderes Steuergerät reingmacht wegen nem Kurzschluss oder so, und des Steuergerät ist aus nem 3er mit Airbag gewesen...

Danke im Vorraus
mfg