§56 Vorladung mit Problemen!!!

      §56 Vorladung mit Problemen!!!

      Hallo!

      Hab heute nen netten Brief von der BH erhalten das ich zu ner §56-Party eingeladen bin... :hmm:
      Krumpendorfer Polizei hat mich vor 2 Monaten ghabt mit 8cm (obwohl es 9,5 waren,haben nedmal Restgewinde gemessen) und unzureichender Radabdeckung ( hab die hässliche Gummileiste ned draufghabt)...oft geht blöd :hihi:
      Strafe hab ich scho bekommen---75Euro,eh ned wild Gott sei Dank!
      Naja jetzt hab ich hier im Forum gecklickt und mich so informiert was auf mich zukommen könnte...
      Hab nen 3er Golf und keine Blinker in den Kotflügeln, nun hab ich halt gelesen das das eben "wahlweise" ist...
      Nun hab ich meinen Typenschein rausgholt und wollt gucken wo das drinsteht, fallt mir auf das ich garkein Fahrzeugschema hab, also Bildbeschreibung vom Auto... Schaun die auf sowas beim Vorfahren, oder sollte ich schaun das ich den Abschnitt wieder einklammer...

      Weiters hab ich ein RAID Sportlenkrad eingetragen,obwohl ich normal einen Fahrer- und BeifahrerAirbag haben sollte, sowohl bei der Typisierung 2003 als auch bei der neuen vom 04/2009, beides bei nem steiermärkischen Zivilgutachter... Ich weiß aber wenn im Typenschein kein Airbag vermerkt ist ist des normal wurscht weil 3er hats ohne Airbag geben... Jaja ist ne verschlechterung des Fahrzeuges usw,ist mir alles klar... Draufkommen können sie eigentlich nur wenn sie Fehlerauslese machen... Hab eben 2 Fehler drinnen---> AIRBAG und STEUEREINHEIT...
      Was hat des für Konsequenzen wenn er Auslese macht und die Fehler sieht? Ist ja immerhin eingetragen... Oder reichts wenn ich zB sage der Vorbesitzer hat ein anderes Steuergerät reingmacht wegen nem Kurzschluss oder so, und des Steuergerät ist aus nem 3er mit Airbag gewesen... :nix-plan:

      Danke im Vorraus
      mfg
      Ja dann bin ich ja beruhigt...

      Weiß vielleicht wer wie das mit der Motorhaubenverlängerung ist bzw gibts da nen Paragraphen dazu?
      Weil bei mir ist das ABBLENDLICHT zur gänze vorhanden.... Fernlicht sind ca 25% bedeckt.... und Standlicht ich sag MAL 10%,grad das es auffällt... Weil die Cops fragen da immer nach ob der bei der Typisierung draufwar weil er schon ein wenig heftig rüberkommt da ich auch die Rieger Infinity Maske hab aber eben nur den Bügel der über die Lichter geht weggeschnitten und die Maske nun wie n breites Grill aussieht... Natürlich Typisiert, Verlängerung+Maske.... :gruebel:

      Ach ja hab gerade bei der KtnLaReg angerufen und die sagten mir beim Vorfahren dürfen sie KEINE EINTRAGUNGEN RAUSSTREICHEN, weil da irgentwo was gelesen hab,va wegen wenn jetzt mit Orginal oder Winterreifen hinfahrst streiches da zB deine 9J*16 ET15 raus,blablabla

      mfg
      also bei mir wolltens schon was rausstreichen, weil die nö eine ältere typisierung aus oö für ungültig befunden haben,
      da wollten sie mir die 17" rausstreichen, hab nämlich 17er und 19er typisiert gehabt, nach massivem widerstand unsererseits hat ers aber dann gelassen.

      Zu den blinkern hat der prüfer in brunn (NÖ) bei meinem freund kurz auf einem zettl nachgschaut und hat irgendein datum
      genannt, 1996 glaub ich, bin mir aber nicht sicher, AB dem Baujahr braucht man Blinker in den kotflügel, aber das genaue datum weiß ich nimmer.


      glg
      wheel whores :fisheye:
      Naja wie gesagt, heut urz getelt mit der LaReg in Klagenfurt und der meinte das rausstreichen wär nicht zulässig... wär ja das gleiche wenn ich den Termin zB im November hätt... Ich ja nicht im Winter mit 16er Alus rumfahren, da häng ich mir die Winterreifen rauf und geh vorfahren... Da kann er mir die Felgen/Reifen normal ned ruasstreichen... Aber in Österreich is ja von BL zu BL anders mit den verordnungen..... Ich fahr auf jeden Fall mit 195/50/15 BBS Felgen zum vorfahren, da ist die Radabdeckung auch gleich gewährleistet xD

      mfg