Eigenen unabhängigen Gutachter nach Unfall aufsuchen?

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      Eigenen unabhängigen Gutachter nach Unfall aufsuchen?

      So leider hat es mich schon wieder erwischt.

      Nur diesmal will ich das einmal genau wissen.

      Das letzte MAL als es mich mit meinem G1C erwischt hat, habe ich das Auto zu einem angeerkannten unabhängigen Gutachter gestellt. Die gegnerische Versicherung hat die Kosten (ca. 350-450 Euro) nicht übernommen, mit dem Argument, sie hätte mir eh einen Gutachter angeboten. Da ich noch keinen RS hatte, musste ich das so hinnehmen. Dafür haben sie aber das Gutachten von dem, von mir beauftragten Gutachter akzeptiert, was sie auch nicht hätten machen müssen, wie ich später erfahren habe. Ist für mich also doch mehr oder weniger gut ausgegangen.

      In Deutschland hat man ja das Recht, einen unabhängigen Gutachter aufzusuchen und die Versicherung muss die Kosten dafür tragen. Gibt es das bei uns überhaupt nicht? Muss ich zu dem (ich behaupte jetzt MAL befangenen) Gutachter der gegnerischen Versicherung gehen?

      Oder gibt es in Österreich auch ein Gesetzt, das mir das Aufsuchen eines unabhängigen Gutachters erlaubt, und zwar so erlaubt, dass die (gegnerische) Versicherung auch verpflichtet ist die Kostenn zu übernehmen (bei abgeklärter Schuldfrage natürlich)?
      Eigentlich hängt vom Gutachter ja nur die Schadenssumme AB oder?

      Den Zeitwert kann er ja nicht beeinflussen, bzw. nur anhand des Zustandes und der Extras.

      Sehe ich das richtig?

      Mir geht’s diesmal um mein Bike, und das wird sehr wahrscheinlich ein Totaler sein, da die Gabel was abbekommen hat. Da es bei einem Motorrad kaum Extras gibt, bzw. der Zustand ja auch nicht wirklich so stark zu tragen kommt wie bei einem Auto, wird der Zeitwert wohl nur vom Baujahr und von den km abhängen. Oder habe ich da jetzt einen Denkfehler.

      Wie kann ich es dann machen, dass der Restwert ziemlich gering geschätzt wird, sodass ich vom Zeitwert so wenig wie möglich abgezogen bekomme?
      Na super, jetzt hab ich's.

      Meine DR 350 wurde vom Gutachter auf einen Totalschaden beurteilt. Zeitwert 1050 Euro. ist ein 99er BJ. mit 19tkm.

      Außerdem habe ich eine seltene Schwarz-Gelbe, die ich lange gesucht habe, und dem entsprechend viel dafür gezahlt.

      Wenn man aber am Markt schaut, werden die um das Doppelte gehandelt, die billigste die ich gesehen habe, war eine 95er mit 40tkm am Buckel und die um 1600 Euro. (und das im Winter)

      Muss ich jetzt selber ein Gegengutachten erstellen lassen, das ich selber zahle und dann von der Versicherung nicht anerkannt wird?

      Kann ich mich auf den Marktwert berufen und das Gutachten in Frage stellen? (RS vorhanden) Bzw. auf den Kaufpreis der fast das Dreifache vom geschätzten Restwert ausmacht?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „KGR84“ ()

      Ja, kannst Du.
      Mein Cabby wurde damals durch den Versicherungssachverständigen auch sehr niedrig eingeschätzt. Ich hab dann einfach alle Händlerangebote mit ähnlichem Km Stand und Ausstattung sowie Baujahr ausgedruckt und bei Gericht vorgelegt. Es steht Dir ja im Grunde der "Wiederbeschaffungswert" zu, wenn eine Reperatur nicht mehr lohnt (Totalschaden).
      Fazit 1700 Euro mehr für das Cabby bekommen als ursprünglich vom Versicherungsgutachter veranschlagt.
      Danke Rechtsschutz... :gemein:
      Das hört sich ja zumindest ned so schlecht an ... aber du schreibst vor Gericht ... war der Fall sowieso wegen der Schuldfrage vor Gericht, oder musstest du tatsächlich nur wegen dem Gutachten vor Gericht gehen?

      Wie gesagt, der geschätzte Zeitwert beträgt 1050 und der Restwert 300, also würde ich 700er bekommen. Wenn ich jetzt vom billigsten, dass ich am Markt finde (abgesehen von defekten), ausgehe, also von 1600 Euro minus den 300 ist das 1300. Das wäre dann zumindest schon das Doppelte von dem was mir die Versicherung geben will, obwohl das immer noch weit unter dem liegt, was ich dafür ausgegeben habe.
      War wegen der Schuldfrage vor Gericht.
      Der Unfallverursacher hatte die selbe KFZ Versicherung und die meinte natürlich Teilschuld, daher jeder trägt seine Kosten selber und die Versicherung zahlt gar nichts.
      Vor dem ersten Gerichtstermin wollte die Versicherung dann noch einen Rückzieher machen, aber wie gesagt war die Schadenssumme und das Schmerzensgeld zu gering angesetzt.
      Daher auf vo Gericht.