Golf 4 R32 aus Deutschland holen und Nova zahlen ???

      Hallo,

      also das mit 1/8 für Autos die älter als 8 Jahre sind stimmt definitiv!! Ich hab auch extra gefragt wegen der MwST. und sie sagte, NEIN dazu kommt keine Mwst. mehr.
      Ich bin mit 140 g drüber, dh 140*25 = 3500/8 = 437,5 (dazu kommt lt. ihrer ANgabe nix mehr!!)
      NoVA ist wiederum komplett getrennt von Co2 Steuer: Normverbrauch - 3l * 2% ergibt beim G60: 12Liter - 3Liter = 9Liter *2 = 18%, da aber 16% der NOVA Höchstsatz ist, werden die 16% herangezogen vom Kaufpreis, der da 700.- wäre: 700 und davon 16% = 112 Euro!

      lg Markus

      vwpower schrieb:

      Also die Nova is dei kleinstes Problem!
      Nova zahlst bei dem Auto den höchstsatz: 16% vom Kaufpreis wennst ihn bei einem Händler kaufst, oder wennst ihn privat kaufst, dann 16% vom Listenpreis in Österreich ;)
      Nova berechnungsformel: (MVEG-Verbrauch - 3) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +10% - 3) x 2 = %-Satz

      Diese Info ist nur bedingt richtig, denn:
      Wenn es sich um einen Neuwagen handelt, musst du in D ohne MwSt. kaufen und dann in Ö die NoVA nachzahlen und von dem Kaufpreis + Nova dann die 20% MwSt.
      Die NOVA richtet sich nach dem Excl.-Preis, wenn du bei nem Händler kaufst. Wenn du bei nem Privaten kaufst, Incl-Preis.

      Wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelt und der Kaufpreis reell ist (wird beim FA mit Eurotax abgeglichen), wird bei einem Händlerkauf die NoVA vom Kaufpreis ohne MwSt berechnet, bei Privatkauf vom Kaufpreis mit MwSt. Da das Fahrzeug schon in D versteuert wurde, fällt in Ö die MwSt nicht mehr an.
      Als Bemessungsgrundlage gilt der ausländische Kaufpreis:
      - Liegt eine Händlerrechnung vor, so kommt als Berechnungsbasis der Kaufpreis abzüglich der MWSt-Komponente zum Tragen.
      - Liegt keine Händlerrechnung (Privatkauf) vor, so wird der Eurotax-Mittelwert (berechnet aus Händlereinkauf und -verkauf, abzüglich der NoVA- und MWSt-Komponente), von dem noch eine Toleranzgrenze von 20 % abgezogen wird, mit dem Kaufpreis verglichen. Nur wenn der Kaufpreis höher als der so errechnete Wert ist, kommt der Kaufpreis zum Tragen.

      Die NOVA (= „Normverbrauchsabgabe“) ist als Zulassungssteuer konzipiert, die als Prozentsatz auf den Neuwagenpreis, abhängig vom Durchschnittsverbrauch nach MVEG-Norm, aufgeschlagen wird. Der Höchstsatz beträgt 16 Prozent. Der niedrigste Steuersatz beträgt theoretisch Null (bei Diesel-Pkw mit 2 Litern Verbrauch, bei Benzinern mit 3 Litern), in der Praxis 2%.
      Die Formel für die Berechnung des Grundbetrages für Pkw/Kombi lautet:
      -Benzin-Pkw/Kombi: (MVEG-Verbrauch - 3) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +10% - 3) x 2 = %-Satz
      -Diesel-Pkw/Kombi: (MVEG-Verbrauch - 2) x 2 = %-Satz oder (ECE-Verbrauch +12,5% - 2) x 2 = %-Satz

      Seit 1. Juli 2008 werden zusätzlich zur wie bisher berechneten NOVA folgende Elemente in die Steuerberechnung eingefügt:
      1. Neue Bonus-Malus-Regelung CO2
        Pkw bis 120g CO2/km: Bonus 300,-
        120 – 160g/km: keine Änderung
        AB 160 g/km: für jedes weitere Gramm CO2 über 160 zusätzlich 25,- Malus!!!

        Für Pkw ohne CO2-Angabe gelten Ersatzformeln:
        a) Liegt bloß keine CO2-Angabe vor, aber der Verbrauchswert, dann wird der fiktive CO2-Wert damit berechnet: Benzin (oder andere Kraftstoffe): CO2 = Verbrauch x 25, Diesel: CO2 = Verbrauch x 28
        b) Liegen weder CO2-Angabe noch Verbrauchswert vor, wird vorerst der fiktive Verbrauch nach einer weiteren Ersatzformel berechnet: Benzin: ein Zehntel der Leistung in kW plus 3, Diesel: ein Zehntel der Leistung in kW plus 2.

      2. Neue Bonus-Malus-Regelung je nach NOx bzw. Partikel, und Alternativantriebe
        Benzin-Pkw max. 60mg NOx/km: Bonus 200,-
        Diesel-Pkw max. 80mg NOx/km und Partikel max. 0,005g/km: Bonus 200,-
        Alternativantriebe: Bonus 500,- (gegen gerechnet mit dem tatsächlichen Abgasverhalten; gilt für: Hybrid, E85, Erdgas, Flüssiggas, Wasserstoff)

        Bonusbeträge sind mit 500,- begrenzt. Malusbeträge kommen unbegrenzt zum Tragen.

      3. Änderung der Bonus-Malus-Regelung für neue Diesel-Pkw
        Seit 1. Juli 2008 wird kein Bonus aufgrund guter Abgaswerte mehr vergütet, der Malus für schlechtere Abgaswerte bleibt mit einem Fixbetrag von 300,- pro Fahrzeug aufrecht (kein Ablaufdatum).

        Sondervorschriften beim Import von Gebraucht-Fahrzeugen:
        Korrekturen beim Bonus-Malus

        Die Rechtsprechung der Höchstgerichte und des EuGH hat Auswirkungen auf die Zuschläge zur NoVA für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 2008 bereits in einem EU-Staat zugelassen waren: Hinsichtlich des Bonus-Malus-Teiles der NoVA (gem § 6a NoVAG) kann der Malus anteilig reduziert werden, ein etwaiger Bonus bleibt vollständig erhalten. Die Steuerpflicht wird in diesem Sinne aliquot entweder im Verhältnis Neupreis/(Eurotax-) Wert berechnet und somit unter Umständen erheblich reduziert. Liegt kein Eurotax-Wert vor, kommt eine „Achtelregelung“ zum Tragen: Für jedes angefangene Zulassungsjahr im Ausland wird ein Achtel des errechneten Steuerbetrages abgezogen. Mindestens ein Achtel bleibt aber jedenfalls als Steuerpflicht bestehen, egal, wie alt das Fahrzeug ist.

        Quelle: oeamtc.at/a1098241/
      habe mir auch meinen V5 (AQN mit 125kW) aus D geholt, hat 220g CO2-Ausstoß, was laut meinen Berechnungen um die 1400,- ausmachen wird.

      ein Freund hat sich einen V6 geholt, waren auch ca 1600,-

      beides VW Bora, BJ. 00 und 01

      also wenn es nächstes Jahr definitiv teurer wird, muss ich wohl auch noch heuer zuschlagen.
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      So ich war gestern am Finanzamt und hab a paar News.
      Die Erhöhung kommt und die Ämter sind auch informiert (nicht nur die Medien).
      Jetzt kommt Geilste.
      Die Co Steuer wird nicht gestaffelt berechnet sondern ein kleines Beispiel:
      Audi S3 221 g/co2 pro km dann bezahlts du vom 161-zum 221. Gramm je 75 Euro und nicht von 160-180 die 25 Euro, von 180-220 die 50 Euro und eben das letzte Gramm 75 Euro.
      Das heisst es wird nicht gestaffelt berechnet sondern die volle Latte.