Stufenbau der Rechtsordnung...Bundesrecht (KFG) steht über den Verordnungen der Länder...
Wenn man also ein Referenzfahrzeug hat, so wie Cobra geschrieben hat, also ein Fahrzeug selber Type mit dieser genehmigten Rad-Reifenkombination, dann MUSS sie genehmigt werden, bzw in der selben Kombination gar nicht eingetragen werden sondern das mitführen der Kopie reicht aus!!! In Kombination mit einem Fahrwerk muss natürlich wieder eingetragen werden, hat aber mit der Genehmigung der Felge an sich nichts mehr zu tun.
Nur "Neue" noch nie auf einem Fahrzeug dieser Type genehmigte Felgen sind davon betroffen...Geile 19" Alubock aus China am 3er Golf zum Bleistift...
Das trifft bei C2 Porsche definitiv nicht zu.
Wenn man also ein Referenzfahrzeug hat, so wie Cobra geschrieben hat, also ein Fahrzeug selber Type mit dieser genehmigten Rad-Reifenkombination, dann MUSS sie genehmigt werden, bzw in der selben Kombination gar nicht eingetragen werden sondern das mitführen der Kopie reicht aus!!! In Kombination mit einem Fahrwerk muss natürlich wieder eingetragen werden, hat aber mit der Genehmigung der Felge an sich nichts mehr zu tun.
Nur "Neue" noch nie auf einem Fahrzeug dieser Type genehmigte Felgen sind davon betroffen...Geile 19" Alubock aus China am 3er Golf zum Bleistift...
Das trifft bei C2 Porsche definitiv nicht zu.
