Neue Typisierungsrichtlinien !!??

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      Stufenbau der Rechtsordnung...Bundesrecht (KFG) steht über den Verordnungen der Länder...
      Wenn man also ein Referenzfahrzeug hat, so wie Cobra geschrieben hat, also ein Fahrzeug selber Type mit dieser genehmigten Rad-Reifenkombination, dann MUSS sie genehmigt werden, bzw in der selben Kombination gar nicht eingetragen werden sondern das mitführen der Kopie reicht aus!!! In Kombination mit einem Fahrwerk muss natürlich wieder eingetragen werden, hat aber mit der Genehmigung der Felge an sich nichts mehr zu tun.
      Nur "Neue" noch nie auf einem Fahrzeug dieser Type genehmigte Felgen sind davon betroffen...Geile 19" Alubock aus China am 3er Golf zum Bleistift...
      Das trifft bei C2 Porsche definitiv nicht zu. :frech:
      Ich hab voriges Jahr die A6 Speedlines (8,5x19ET48 mit Lochkreisadapter ET33) ohne Probleme eingetragen bekommen. Will heuer die Mercedes Segin 8x18 und 9x18 typisieren und das geht plötzlich nicht mehr...

      Festigkeits- und Traglastgutachen sowie Bestätigung über unbegrenzte Geschwindigkeit der Felgen habe ich vom Hersteller, Reifenfreigabe auch und TÜV von SCC für die Lochkreisadapter ebenfalls.

      Das heißt, wenn ich jetzt irgendjemanden finde, der 8x18 mit 215/40/18 und 9x18 mit 215/40/18 am 4er in Österreich typisiert hat, bekomme ich meine Felgen ohne Probleme eingetragen???
      Mir geht's halt gewaltig am Senkel, da ich 15", 16", 17" und 19" eingetragen habe, aber keine 18"!
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „RS G60“ ()

      RS G60 schrieb:

      Das heißt, wenn ich jetzt irgendjemanden finde, der 8x18 mit 215/40/18 und 9x18 mit 215/40/18 am 4er in Österreich typisiert hat, bekomme ich meine Felgen ohne Probleme eingetragen???


      Ja, aber er muß Mercedes Segin 8x18 und 9x18 eingetragen haben...nicht irgendwelche anderen Modelle in 8x18 und 9x18...
      In so einem Fall bräuchtest, ausser in Kombination mit einem Fahrwerk, nicht MAL die Felgen eintragen sondern nur eine Abschrift der Genehmigung im Fahrzeug mitführen...

      DOC! schrieb:

      RS G60 schrieb:

      Das heißt, wenn ich jetzt irgendjemanden finde, der 8x18 mit 215/40/18 und 9x18 mit 215/40/18 am 4er in Österreich typisiert hat, bekomme ich meine Felgen ohne Probleme eingetragen???


      Ja, aber er muß Mercedes Segin 8x18 und 9x18 eingetragen haben...nicht irgendwelche anderen Modelle in 8x18 und 9x18...
      In so einem Fall bräuchtest, ausser in Kombination mit einem Fahrwerk, nicht MAL die Felgen eintragen sondern nur eine Abschrift der Genehmigung im Fahrzeug mitführen...


      Und da hab ich schon das Problem! Glaub kaum, dass jemand überhaupt Segins in Ö auf dem 4er hat...
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      @DOC:
      Rechtsgrundlage ist der §22a KDV, da gehts aber auch ein bisschen weiter:
      Als Änderung die nicht angezeigt werden muss, gilt...
      b) das Austauschen von Rädern und Reifen gegen eine andere als im Typenschein angegebene Art, wenn der Zulassungsbesitzer über den Nachweis verfügt, dass diese Dimension oder Art von Rädern oder Reifen bereits in einem Verfahren nach §32 oder §33 KFG als für die Type und Ausführung des Fahrzeugs geeignet erklärt wurde, sofern die in diesem Verfahren vorgeschriebenen Auflagen beim Anbringen dieser Räder oder Reifen eingehalten wurden und dabei keine Änderungen am Fahreug beim Anbringen der Räder und Reifen erforderlich sind und die fachgerechte Anbringung und die Einhaltung allfälliger Auflagen durch einen gemäß §57a Ermächtigten bestätigt wird; der Nachweis und die Bestätigungsind vom Lenker des Fahgrzeugs auf Fahrten mitzuführen.


      Heißt für mich allerdings, es reicht nicht einfach aus, wenn die Felgen auf einem VW 1J genehmigt wurden, sondern das auch Variante und Version übereinstimmen müssen bzw. dies der Bevollmächtigte für Österreich bestätigen muss
      Nach ca, 1,5h mit meinem Zivi des Vertrauens, hat er mir alles ins Detail erklärt was es sich mit den "neuen" Richtlinien auf sich hat. Fakt ist, in der Steiermark kann man nur mehr Felgen mit fahrzeugspezifischem Gutachten für das jeweilige Fahrzeug (Type, Variante) genehmigen.
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      Wenn du ein TÜV-Gutachten für die Felgen hast, wo dein Corri drin steht, dann geht es ohne Probleme.
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