Untere Motorabdeckung muss in Niederösterreich auch 11cm haben ?

      Untere Motorabdeckung muss in Niederösterreich auch 11cm haben ?

      Ein Kumpel hat mir Erzählt wenn man ein Tieferlegungsfahrwerk einbaut und es Typisieren will muss die untere Motorabdeckung auch 11cm Bodenfreiheit haben :stirnklatsch:

      Wie soll das gehn - die 11cm bei der unteren Motorabdeckung hatte ich nicht einmal mit dem Originalen Fahrwerk

      Angeblich ist das nur in Niederösterreich so

      Er hats vom TÜV Austria erfahren - kann das nicht Glauben :nono:
      mein Wissensstand (und der basiert auf einer Aussage vn der Landesregierunng Sbg) ist: Unterfahrschutz MUSS vorhanden sein und dieser auf 11cm

      aber dir kann sch** egal sein, was die Lare Sbg oder sonst wer sagt, wichtig (und "richtig") ist das was er sagt, bei dem du typisieren lässt.

      wenn du über "legales Tuning" typisieren lässt, dann muss das haben was der Bergmüller haben will, sonst wirds nix.
      wenn du direkt zur Lare NÖ fährst dann musst es so haben ie die das wollen.

      es bringt dir nix, wenn du bei der Prüfstelle in NÖ stehst und sagt, "aber ein Zivi in Tirol hat gesagt, er braucht das net"

      Fakt is, mach dich dort schlau wo du typisieren lässt und fertig.
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Das Problem ist das es hier wieder im Ermessen des Prüfers liegt.
      Grundsätzlich gilt auf den Unterfahrschutz die 11cm Regel da es als fester Bauteil angesehen wird.
      Es gibt aber auch Prüfer die die 8cm anwenden wenn ausreichend Platz zwischen Ölwanne uns Motorabdeckung ist.
      Also kann man es leider pauschal nicht sagen.
      Wenn man aber den Segen vom TÜV Österreich hat sollte die Gefahr eines Problems schon geringer sein, da der Prüfer der LaRe durch das Gutachten ja "abgesichert" ist.
      Grüsse,
      DOC!

      DOC! schrieb:

      Das Problem ist das es hier wieder im Ermessen des Prüfers liegt.
      Grundsätzlich gilt auf den Unterfahrschutz die 11cm Regel da es als fester Bauteil angesehen wird.
      Es gibt aber auch Prüfer die die 8cm anwenden wenn ausreichend Platz zwischen Ölwanne uns Motorabdeckung ist.
      Also kann man es leider pauschal nicht sagen.
      Wenn man aber den Segen vom TÜV Österreich hat sollte die Gefahr eines Problems schon geringer sein, da der Prüfer der LaRe durch das Gutachten ja "abgesichert" ist.

      Tatsache ist aber, dass die LReg ein Gutachten mangels Nachvollziehbarkeit ablehnen kann (ist mir selbst so passiert), und gegen den TÜV als Gutachtenersteller hast da so gut wie keine Chance.