Einfahrtsticket ist endlich da!!!

      zeki000 schrieb:

      also das Umschreiben des Tickets funktioniert!
      Musst nur beim reinfahren eine Kaution über 50€ hinterlegen, dann zur Gemeinde fahren, das Ticket umschreiben lassen (also die stellen dir dann ein neues aus) und dann bekommst du die 50€ wieder.
      Habs vor 2 Jahren selber so gemacht


      oder die €50 sparen, zufuß reingehen und umschreiben lassen! das mit der kaution weiß net würde die nämlich nicht trauen!
      wenn sie dir nicht MAL auf einen kzverlust hinweißen können dann vertraue ich denen auch keine €50 an!
      ansonsten soll es der besitzer auf den neuen umschreiben lassen und evtl hinterlegen oder so irgendwie!
      aber umschreiben muss gehen!
      daher evtl am sicheresten einfach kein kz angeben bei der bestellung! dann ist der verkauf auch weniger problematisch
      if you don`t live for something, you will die for nothing

      hary schrieb:

      zeki000 schrieb:

      also das Umschreiben des Tickets funktioniert!
      Musst nur beim reinfahren eine Kaution über 50€ hinterlegen, dann zur Gemeinde fahren, das Ticket umschreiben lassen (also die stellen dir dann ein neues aus) und dann bekommst du die 50€ wieder.
      Habs vor 2 Jahren selber so gemacht


      oder die €50 sparen, zufuß reingehen und umschreiben lassen! das mit der kaution weiß net würde die nämlich nicht trauen!
      wenn sie dir nicht MAL auf einen kzverlust hinweißen können dann vertraue ich denen auch keine €50 an!
      ansonsten soll es der besitzer auf den neuen umschreiben lassen und evtl hinterlegen oder so irgendwie!
      aber umschreiben muss gehen!
      daher evtl am sicheresten einfach kein kz angeben bei der bestellung! dann ist der verkauf auch weniger problematisch


      naja war eig. kein Problem mit den 50€ - hab dort beim Eingang ja eine Bestätigung bekommen dass ich die 50€ Kaution gezahlt hab!
      hab da MAL paar infos von da wörthersee page.:







      • Pkws, (Kombi, LKW bis zu 1 t Nutzlast) die zur Verwendung auf öffentlichen Verkehrsflächen bestimmt und zugelassen sind.




      • Auf allen Straßen im Veranstaltungsbereich gilt die StVO.






      • Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrgeschwindigkeit





      • Sichtbares
        Anbringen der bezahlten und gültigen Einfahrtsberechtigung für den
        Veranstaltungsbereich im Fahrzeug (Teilnehmerticket-rot,
        Einfahrtsticket-gelb)




      • Nachweis einer gebuchten Unterkunft





      • Wildes
        Campieren oder das Schlafen im Auto ist im Veranstaltungsbereich
        verboten und hat den Entzug der Einfahrtsberechtigung zu Folge.





      • Die Einfahrtsberechtigung ist nicht übertragbar.






      • Keine
        Rückerstattung des Betrages, wenn die Einfahrtsberechtigung nicht in
        Anspruch genommen wird. (Nichtteilnahme, Krankheit, Führerscheinentzug,
        TÜV, etc.)








      • Jede Nachahmung und Fälschung der Einfahrtsberechtigung wird strafrechtlich verfolgt. Gerichtsstand ist Klagenfurt






      • Bei
        Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der
        Veranstaltungsbedingungen kann die Einfahrtsberechtigung durch
        Exekutivorgane, Sicherheitsorgane und Vertreter des Veranstalters
        entzogen werden.





      • Im Falle eines Entzuges der Einfahrtsberechtigung ist eine Rückerstattung des Ticketpreises ausgeschlossen.





      • Polizeiliche Videoüberwachung:
        Im Veranstaltungsgebiet werden von der Sicherheitsbehörde gem. § 54
        ABS. 5 Sicherheitspolizeigesetz personenbezogene Daten Anwesender mit
        Bildaufzeichnungsgeräten ermittelt und zur Abwehr und Aufklärung
        gefährlicher Angriffe sowie für Zwecke der Fahndung verwendet.




      • Die
        Mitnahme und der Verkauf von Glasgebinden und Glasflaschen in den und
        im Veranstaltungsbereich sind behördlich verboten. Bei den
        Einfahrtskontrollen finden Gepäckskontrollen statt.





      • Ich anerkenne, dass meine Daten elektronisch gespeichert und für Aussendungen des Veranstalters verwendet werden.
      10.) Was muss ich tun, wenn mein Autokennzeichen noch nicht bekannt ist ?




      Durchführung
      der korrekten Onlineanmeldung. Beim Feld „Kennzeichen“ klicken Sie
      „wird nachgereicht“ an. Schließen Sie die Anmeldung mit Ihrer Bezahlung
      ab. Bei Bekanntgabe des Kfz- Kennzeichens bis 16. April 20
      10 unter der E-Mailadresse:
      [email protected] wird Ihnen Ihre Einfahrtsberechtigung noch zugesandt. Nach dem 16. April 2010
      wird Ihre Einfahrtsberechtigung im Infobüro in Reifnitz zur Abholung
      hinterlegt. Nehmen Sie die Bestätigung Ihrer Onlineanmeldung mit Ihrer
      Registrierungsnummer mit. Bei der Einfahrtskontrolle weisen Sie diese
      vor, lösen einen Kautionschein (kein Tagesticket) in Höhe von €
      50,-- (dieser berechtigt Sie zum Einfahren in den
      Veranstaltungsbereich). Im Infobüro geben Sie das Kennzeichen bekannt
      und erhalten Ihre Einfahrtsberechtigung und die € 50,-- für den
      Kautionsschein.