1. Hat der Renault Twingo eine EU-Betriebserlaubnis, dh wenn dort eine schlechte Kz-Beleuchtung genehmigt ist, isses eben so.
2. Bei Änderung der Kz-Beleuchtung bestimmt die zust. LReg, ob diese das Kennzeichen ausreichend ausleuchtet und wenn ich mir die geposteten Fotos so ansehe, sieht mir das nicht nach ner zulässigen Kennzeichenbeleuchung aus.
Und nein, ich bin kein supergenauer Kiwara, ein Kiwara wird sich dieser Sache nicht annehmen, da es sich dabei um einen Kriminalbeamten handelt.
Wennst an nen "normalen" Polizisten kommst, der sich einigermaßen auskennt und evtl seiten sder LReg geschult wurde, bekommst mit dieser Kz-Beleuchtung ne Anzeige wegen Nichtanzeige genehmigungspflichtiger Änderungen und ne Vorladung zur LReg. Das Kennzeichen ist bei Dunkelheit nichtmal aus 5m ablesbar, was bei dzt üblichen Kz-Beleuchtungen aber der Fall ist. Wennst sonst nichts anstellst, wirst garantiert wegen der verf****** Kz-Beleuchtung angehalten werden.
Zitat von unserem DOC!
Ein E-Prüfzeichen sagt nichts drüber aus, ob es sich jetzt um ne Kz-Beleuchtung oder ne WC-Beleuchtung handelt.
Dazu müsste das Genehmigungsgutachten vorliegen.
2. Bei Änderung der Kz-Beleuchtung bestimmt die zust. LReg, ob diese das Kennzeichen ausreichend ausleuchtet und wenn ich mir die geposteten Fotos so ansehe, sieht mir das nicht nach ner zulässigen Kennzeichenbeleuchung aus.
Und nein, ich bin kein supergenauer Kiwara, ein Kiwara wird sich dieser Sache nicht annehmen, da es sich dabei um einen Kriminalbeamten handelt.
Wennst an nen "normalen" Polizisten kommst, der sich einigermaßen auskennt und evtl seiten sder LReg geschult wurde, bekommst mit dieser Kz-Beleuchtung ne Anzeige wegen Nichtanzeige genehmigungspflichtiger Änderungen und ne Vorladung zur LReg. Das Kennzeichen ist bei Dunkelheit nichtmal aus 5m ablesbar, was bei dzt üblichen Kz-Beleuchtungen aber der Fall ist. Wennst sonst nichts anstellst, wirst garantiert wegen der verf****** Kz-Beleuchtung angehalten werden.
Zitat von unserem DOC!
Ein E-Prüfzeichen sagt nichts drüber aus, ob es sich jetzt um ne Kz-Beleuchtung oder ne WC-Beleuchtung handelt.
Dazu müsste das Genehmigungsgutachten vorliegen.