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    Die alten Zulassungsscheine sind zum Zeitpunkt der Abmeldung des Fahrzeuges rein nichts mehr Wert, denn damit kann keine neue Zulassung begründet werden. Da mit einem Fahrzeug ohne Typenschein rein nichts gemacht werden kann, auch keine Neuzulassung, würde ich zwar das Fahrzeug kaufen, jedoch den Kaufpreis erst nach Erhalt des Typenscheines bzw Duplikats bezahlen und als Rücktrittsgrund den Nichterhalt des Typenscheins / Duplikats binnen 8 Wochen anführen.

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    Die Suchfunktion bringt dir sicherlich die nötigen Informationen.

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    Wer die Suche bemüht, weiß entscheidend mehr. Nur die Überstellung im Rahmen des Geschäftsbetriebes ist zulässig, dh von einer Firmenniederlassung zu nächsten.

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    Ein evtl vorhandenes E-Prüfzeichen muss nicht nur am Spiegelglas selbst, sondern auch am Spiegelfuß vorhanden sein. Bei Fehlen des E-Prüfzeichens besteht Genehmigungspflicht.

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    Eintragungspflicht besteht nicht, da haben sich einige nur ein Körberlgeld gemacht. § 33 ABS 1 Z 2 KFG besagt, dass Änderungen durch das Anbringen von bestimmten Arten von Teilen, Ausrüstungsgegenständen, zusätzlichen Aufbauten oder Vorrichtungen an Fahrzeugen nicht angezeigt werden müssen, wenn 1. diese Änderungen a) nicht wesentliche technische Merkmale der genehmigten Type betreffen, b) den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen nich…

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    Eine andere Felgenmarke als die bereits genehmigte muss erneut typisiert werden.

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    Zitat von TheFstX: „ Bei meinem Autounfall 2003 als Beifahrer mit 5fach Überschlag, hätte ich mir einige schwere Verletzungen erspart wenn ein Käfig verbaut gewesen wäre.“ Ist ähnlich wie bei der Gurtanlegepflicht: Es haben sicherlich auch schon Menschen überlebt, weil sie nicht angegurtet waren, trotzdem besteht die Gurtanlagepflicht, da bewiesen ist, dass mehr Menschen durch den Sicherheitsgurt geschützt als dadurch verletzt wurden. Hier die Info eines gerichtlich beeideten SV: ottmann.netii.n…

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    Nicht alles, was der Erhöhung der Sicherheit (auf den ersten Blick) dient, ist auch zulässig. Und Statement der LReg: "Auf Genehmigung hast keinen Rechtsanspruch." Einer genehmigt es, beim anderen hast später nen GV-Mangel. btw Mit Rennlizenz fährst üblicherweise mit Helm.

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    Ist Gefahr-in-Verzug durch gefährdende Fahrzeugteile innen PBStV, 6.2.1

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    Wenn der LLK original in diesem Kfz verbaut wurde, kann ein genehmigungfrei eingebaut werden, ansonsten würde persönlich auf Genehmigungspflicht tippen.

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    Da ein grösserer LLK zumeist mit einer Leistungssteigerung einhergeht, ist dieser genehmigungspflichtig.

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    Den Filz teilweise entfernen und evtl auch den Kunststoffradlauf im erforderlichen Ausmaß weiten bzw wegschneiden. Nachteil: Hast dann Schmutz im Radlauf, ggf bis zur Rückseite des Scheinwerfers.

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    Zitat von MKIIICab: „Hab heute mit einem Wiener gsprochen der meint er hätt es schriftlich dass ma seit 1.5.2010 mit 9cm Bodenfreiheit typisieren kann, der weiß es von einem VW-Mechaniker. Gibts da jetzt vl Neuigkeiten dazu oder is das wieder nur son herumgerede? :nix-wissen:“ Das ist defintiv eine Falschinformation und falls es wirklich ein solches Schriftstücke geben sollte, ist es wertlos, da es mit Sicherheit geltendes Recht nicht abändern kann.

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    Sag bei der Versicherung einfach, dass du das trotzdem in ner VAG-Werkstatt instandsetzen lässt. Den Grund dafür musst du ihnen nicht bekanntgeben, kann ihnen egal sein, und beharrlich sein bei der Auszahlungforderung von €2500,-

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    Es wird definitiv die MwSt abgerechnet, dh du bekommst € 2500,-

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    Probleme mim FS bekommst nur bei ProbeFS (bei mehr als 20km/h im OG und 40 km/h im FL FS-Entzug, Nachschulung und Probezeitverlängerung). Mit dem Bescheid kann sich dir Behörde bis zu 6 Monate Zeit lassen (Verfolgungsverjährung), kommt aber üblicherweise zwischen 2 und 6 Wochen danach.

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    Punkte gibt es für Geschwindigkeitsverstöße keine, wirst bei 18 km/h darüber ne Vorschreibung in die Richtung von geschätzt €100 bekommen.

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    auto in D anmelden

    BP-Hatzer3 - - TÜV, Gutachten & Recht

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    Der § 82 ABS 8 KFG unterscheidet nicht zwischen privat und gewerblich zugelassenen Fahrzeugen. Wenn ein Fahrzeug mit ausl. Kz über einen bestimmten Zeitraum in Ö betrieben wird, entstünde darüberhinaus in Ö Steuerpflicht aufgrund einer geldwerten Sachzuwendung, aber auf jeden Fall wird einmal die Kontrollgruppe des BM.F aktiv und nimmt grundsätzlich MAL eine dauernde Verwendung im Bundesgebiet an, bis vom Lenker das Gegenteil bewiesen werden kann. (Beweislastumkehr)

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    Die Anfrage bei Volkswagen Deutschland durch den österr. Zubehörimporteur ergab, dass es sich um original. Zubehörteile (Hersteller Eibach) handelt und diese mit ABE ausgeliefert werden, welche in Ö als Gutachten für die Genehmigung herangezogen wird. Die ET 1K8071677 wurde in Ö jetzt angelegt und wird voraussichtlich AB 03.05.2010 vom Händler abrufbar sein. Vor Bestellung unbedingt beim Händler beraten lassen, zumal bestehende Ausstattungen (Niveauregulierung, Sportfwk, etc) die Verwendung ob. …

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    Da die ET 1K8071677 lt Ersatzteilkatalog keinem Fahrzeug zugeordnet werden kann, wurde diese nie als Serienteil in einem Kfz (hier speziell lt deinem Link Scirocco III) verbaut und unterliegt somit wie jede andere nicht originale Feder (hier Hersteller Eibach mit Exclusivvertrieb über VW) der Genehmigungspflicht. In Österreich ist dieses Teil nicht erhältlich, kann ausschließlich nur über einen dt. Händler bestellt werden. Eine Anfrage an Volkswagen Deutschland läuft.