Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

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      sämtliche rad/reifen kombinationen, die in ö genehmigt wurden kommen in eine zentrale datenbank - wenn du jetzt eine komination montieren willst, die schon einmal genehmigt wurde brauchst das nicht mehr eintragen zu lassen, sondern mußt nur mehr zu einer §57 werkstätte die dir die korrekte montage sowie die übereinstimmung mit der bereits genehmigten kombination in einer "konformitätsbestätigung" schriftlich bestätigt - der wisch ist dann mitzuführen.
      Original von houseofperformance
      sämtliche rad/reifen kombinationen, die in ö genehmigt wurden kommen in eine zentrale datenbank - wenn du jetzt eine komination montieren willst, die schon einmal genehmigt wurde brauchst das nicht mehr eintragen zu lassen, sondern mußt nur mehr zu einer §57 werkstätte die dir die korrekte montage sowie die übereinstimmung mit der bereits genehmigten kombination in einer "konformitätsbestätigung" schriftlich bestätigt - der wisch ist dann mitzuführen.



      und woher weiss ich das eine bestimmte Kombi schon einmal eingetragen wurde. hab ja als normalsterblicher Bürger mit sicherheit keine Einsicht in die streng geheime datenbank !!?!?!?
      und wenn ich ehrlich bin glaub ich ned wirklich das die leute, die dort einsicht haben, so manch eingetragene Sachen preis geben :nixwissen:
      Original von highgetter17
      es muss exact die selbe voraussetztung gegeben sein, für denf all dass das funktioniert

      Dh mit der gleichen fahrwerkskombi usw...


      So in etwa, also im Endeffekt soll diese Regelung eigentlich erleichterung für die Vertragshändler sein, sprich. zb. Golf 4 orig., VW bietet ja auch VOTEX und andere von VOTEX spezeill für VW gewisse nachrüstfelgen an, diese müßen aber anchträghlich eingetragen werden, da geht dann VW/VOTEX her, macht eine sog. Mustereintragung, somit erspart sich dann, sofern jemand einen neuen 5er oder einen beim VW händler für den 4er oder sonst was damit die Eintragung, wenn er sich dann beim VW Vertragspartner zb. diese bestimmten Felgen kauft.......die wErkstatt überprüft nochmals das ganze bzw. erledigt die Auflagen die zusätzlich erfüllt werden müssen....

      Also für das ist es eigentlich gedacht....
      Geil, das heisst wenn einer z.B. 7x19 am 3er eingetragen hätte. Dürfte ich das auch und muss nur zur Begutachtung bei einer Werkstätte oder so.
      ODER ?


      Mustereintragung ist nur möglich, wenn am Fahrzeug keine Änderungen notwendig sind....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „andi80“ ()

      wie ist das eigentlich wenn ich die mase in meiner einzelgenehmigung wo die abstände zur radmitte eingehalten habe, also sprich die masse dem entsprechen wie es in der einzelgenehmigung drin steht, er dan aber nur 10 cm bodenfreiheit hat. ???

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Tome“ ()