Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

      Edition schrieb:

      Hallo

      hab jetzt mit der MA 46 TEL und die haben zu mir gesagt

      ES GILT NOCH IMMER DIE 11CM REGELLUNG UND NICHT´S ANDERS

      lg

      Das "neue" Gesetz wurde ja noch nicht verabschiedet, das heisst wer jetzt noch typisieren fährt weil Fahrwerk eingebaut darf nach wie vor nur die 11cm haben.
      Wenn so ein Gesetz verabschiedet werden wird, können wir uns sicher sein das dies in diversen TV Szenemagazinen und Nachrichten breitgetreten werden wird!

      Also ich wart noch mit dem typisieren. Vielleicht wird es ja wirklich heuer noch was mit dem 9cm-Erlass. :hihi:
      Nach meiner Anfrage am Land wegen den diskutierten 9cm hab ich heute folgende antwort bekommen. :winken:
      mfg


      1) Für Genehmigungen von Tieferlegeungen gelten auch weiterhin wie bisher 11 cm als Mindestbodenfreiheit.

      2) Bei Kontrollen (z. B. auf der Straße) wird als Toleranz (z. B. für Setzungen d. Federn), nicht aber für nachträgliche Veränderungen, eine Mindestbodenfreiheit bis herunter auf 9 cm akzeptiert, unter der Voraussetzung, dass die Freigängigkeit der Räder gewährleistet ist, und es zu keinen Streifungen der Räder/Reifen kommt.

      m.f.G.
      Ing. Othmar Lesiak
      Amt der Oö. Landesregierung
      vom KULT zur RELIGION!




      Lieber Golf fahren als Golf spielen
      hallo

      habe gerade mit dem TÜV Süd in Innsbruck telefoniert:

      Unter 11cm keine Typisierung möglich,

      Danach bei Kontrollen, Pickerl etc

      zw 11cm und 9cm kein Problem

      zwischen 9cm und 7cm schwerer Mangel

      und AB 7cm Gefahr im Verzug

      Der Herr hat auch gesagt, dass die Kennzeichen also nur AB 7cm weg sind.


      dies gilt dann AB 1.4.2010

      mfg

      topsecret3 schrieb:

      Hallo Leute, nun hab ich auch noch a übergscheite Frage!!!

      Mein Fahrzeug wourde im Jahre 1999 typisiert ohne höhenmaße und dergleichen, der 11cm Erlass trat ja auch erst im 2000 Jahr in Krat, daher
      kann mir nun laut dieser Änderung im Gesetzestext nun auch nichts mehr passieren da meine Tieferlegung damals ja so typisiert wurde, oder seh ich da nun was falsch!!!

      Es liegt ja eine dementsprechende Genehmigung vor!! Typisierbescheid 1999!!

      Das würd mich nun aber schon sehr Interessieren, weil sonst bin ich heuer auch wieder MAL am Wörthersee mit einer abarig typisierten tiefe!!!



      DA HAST DU RECHT

      EIN KOLLEGE VON MIR HATTE EIN POLO DER AUCH 1999 TYPISIERT WORDEN IST

      DIE POLIZEI HAT IHN ZUM VORFÜHREN GESCHICKT; ER HAT DAS AUTO RAUF GEDREHT UND DIE BEIM TÜV HABEN IHM GESAGT ER KÖNNE MAXIMAL MIT 2,5 CM BODENFREIHEIT FAHREN
      Also wenn ich Aufgehalten werde und nur 9cm hab bekomm ich keine Propleme ?

      Nicht einmal eine Geldstrafe oder eine Vorladung zur Landesregierung ?

      Kann ich mir irgendwie nicht Vorstelln weil beim Typisieren muss man ja auch die 11cm haben - sonst währ das ja Unnötig