Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

      So hier MAL die letzten Neuigkeiten.....
      Wir von der turboelite gemeinsam mit unserm Partner böhm cars haben jetzt den letzten Stand bezüglich der 9cm Regelung!!!

      Das Gesetz wurde verabschiedet....es gelten 9cm!!

      ABER:

      Fahrzeuge werden weiterhin auf 11cm eingetragen!! (sprich beim typisieren muß das Fahrzeug 11cm Bodenfreiheit haben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)
      Aber wenn man später mit 9cm aufgehalten wird...darf von Seiten der Exekutive keine Anzeige oder dergleichen erstattet werden!!
      Das heißt im Klartext: die Toleranz wurde vergrößert...das war´s aber auch dann schon!!!
      Auch bei dem Sog. Pickerl gelten dann die 9cm als Überprüfungsmaß!!

      mfg


      Alles was mit Druck Zu tun hat - markenübergreifend - und was Spaß macht!!

      Autos, Felgen, Teile bzw. gebrauchte Turbo und Kompressorteile auf Anfrage!
      Und für die "echten" Tieffahrer ändert sich ja eh wieder nix... ich fahr eh das ganze Jahr mit zwischen 7-8cm, obwohl die 11cm eingetragen sind...

      Hab gestern von einem Zivi aber noch was anderes gehört, da gestern eine Sitzung war. Es sollen bald keine Rad-/Reifeneintragungen mit Vergleichsgutachten mehr über den Zivi durchführbar sein. Weiß da jemand mehr?
      WARNING
      this vehicle equipped with supercharger!
      due to breathing difficulties which may be experienced during high g-force, acceleration,
      all female passengers are advised to remove tight-fitting garments!

      WWW.CRUISIN-DELUXE.AT

      KPK schrieb:

      So hier MAL die letzten Neuigkeiten.....
      Wir von der turboelite gemeinsam mit unserm Partner böhm cars haben jetzt den letzten Stand bezüglich der 9cm Regelung!!!

      Das Gesetz wurde verabschiedet....es gelten 9cm!!

      ABER:

      Fahrzeuge werden weiterhin auf 11cm eingetragen!! (sprich beim typisieren muß das Fahrzeug 11cm Bodenfreiheit haben!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!)
      Aber wenn man später mit 9cm aufgehalten wird...darf von Seiten der Exekutive keine Anzeige oder dergleichen erstattet werden!!
      Das heißt im Klartext: die Toleranz wurde vergrößert...das war´s aber auch dann schon!!!
      Auch bei dem Sog. Pickerl gelten dann die 9cm als Überprüfungsmaß!!

      mfg



      aber wenst es runterdrehst machst dich trotzdem wieder strafbar nach auskunft der Landesregierung SBG.
      Cult Garage

      :love: :D 8o

      audi-WOB schrieb:

      aber wenst es runterdrehst machst dich trotzdem wieder strafbar nach auskunft der Landesregierung SBG.


      Das schon!
      Aber da muss zuerst jemand das Restgewinde nachmessen!
      Und das macht im Normalfall kein Polizist, wenn du dann eben über den 9cm bist!
      Außer du kommst ihm so blöd, dass er wirklich grantig wird!
      Allerdings beim Prüfzug oder auf der Landesregierung hast dann sehr wahrscheinlich Pech gehabt...

      Ich habe nach etwas gesucht, dass mich noch weniger interessiert als Fussball.
      Das ist bei Spanplatten nicht der Fall...
      danke kpk,

      [lexicon]AB[/lexicon] wann gilt das [lexicon]AB[/lexicon] sofort oder erst [lexicon]AB[/lexicon] april oder so? weisst du das auch?

      und zwoschen 7 und 9 cm bekomm ich warscheinlich eine saftige strafe oder? werde aber nicht vorfahren müssen oder schon?
      unter 7 kanns sein das mir vor ort die kennzeichen gleich wegnehmen oder?
      Zwischen 7 und 9cm ist es ein SM, dh Anzeige und §56 KFG.
      Ausserdem gibt es bei ner Polizeikontrolle noch die Möglichkeit einer §58 KFG, dh du musst der Streife bis zur Prüfanstalt folgen. (max 10km von deiner Fahrtstrecke entfernt, nicht vom Anhalteort) Wenn du das verweigerst, ist die Aufhebung der Zulassung obligatorisch.

      Unter 7cm ist es ein GV-Mangel und ein gerechtfertigter Grund für die Aufhebung der Zulassung, ob das der Beamte auch durchzieht, ist seine Sache.

      Des weiteren würde mich das BGBl betr der Novellierung des KFG/KDV interessieren. Erzählen kann man bekanntlich viel.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      hey bp-hatzer, schreib deutsch bitte *ggg*

      aber mit glück könnte man sich, evtl bei der polizei rausreden und sagen, naja ich hab ghört kennzeichen erst [lexicon]AB[/lexicon] unter 7 cm weg, und bissi raunzen, dann könnte es sein das dich weiter fahren lassen, mit deine eigenen kennzeichen zumindestens oder? das ich dann vorfahren muss 3-.4 wochen später wird zwar sein, aber vor ort kennzeichen wegnehmen wird eher nicht der falls sein oder? (ausser sie nehmen mich gleich zur prüfanstalt mit das is klar)
      eher dann wenn ich unter 7 cm bin oder?

      und wie ist das gemeint mit 10 km von meiner fahrstrecke?
      das heisst wenn ich jetzt fahr von 20 bezirk in in den 16ten, kanns nicht sein wenns mich im 16 aufhalten das sagen du fahrst jetzt mit zur prüfstelle in 11 bezirk. dann sag ich hey hey, das sind mehr als 10 km von meinem weg entfernt, da fahr ich nicht mit...
      was passiert dann?
      Wenn ne Manipulation gegenüber dem genehmigten Stand erkenbar ist, wirst bei der Kontrolle im Erklärungsnotstand geraten.
      Ne besondere Überprüfung ist dir dann zumindest sicher.
      Geraunzt und gelogen wir eh immer, inwiefern das dann von Erfolg gekrönt ist, kommt immer auf die Partei und den Beamten an. Ob's der Beamte augenscheinlich glaubt und es bei ner Ermahnung oder nem Bemängelungsverfahren belässt oder sich verarscht fühlt und noch härter durchgreift, kommt immer auf die Situation an.

      Wenn's so an der Grenze ist, wirst sicherlich dazu befragt werden, wie du gefahren bist.
      Dezitiert bist du nur verpflichtet, zu einem Kontrollort, der maximal 10km von deiner Fahrtstrecke entfernt ist, mitzufahren. Wenn der Kontrollort weiter entfernt ist, kann dir daraus keine unmittelbar spürbare Konsequenz erwachsen, kann aber dann durchaus in einer §56 (Vorladung zur besonderen Überprüfung) resultieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()