Angepinnt Der "9cm / 11 cm" Erlass

      BP-Hatzer3 schrieb:

      tachyon schrieb:

      Zitat von »BP-Hatzer3« GZ 190500/8-II/B/5/00
      Danke für die schnelle Antwort - bmvit.gv.at/verkehr/strasse/fahrzeugtechnik/ kenn ich - nur das ist ein Doc,
      im RIS find ich es nicht unter den Erlässen. Gibts da einen Link im RiS?

      Der Erlaß wird hier angeführt: ulrichp.com/The_TUV_Page/body_gewindefahrwerke.html
      Danke - auf der BMVIT Seite selbst ja auch - nur im RiS findet man Ihn nicht. Das ist sonderbar für mich.

      i-i.at - where the image begin ...

      BP-Hatzer3 schrieb:

      Die Mindestbodenfreiheit wurde nicht von 110mm auf 90mm gesenkt, lediglich die PBStV wurde dahingehend angepasst, da bis dato geltend

      Zitat
      Unterschreitung der Bodenfreiheit von 11 cm ohne entsprechende Genehmigung SM
      Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung und
      Erkennbarkeit von Schleifspuren GV


      geändert wurde auf

      Zitat
      Unterschreitung der Bodenfreiheit von 9 cm ohne entsprechende Genehmigung SM
      Unterschreitung der Bodenfreiheit von 7 cm ohne entsprechende Genehmigung und
      Erkennbarkeit von Schleifspuren GV


      Was soviel heisst, dass die Toleranzgrenzen für Mängel bei der Kfz-Überprüfung aufgeweicht wurden.
      Eine Änderung des KFG bzw des Erlasses des BM.VIT v 3.8.2000, GZ 190500/8-II/B/5/00, hat bis dato nicht stattgefunden, dh es gelten noch immer die 11cm für die Typisierung.


      OK, und was ist nun im Bereich zwischen 11 und 9cm ? Leichter Mangel ?

      Und wie ist das genau zu verstehen:
      Unterschreitung der Bodenfreiheit von 7 cm ohne entsprechende Genehmigung UND Erkennbarkeit von Schleifspuren GV.
      Laut dieser Formulierung, liegt nur dann GiV vor, wenn beides zutrifft.

      Was ist bei Unterschreitung von 9cm ohne Schleifspuren?
      Was ist bei Unterschreitung von 7cm ohne Schleifspuren?

      Irgendwie für mich alles nicht ganz eindeutig.
      Für mich liest sich das so, dass ich mein Kfz auf 11cm typisieren muss, aber, sofern keine Schleifspuren vorhanden sind, egal bei welcher bodenfreiheit niemals GV vorliegen kann.

      Danke
      mfg
      "It's the only 90's coupe that isn't completely embarrassing." :D
      Richard Hammond, Top Gear
      Hallo Leute, nun hab ich auch noch a übergscheite Frage!!!

      Mein Fahrzeug wourde im Jahre 1999 typisiert ohne höhenmaße und dergleichen, der 11cm Erlass trat ja auch erst im 2000 Jahr in Krat, daher
      kann mir nun laut dieser Änderung im Gesetzestext nun auch nichts mehr passieren da meine Tieferlegung damals ja so typisiert wurde, oder seh ich da nun was falsch!!!

      Es liegt ja eine dementsprechende Genehmigung vor!! Typisierbescheid 1999!!

      Das würd mich nun aber schon sehr Interessieren, weil sonst bin ich heuer auch wieder MAL am Wörthersee mit einer abarig typisierten tiefe!!!
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      11cm auf 9cm-hurraaaa!

      grias eich :winken:

      leute,das stimmt wirklich daß im frühjahr die neue 9cm-regelung kommt :thumbsup:

      ich hab selber im bundesministerium für verkehr angrufen und nachgfragt weil i unbedingt wissen wollt was sache is,vorallem aus dem grund weil das für mi ganz besonders guat paßt weil i mein VR6 jetzt doch net zurückbaun brauch (mia hams nämlich vorige woche de taferln gfetzt weil 8,5cm) und i jetzt drauf wart und schau daß i eam halt bissal rauf bekomm und dann typisieren fahr und dann kann mi die he endlich MAL ordentlich ........ gern ham!

      der herr dort hat zu mir gsagt-"ja,er kann das 9cm-gerücht bestätigen" :hihi: ende april wird es beschlossen und dann kommts aufs papier!!! :applaus:

      also,das paßt!!!!

      mfg pat :thumb: