VW Aktion - Tagfahrlicht

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      @taglichtfahrer

      Da waren anscheinend wieder die "Oberschlauen" am Werk, weil die Nebelscheinwerfer kann man bei "fast" keinem Auto ohne vorheriges Einschalten des Begrenzungslichtes aktivieren.
      D.h. nur Nebelscheinwerfer ohne Standlicht muss extra von der Werkstatt codiert werden (wenn überhaupt möglich, bei den Ländereinstellungen bei Audi ist das z.B. nicht dabei), und dann fließt wieder das Geld für die Werkstätten, etc. da haben anscheinend ein paar Herren ein bisserl a Körberlgeld bekommen... :-h

      Gruß
      Sascha
      cult1.da.ru
      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"
      Original von Sascha
      @taglichtfahrer

      Da waren anscheinend wieder die "Oberschlauen" am Werk, weil die Nebelscheinwerfer kann man bei "fast" keinem Auto ohne vorheriges Einschalten des Begrenzungslichtes aktivieren.


      Gruß
      Sascha
      cult1.da.ru


      warum soll man nixcht mit begrenzungslicht + NS fahren?

      aber mit einem simplen relais kannst du dir die schaltung selbst machen,dann brennen nur die NS.
      Original von taglichtfahrer
      Neuigkeiten bzgl. Tagfahrlicht.

      3) Man auf nationaler Basis durch eine entsprechende Formulierung erlauben, daß als Tagfahrlicht alternativ auch die Verwendung von Abblendlicht oder Nebellicht OHNE dem Begrenzungslicht erlaubt ist, soferne diese Schaltung automatisch erfolgt (mit der Zündung).



      Weil du das in deinem Beitrag so gepostet hast, dass sie überlegen Nebler OHNE Standlicht erlauben zu wollen, was aber bei fast allen Autos nicht möglich ist, da die Nebelscheinwerfer erst mit Einschalten des Standlichtes zu aktivieren sind.
      z.B. auch die hinterlegten Codierungen, z.B beim Audi die Kanada Licht-Ländervariante, schaltet Standlicht + Nebler automatisch ein.
      Nur Nebler alleine gibt es nicht.

      Gruß
      Sascha
      cult1.da.ru
      "We ride together, we die together. Bad Boys for life! - In the line of duty - Fidelis Ad Mortem"

      RE: VW Aktion - Tagfahrlicht

      Original von Filmrisskommando
      Bei Golf IV, Passat 3B, Sharan, T4, T5, Wird am Kabelbaum über ein zusätzliches Kabel gebrückt, kostet 30,-


      Leuchten dann nur die vorderen SW ohne Heckleuchten, Armaturenbeleuchtung,.. oder leuchtet "alles"?

      edit: hat sich erledigt ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Hofi“ ()

      Original von Splinter
      wie is das eigentlich mit solchen nachrüstsätzen die man eigentlich auf allen autos montieren kann, gibts da irgendwelche vorschriften wo die sein müssen (mindesthöhe etc...)?


      Ja sicher! Sonsten könntest sie ja aufs Dach oder sonstwohin montieren :-h
      Mindesthöhe, Abstand voneinander, Maximalhöhe, Seitlicher Fahrzeugabstand usw.
      Wie bei Begrenzungsleuchten ja auch.

      hella-online.de/pdf/montage_tgfl_klarglas.pdf


      mfg :-w
      Galerie.KO-Racer.at | Fotos der Vienna Autoshow 2014 online
      wir können ja da noch ewig diskutieren,aber solche ausreden wie "da fahren dann wieder viele einäugig" oder "in der nacht hab ich dann kein licht weil die lampen am tag immer leuchten" kann ich nichts abgewinnen.

      fakt ist:lichtfahrer sind sichtbarer!

      aber es gibt ja auch leute die statt einer vollbremsung das bremspedal nur mehrmals antippen damit sie weniger verschleiss haben.........................


      und zum thema mehr kraftstoffverbrauch:auch eine beliebte ausrede.
      aber wieviel fahren heute schon mit klima,zuheizern,hifi,etc,.........
      das fällt wohl keinem auf.
      Servas!

      Hab soeben im Radio gehört das jetzt nach den gestrigen Verhandlungen fix is.
      Jetzt hab ich mich gleich beim ÖAMTC schlau gemacht:


      AB 15. November müssen auch mehrspurige Kraftfahrzeuge ganzjährig mit Licht fahren. Das gilt für Freilandstraßen genauso wie für das Ortsgebiet.

      . . . .


      Die folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:

      * Normales Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten usw. gemeint.

      * Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Rücklichter und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.

      * Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Allerdings muss die Leuchtstärke so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.

      * Tagfahrleuchten, wobei andere Scheinwerfer (Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Fernlicht) nicht gleichzeitig brennen dürfen. Die Lichthupe ist aber erlaubt. Begrenzungslicht darf (muss aber nicht) gleichzeitig mit Tagfahrleuchten brennen.


      Die folgenden Lichtquellen sind nach den neuen Bestimmungen bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten:

      * Unbeleuchtet fahren (war bisher erlaubt).

      * Nur das Begrenzungslicht einschalten (war bisher erlaubt).

      * Nebelscheinwerfer

      * Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).

      * Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).

      *Alle nicht vorschriftsmäßig durchgeführten Modifikationen von Leuchten wie vor allem der Austausch von Leuchtmitteln (Lampen, Leuchtdioden) im Begrenzungslicht oder Scheinwerfern.



      Fragt sich nur noch was die gesetzlich vorgeschriebenen Helligkeitswerte bei Dimmung sind :hmm:

      Aber nix mit Nebelscheinwerfer egal ob Automatisch oder Händisch (mit Begrenzungslicht) :ohno:
      dh dann alle paar Monat neue Abblendlicht-Birnen kaufen weil i sicher net de hässlichen Longlife nehmen werd :bang:


      Ganzer Artikel: oeamtc.at/netautor/pages/resshp/anwendg/1113313.html


      mfg :-w
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