@35P
Deutschland hat eine andere Gesetzgebung und ist in Sachen Tuning nicht mit Österreich zu vergleichen.
Kann durchaus sein, dass Umbauten sicher sind, nur muss das auch abgenommen werden, denn es gibt nun MAL Vorschriften, die einzuhalten sind und die differieren halt auch zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.
Wenn dir während der Fahrt der MSD abreisst und du wirst angehalten, kann dir passieren, dass du das Fahrzeug entweder am nächsten Tag repariert bei der zuständigen Polizeiinspektion vorführen musst (Bemängelungsverfahren) oder die Polizeistreife fährt mit dir gleich zur nächsten Werstätte, wo du reparieren lassen kannst und kannst glauben, da wartest keine Woche drauf, da kommst sofort dran.
Grundsätzlich gilt: Bei Vorhandensein eines Mangels, der erkennbar war, ist aber jeder neuerlichen Inbetriebnahme eine neuerliche Strafbarkeit gegeben. Pflichten des Fahrzeuglenkers/Zulassungsbesitzers § 102/103 KFG
Auch ein Diplomat wird angezeigt, was die Behörde dann macht, entzieht sich meiner Kenntnis und kann ich auch nichtmehr beeinflussen.
Es ist des Österreichers Naturell, dass er bei Beanstandung den Fehler nicht bei sich selbst, sondern immer bei anderen sucht bzw sein Verhalten durch das Verhalten anderer zu relativieren sucht.
Deutschland hat eine andere Gesetzgebung und ist in Sachen Tuning nicht mit Österreich zu vergleichen.
Kann durchaus sein, dass Umbauten sicher sind, nur muss das auch abgenommen werden, denn es gibt nun MAL Vorschriften, die einzuhalten sind und die differieren halt auch zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten.
Wenn dir während der Fahrt der MSD abreisst und du wirst angehalten, kann dir passieren, dass du das Fahrzeug entweder am nächsten Tag repariert bei der zuständigen Polizeiinspektion vorführen musst (Bemängelungsverfahren) oder die Polizeistreife fährt mit dir gleich zur nächsten Werstätte, wo du reparieren lassen kannst und kannst glauben, da wartest keine Woche drauf, da kommst sofort dran.
Grundsätzlich gilt: Bei Vorhandensein eines Mangels, der erkennbar war, ist aber jeder neuerlichen Inbetriebnahme eine neuerliche Strafbarkeit gegeben. Pflichten des Fahrzeuglenkers/Zulassungsbesitzers § 102/103 KFG
Auch ein Diplomat wird angezeigt, was die Behörde dann macht, entzieht sich meiner Kenntnis und kann ich auch nichtmehr beeinflussen.
Es ist des Österreichers Naturell, dass er bei Beanstandung den Fehler nicht bei sich selbst, sondern immer bei anderen sucht bzw sein Verhalten durch das Verhalten anderer zu relativieren sucht.
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