kaum zu glauben aber

    @ Pete Sorry wusste das nicht,.. wollte kein neues Thema eröffnen,..

    @ zornvr6 ich glaub auch nicht, dass sie dich ohne irgend einen Beweis anzeigen können, oder hatten sie eine kamera dabei?! du kannst auf jeden fall einspruch erheben, da es keine beweise dafür gibt, dass du zu schnell warst!

    Ich wurde MAL von jemanden angezeigt, der mich gesehen hat wie ich eine stoptafel übersehen habe (vor ca. 2,5 jahren) dann kam eine lenkerauskunft und ich habe einen einspruch gemacht, weil ich einen beweis haben wollte das mein auto bzw. ich das war, den hatten sie nicht und somit musste ich die strafe auch nicht zahlen,.. vielleicht hatte ich auch nur glück und die zeiten haben sich geändert,.. wart halt einfach MAL ab!?!
    Also es passiert einmal gar nix ohne Beweiße! Da er Privat unterwegs war, in einem L17 Auto gefahren, und das zu langsam, kannst ihm MAL gleich den Vogel zeigen?!
    Angenommen es waren 50 erlaubt, der Polizist fährt in einem Auto mit 30, und du überholst ihn... Wie soll ein normaler Menschen schätzen können wie schnell Du gefahren bist?? Bist 50 gefahren, doch 60, oder gar 100??

    Einzigst, wenn sie Dich gleich angehalten hätten, hättest ein Problem, aber so lass Dir die Namen geben und beschwer Dich beim Vorgesetzten, sie können Dir NICHTS machen!

    Behaupte einfach dass Du zu dem Zeitpunkt gar nicht da warst, und dass es nicht Dein Wagen da, er habe sich das kennzeichen falsch notiert...
    Dann soll der Trottl reden was er will, beweiße hat er ja keine!

    edit: Was Jenny schrieb stimmt. Wenns geblitzt worden bist, die Strafe dann irgendwann erhälst, kannst das Foto anfordern, finden die das nicht mehr (was kein Wunder wär, bei dem Sauhaufen auf den Ämtern!), brauchst auch keine Strafe zahlen... Kenn ein paar Leute bei denen das schon funktionert hat!

    Also ***** drauf :-f

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Driftdriver“ ()

    du wirst vielleicht höchstens vorgeladen und musst stellung dazu nehemen, aber das war´s. in den meisten fällen wird das "verfahren" dann sowieso eingestellt. unter diesen vorraussetzungen sowieso, denn die beiweise sind lächerlich. da könnt ich ja jeden anzeigen...

    ...mein chef gleich als erstes :D

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „VW-Driver“ ()

    zu dem vorfall kann ich nur sagen,zur falschen zeit am falschen ort,ist nicht bös gmeint aber man kann halt net wissen wenn man überholt!!

    und ich kann nur eins sagen sie DÜRFEN deine geschwindigkeit nicht schätzen,sie muss die geschwindigkeit gemessen haben,dann ist es erst strafbar!!!

    und die polizisten war die mutter von der was du überholt hast oder was??
    ja war die mutter.

    und sie ist glaub ich eh 50 gefahren!! nur halt an einer stelle wo JEDER mindestens 60 oder 70 fährt,weil mans da ja auch fahren kann!
    nur halt als l17 isas blöd,noch dazu wenn die eigene mutter eine polizistin ist!

    was sag ich dann wenn ich dazu stellung nehmen muss??

    ich hab ja noch ein problem,im mai sind wir halt wie jedes zum GTI treffen gefahren,nur ich halt mit dem auto eines freudes,das er nicht mehr so "fahrtüchtig" war.

    auf jedenfall bin ich im tunnel wo 100 erlaubt ist,schätzungsweise 138-140 laut tacho gefahren.

    bis jetzt haben wir noch nix bekommen,das ich die starfe zahle is ja eh MAL klar,nur wenn eine lenkerauskunft kommt bin ich der angeschissene da ich jetzt eben net genau weiß ob ich noch probezeit habe oder net. und noch dazu das ganze 1,5 monate vor dem 3. jahr wo ich den führerschein habe!

    denkt ihr,muss ich jetzt auf diese strafe von der polizisten auch so lange warten wie auf die vom treffen?

    kanns sein das dass foto nix geworden ist,weil es ist ein freund von mir auf ca. 1,5-2 meter hinten drauf gefahren,und die haben aus so einer tunnel nische herausgeblitzt! eher net,gö??
    und angenommen die wollen jetzt so eine lenkerauskunft haben,kann mein freund (der besitzer des geblitzten autos) gleich so ein foto anfordern,ohne auch nur irgendwas über den lenker angeben zu müssen?
    Nur Quer bist wer

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „zornvr6“ ()

    ohne höchstgeschwindigkeitsmessung kann auch nicht gestraft werden, da ja keine messung vorliegt


    Ich bin letztes Jahr über eine Kreuzung gefahren (mit ca. 110), an der Kreuzung stand ein Zivi Polizei Auto.
    Angezeigt wurden 140, einspruch hat genau nichts gebracht ;) ausser um einiges mehr kosten...

    In der Anzeige stand, dass mich das Polizei Auto nachher verfolgen wollte mir aber mit 80 km/h nicht nach kam. Deswegen muss ich mind. 140 gefahren sein... (so ungefähr)

    3 Monate Deckel weg, und 1160€ Strafe... und gemessen wurde genau nichts ;)

    mfg,
    Walter
    Grundsätzlich stellen sich für mich folgende Fragen:

    1. Wieviel Personen haben die angeblichen Übertretungen gesehen und würden das auch zweifelsfrei bei der Behörde aussagen?

    2. Eine Schätzung der Fahrgeschwindigkeit ist nur rechtlich haltbar, wenn sie während der Annäherung, Vorbeifahren und Entfernen beobachtet wurde und mindestens eine 30%ige Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit vorliegt.

    3. Wie soll die Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit im 300m entfernten Ort festgestellt worden sein, wenn angeblich ne L17-Fahrt durchgeführt wurde und angeblich so langsam fuhren?

    4. Wurden die Übertretungen privat wahrgenommen, können sie höchstens ne Anzeige machen. Wenn du den Übertretungen widersprichst, steht Aussage gegen Aussage (privat/privat, kein Sachbeweis vorhanden).

    5. Gem § 19 ABS 9 FSG dauert die Probezeit bis zum vollendeten 20. Lebensjahr des Besitzers der vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B.

    6. Geht sie dien Fahrzeug garnix an, wenn sie dein Kennzeichen haben, sollen sie ne Anzeige machen, wenn sie was nicht erkennen konnten, ihr Pech. Jedenfalls sind sie in deinem Fall eingeschritten, wie wenn sie das dienstlich wahrgenommen hätten und das war nicht der Fall.
    Somit wäre ne Beschwerde und jedenfalls ein Einspruch im Verwalstungsstrafverfahren fällig.

    7. Da ich annehme, dass du deinen VR6 auf einem angegrenzten Privatgrundstück abgestellt hattest, können sie höchstens vom Gehsteig deinen Wagen betrachten, aber reingehen is nich. Ist auch kein Tatbestand, sonst analog zu 6.

    8. Vor Entsprechung der Lenkererhebung kann niemand etwas anfordern, da dies nur der Beschuldigte im Verfahren kann und da noch niemand ermittelt wurde, geht das auch nicht, dh zuerst beauskunften und erst der Lenker kann ein Foto anfordern.
    Wenn aber ein "Sicherheitsabstand" von 2m bestanden hat, sehe ich da gute "Chancen", dass kein verwertbares Foto kommt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

    merkt ma das er polizist is?? :gruebel:
    oder studierst jus??

    @zornvr6: Falls Du solche Sorgen hast wegen Deinem Probeführerschein hast, dann behaupte einfach dass jemand Anderer gefahren ist... Musst halt einen "Verbündeten" finden!
    Und auch wenns jetzt vielleicht blöd kommt:
    auf jedenfall bin ich im tunnel wo 100 erlaubt ist,schätzungsweise 138-140 laut tacho gefahren.

    Verdienen tust es vielleicht, wennst so einen Scheiss mit Probeführerschein im TUNNEL machst...
    Original von Driftdriver
    Verdienen tust es vielleicht, wennst so einen ******* mit Probeführerschein im TUNNEL machst...


    jeder ist schon MAL zu schnell gefahren, die meisten fahren immer zu schnell, erwischen darf man sich nicht lassen...

    kann jedem passieren, verdient hast es sicher net weils noch viel ärgere gibt...
    kenn leute die fahren in der 30er zone... 120...

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „DidiLB“ ()