kaum zu glauben aber

    Original von BP-Hatzer3
    Konnte das nicht ganz klar herauslesen, wenn die Anzeige wegen dem Überholen im Kurvenbereich von privat erstattet wurde, hast Chancen, wennst das bestreitest.
    Wenn das von nem Polizisten erstattet wurde, sehe ich da keine Möglichkeit ohne Strafe rauszukommen.


    Naja, da stellt sich einem die Frage, ob eine Polizistin, die privat unterwegs ist (also NICHT im Dienst) als Privat oder Beamte angesehen wird ... würd mich MAL interessieren.

    Ich meine, ist ja schon arg ... dann kann mich jeder Polizist, der nicht im Dienst ist wegen irgendwelchen Sachen belangen bzw. anzeigen, nur weil er es gesehen hat ... sowas gibts auch nur in Österreich.
    zum zeitpunkt war sie nicht im dienst!!

    naja,die bei der bh wissen ja net wie mein sonnenblend streifen aussieht.
    ich sag einfach das der polizist meine ABE fürn streifen net gesehen hat,und zeig ihr dann einen von folia tec!!

    würd mich jetzt aber auch interessieren ob sie privat gleich viel ist wie im dienst!??

    achja, wann besteht bei einem kfz bedenken?? nur durchs überholen können ja keine bedenken aufkommen oder??
    und wenn wircklich bedenken bestehen,dürften die kiwara dann dienstlich einfach so auf meinen grund kommen und das auto anschauen??

    mfg
    Nur Quer bist wer
    Original von zornvr6naja,die bei der bh wissen ja net wie mein sonnenblend streifen aussieht.
    ich sag einfach das der polizist meine ABE fürn streifen net gesehen hat,und zeig ihr dann einen von folia tec!!


    Tut mir leid, aber KEINE Folie, auch nicht von Foliatec egal ob mit oder ohne ABE ist in Österreich an der Frontscheibe erlaubt! Der Sonnenblendstreifen an der Frontscheibe ist illegal und können einen schweren Mangel darstellen!

    3 Sichtverhältnisse
    3.1 231 Sichtfeld Anmerkung:
    (Sichtfeld gemäß Richtlinie 78/318/EWG)


    Sichtfeld beeinträchtigt LM,SM, GV
    stark behindernde Aufkleber an Front- und Heckscheibe SM,VM
    Einfärbung der Scheibe durch Folien oder Lacke (außer bei vorliegender Genehmigung) SM,VM

    Grüsse,
    DOC!
    gibs ja net,es muss doch irgendwas geben.

    hab hier im forum MAL gelesen das eine bauartgenehmigung oder so ausreicht!!


    ich hab von folia tec jetzt eine allgemeine bauartgenehmigung und eine Übereinstimmungsbestätigung.
    Ich brauch nur irgendwas damit ich ausm schneider bin,egal welche firma oder sonst was.

    Hatt den niemand einen wisch wo draufsteht das ich einen sonnenblendstreifen anbringen kann ohne das ich den tüvn muss??
    Nur Quer bist wer
    Hi!

    Also mit L17 hast du ganz sicher 3 Jahre Probezeit, AB Fahrberechtigung.
    Machst du aber den normalen Führerschein mit 18, hast du nur 2 Jahre.

    Das stimmt ganz sicher, weil meine Freundin vor 2 Jahren auch den L17 gemacht hat und sie noch ein Jahr auf Probe hat.

    Das mit der Strafe kann ich nicht sagen, aber ich würd da aufpassen, mit der Exekutive prozessieren würde ich nicht empfehlen, auch wenn du gewinnst. Das holen sie sich sicher wieder zurück.....
    In Österreich ist das bekleben der Frontscheibe mit Folien verboten.

    Da nutzt auch keine ABE vom Forstinger... :auslach:

    Wenn Du´s nicht glaubst ruf doch einfach bei der Steirischen Landesregierung an:

    Fachabteilung 18E - Verkehrsrecht

    Leiter:
    Dr. Peter WEIß

    Kontaktadresse:
    Grieskai 2, 8020 Graz
    Telefon: (0316)877-2820
    Fax: (0316)877-3427
    E-Mail: [[email protected] ][email protected][/EMAIL]

    Apropos Forstinger:
    Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

    Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach
    nicht beim TÜV vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.

    Wer´s nicht glaubt was hier steht kann´s hier nachlesen:http://www.forstinger.net/tuev_info.htm

    Jaja...da sieht man wieder wie gut sich die Edelschmiede mit Tuning auskennt...Eigentlich könntest damit den Forstinger vor Gericht aufklatschen, wenn sie Dich mit nicht typisierten Felgen der gleichen Dimension aufklatschen... :rofl:

    Achja, zu Wiederholung, eine ABE hat in Ö nicht den gleichen Stellenwert wie in DE, wird bei uns aber wie ein TÜV Gutachten zur Eintragung herangezogen.

    Grüsse,
    DOC!