Saisonkennzeichen

      Hallo!

      Ich hab das jetzt in diesem Forum schon mehrmals geschrieben, dass es funktioniert ein Auto das auf Wechselkennzeichen angemeldet ist stillzulegen.

      Ein Freund von mir hat das auch, der hat auch 2 Autos auf Wechselkennzeichen und legt eines davon immer im Winter still und bekommt dann jedesmal ein anderes Kennzeichen und bezahlt halt die 15€ fürs Blech.

      Ich bin neugierig wie oft ich das ganze noch schreiben muss, bis jemand MAL die Suche verwendet, bevor er die Frage stellt.

      Okay, so wie es der zornvr6 schreibt kann es schon stimmen.

      MfG
      Martin
      Hallo !!

      Ja 15€ sind zu bezahlen für das neue Kennzeichen sonst nix !!!!!!!!

      weil du das alte hinterlegst braucht mann dann für das nix mehr zu bezahlen...
      das ist auch keine Sonderregelung sondern sie sagten mir das is ein ersatzkennzeichen...
      die neue Polizze bekommst ja deswegen weil du dann ja nur mehr ein auto angemeldet hast und auch nur ein auto versichert ist...
      (normal laufen auf der Polizze eben 3 Autos und dann hast ja im Prinzip nur mehr eines versichert, deshalb eine neue Polizze)

      das kennzeichen gibst deshalb AB, weil du ansonsten ja doch mit den anderen fahrzeugen fahren könntest...obwohl sie stillgelegt sind..
      (sonst könntest ja klass die Versicherung umgehen)

      also bei mir gehts kein problem..

      mfg Top Secret 1
      Motor Mania 2K13 in Wolfsberg
      Samstag 20.Juli 2013

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Top Secret 1“ ()

      Weiters solltest du nicht vergessen, das ein Auto mind. 9 Monate im Jahr angemeldet sein muß, damit du eine Versicherungsstufe runter kommst...

      Hatte voriges Jahr auch meinen GTI und Corrado (stillgelegt) und war mit meinem Winterauto unterwegs. Hab erst dieses Jahr beim anmelden erfahren, das das Auto mind. 9 Monate angemeldet sein muß. Da bin ich froh das ich gott sei dank schon in der 0er Stufe bin und nicht weiter runterkommen kann...

      MfG
      Martin
      , ich weiß wo mein Geld drinsteckt...
      Original von Martin1980

      Da bin ich froh das ich gott sei dank schon in der 0er Stufe bin und nicht weiter runterkommen kann...



      Du kommst schon weiter runter nur scheint das nicht mehr auf und die Versicherung wird nicht mehr billiger !!!

      zuerst 00
      dann kommen die minus Stufen und die gehen bis -07
      also hast du einen od. mehrere Freischäden je nachdem wo du gerade stehst..

      und das mit min. 9 Monaten im Jahr angemeldet sein ist mir neu.. weil mein Audi ist von April bis ende October angemeldet und das wars..

      mfg Top Secret :-w
      Motor Mania 2K13 in Wolfsberg
      Samstag 20.Juli 2013
      Original von Top Secret 1
      Du kommst schon weiter runter nur scheint das nicht mehr auf und die Versicherung wird nicht mehr billiger !

      zuerst 00
      dann kommen die minus Stufen und die gehen bis -07
      also hast du einen od. mehrere Freischäden je nachdem wo du gerade stehst..

      und das mit min. 9 Monaten im Jahr angemeldet sein ist mir neu.. weil mein Audi ist von April bis ende October angemeldet und das wars..

      mfg Top Secret :-w


      Ja also unter der Stufe 0 aussieht, ist von Versicherung zu Versicherung verscheiden. Auf alle Fälle würde es sich bei mir nicht auszahlen das Auto weiter angemeldet zu lassen, da es Versicherungstechnisch nur minimale Unterschiede sind,...

      @Top Secret

      Bist du trotzdem eine Versicherungstufe runtergekommen ?! Denn ein Bekannter hat das gleiche wie ich gemacht und ist jetzt auf der gleichen Stufe geblieben, da eben das Auto im Beobachtungszeitraum keine 9 Monate angemeldet war...

      MfG
      Martin
      , ich weiß wo mein Geld drinsteckt...
      Original von VR6_Patrick
      So !

      Kann es sein, dass das Landessache ist??

      Hab jetzt mim Markler und mit der Versicherung gsprochen! (Wien)

      Beide male wurde mir gesagt, dass das NICHT möglich ist !!




      Dann würd ich MAL vorschlagen dir Versicherung zu wechslen da es überall geht!
      Ist ja ein Verlust für die Versicherung darum meinen viele das es nicht geht!


      Mfg
      Hallo, jetzt muss ich auch MAL meinen Senf dazugeben:

      Ich würde folgende Lösung fürs Stilllegen während des Winters vorschlagen:

      Wenns auf Wechselkennzeichen angemeldet sind, den Sommerwagen bei der Zulassungsstelle vom Wechselkennzeichen ausschließen und ein eigenes Kennzeichen zuweisen. (neues Kennzeichen + neues Pickerl kostet 19,45 Euro).
      Sofort nach Zuweisung des neuen Kennzeichens die Nummertafeln samt Zulassungsschein bei der Zulassungsstelle hinterlegen (= stilllegen).
      Für das neue Kennzeichen brauchts natürlich eine separate Haftpflichtversicherung.
      Es sollte jedoch kein Problem sein, dass ihr dafür nix zahlen brauchts, wenns euren Versicherungsbetreuer sagts, dass der Wagen im Frühjahr wieder aufs Wechselkennzeichen eingeschlossen (=dazugemeldet) wird.

      Im Frühjahr dann einfach wieder zur Zulassungsstelle und die Hinterlegung aufheben und dann wieder auf Wechselkennzeichen zusammenschließen. Das kostet dann grad MAL 1,45 Euro fürs neue Pickerl.

      Das Kennzeichen vom Winter könnts maximal 6 Monate freihalten lassen und für den nächsten Winter wieder verwenden, das spart dann im Herbst nochmal 18 Euro und das Ein- bzw. Ausschließen vom Wechselkennzeichen kostet immer nur 1,45 Euro fürs Pickerl.

      So schaut die Versicherungs- und Zulassungstechnisch günstigste Variante aus!!

      Voraussetzung dafür natürlich, dass euer Sommerauto versicherungsmäßig und Motorsteuer teurer als das Winterauto ist, wenns von den PS fast gleich sind, dann kann mans ohnehin auf Wechselkennzeichen angemeldet lassen.

      Betreffend der angesprochenen Bonus/Malus Umreihungen kann ich euch folgendes sagen:

      Im Beobachtungszeitraum (1.10. bis zum 30.9. des Folgejahres) muss ein KFZ mind. 9 Monate angemeldet sein (nicht hinterlegt), dann erfolgt bei der nächsten Hauptfälligkeit im Folgejahr eine Umreihung ins Bonus.
      Die Umreihung nach einem Schaden erfolgt unabhängig davon, wie lange die Versicherung im Beobachtungszeitraum aktiv war.

      Bei einer erstmaligen Anmeldung eines Fahrzeuges wird die 9 Monatsfrist auf 6 Monate im Beobachtungszeitraum verkürzt, das heisst:
      wer z.B. bis zum 30.3.2006 ein Auto angemeldet hat, hat mit Hauptfälligkeit im Jahr 2007 die erste Bonusumreihung, wer AB dem 1.4.2006 ein Auto angemeldet hat, bei dem erfolgt die Bonusumreihung erst mit der Hauptfälligkeit im Jahr 2008.

      So, alle Klarheiten beseitigt??