sicherungsringe am gewinde

      Original von guvi
      Eine Sicherung gegen nachträgliches Verstellen ist gesetzlich vorgeschrieben...

      Ob zwei oder einteilige Ringe liegt immer sehr am Prüfer.
      Hier im Bgld. haben sie mir die 2-teiligen FK-Ringe nicht eingetragen


      ja in wien bgld und nö

      in anderen gibt das abstandsmaß von radmitte zur kotflügel kante

      wo der sinn der ringe liegt ist mir ein rätsel wenn ich ihn runter drehe mach ich es mit oder ohne ringe

      und die ringe sind sicher kein problem für jemanden der zumindest ne bohrmaschine oder nen schraubendreher halten kann
      Der Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung.
      Informiert ihr euch auch bevor ihr hier sachen reischreibt :ohno:

      Der Gesetzeserlass GZ190500/8-II/B/500, der die Regelung von Schraubfahrwerken behandelt, ist BUNDESWEIT gültig.

      ob und wie es andere bundesländer handhaben ist eine andere geschichte. laut gesetz sind diese Ringe allerdings vorgeschrieben.


      B.4.3.) Bei Schraubfahrwerken muss eine eindeutig sichtbare Sicherung eingebaut sein, dass die tiefste Stellung nicht unterschritten werden kann. Diese soll unlösbar oder nur mit erheblichem Aufwand entfernbar sein, wobei diese Entfernung nachträglich feststellbar sein muss.


      Und wer sich MAL das ganze durchlesen möchte, damit hier nicht alle 4 Tage immer und immer wieder die selben fragen kommen:

      Fahrwerksänderungen an Fahrzeugen der Klassen M1 und N1; Schraubfahrwerke
      Gruß,
      Max


      na also da steht doch drin das bla bla mit erheblichen aufwand entfernen .......... aber kein wort von den 1+2teiligen ich glaub ich werd MAL den prüfer mit meiner rs versicherung konfrontieren dann reiß ich ihm den popo auf denn das gw fahrwerk bleibt und wird nimma ausgebaut da kann er sich am kopf stelln ;) :D das kanns ja wohl net sein das ermessen des prüfers interessiert mich nicht der hat mich schon genug sekkiert jetz muß er MAL reinbeißen!!
      Original von rogerrabbit007
      na also da steht doch drin das bla bla mit erheblichen aufwand entfernen .... aber kein wort von den 1+2teiligen ich glaub ich werd MAL den prüfer mit meiner rs versicherung konfrontieren dann reiß ich ihm den popo auf denn das gw fahrwerk bleibt und wird nimma ausgebaut da kann er sich am kopf stelln ;) :D das kanns ja wohl net sein das ermessen des prüfers interessiert mich nicht der hat mich schon genug sekkiert jetz muß er MAL reinbeißen!!


      Der Prüfer kann für sich entscheiden, ob er die zweiteiligen als ausreichend annerkennt, grundsätzlich gibt´s aber normalerweise zumindest Prüfanstalt intern einheitliche Regelungen.
      Denke nicht das Deine RS da viel ausrichten wird, aber auf jeden Fall wär´s ein Zeichen in die richtige Richtung. :thumb:
      Wer nicht kämpft hat schon verloren! :yes:
      Wenn er sagt er ist der Meinung, das die zweiteiligen zu leicht zu manipulieren sind, dann ist es leider so, er ist das Fachorgan und Du brauchst zumindest die Aussage von einem KFZ Sachverständigen, das die zweiteiligen ebenso manipulations(un)sicher sind wie die einteiligen. Dein finanzieller Auwand interessiert hier keinen, ausser es wurde Dir vorher geasgt die zweiteilige seien ausreichend.

      Grüsse,
      DOC! :-w