Du bist aus der Steiermark?
Das Fahrzeug wurde nicht bei der Landesregierung vorgeführt, nehme ich an?
Das fehlen der Sicherungsringe kann bei einer Überprüfung zu Problemen führen, da hier Punkt B.4.3. des Erlasses GZ. 190500/8-II/B/5/00 (sogenannter "11cm erlass") nicht beachtet wurde. Bei einer Überprüfung durch einen mobilen Prüfzug kann dies beanstandet werden und sogar zu einer Anzeige und bei unterschreiten des Kontrollmasses im schlimmsten Fall zur Kennzeichenabnahme führen, obwohl das Fahrwerk eingetragen wurde!
Grüsse,
DOC! :-w
Das Fahrzeug wurde nicht bei der Landesregierung vorgeführt, nehme ich an?
Das fehlen der Sicherungsringe kann bei einer Überprüfung zu Problemen führen, da hier Punkt B.4.3. des Erlasses GZ. 190500/8-II/B/5/00 (sogenannter "11cm erlass") nicht beachtet wurde. Bei einer Überprüfung durch einen mobilen Prüfzug kann dies beanstandet werden und sogar zu einer Anzeige und bei unterschreiten des Kontrollmasses im schlimmsten Fall zur Kennzeichenabnahme führen, obwohl das Fahrwerk eingetragen wurde!
B.4.3.) Bei Schraubfahrwerken muss eine eindeutig sichtbare Sicherung eingebaut sein, dass die tiefste Stellung nicht unterschritten werden kann. Diese soll unlösbar oder nur mit erheblichem Aufwand entfernbar sein, wobei diese Entfernung nachträglich feststellbar sein muss.
Grüsse,
DOC! :-w