sicherungsringe am gewinde

      Du bist aus der Steiermark?
      Das Fahrzeug wurde nicht bei der Landesregierung vorgeführt, nehme ich an?

      Das fehlen der Sicherungsringe kann bei einer Überprüfung zu Problemen führen, da hier Punkt B.4.3. des Erlasses GZ. 190500/8-II/B/5/00 (sogenannter "11cm erlass") nicht beachtet wurde. Bei einer Überprüfung durch einen mobilen Prüfzug kann dies beanstandet werden und sogar zu einer Anzeige und bei unterschreiten des Kontrollmasses im schlimmsten Fall zur Kennzeichenabnahme führen, obwohl das Fahrwerk eingetragen wurde!

      B.4.3.) Bei Schraubfahrwerken muss eine eindeutig sichtbare Sicherung eingebaut sein, dass die tiefste Stellung nicht unterschritten werden kann. Diese soll unlösbar oder nur mit erheblichem Aufwand entfernbar sein, wobei diese Entfernung nachträglich feststellbar sein muss.


      Grüsse,
      DOC! :-w
      Falls eine Eintragung unter Mißachtung des "11cm-Erlasses" zustandegekomen ist, dh ohne Sicherungsringe genehmigt wurde, ist diese Eintragung rechtwidrig und somit ungültig.

      Überdies riskiert der Prüfer ein Verfahren wegen Amtsmißbrauch, falls ihm nachgewisen werden kann, dass er grob fahrlässig oder vorsätzlich die fehlenden Sicherungsringe nicht gesehen hat.

      Falls dies in einigen Bundesländern so gehandhabt wird, fahrt mit diesen Fahrzeugen nicht in ein anderes Bundesland, denn wenn dort ein Beamter der LReg als Gutachter feststellt, dass Sicherungsringe fehlen, sind trotz der Eintragung die Kennzeichen weg und die Eintragung kann augehoben werden.
      wenn du 1-2 mm unter den 11 cm bist und keine sicherrungsrige hast, heisst das nciht automatisch, dass die blech weg sind.. sprech da aus erfahrung ;)

      war beim mir das ja in mörbisch so... 108 mm und keine sicherungsringe.. gab in meinem fall nicht MAL eine anzeige..

      der herr vom prüfzug meinte.. "da sonst alles passt woll ma MAL ned so sein... schauens MAL ob genug luft im reifen ist, wenn ned 2 mm rauf und kommendes jahr seh ma uns mit den sicherungsringen!"
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „just_c“ ()

      Wenn ich mit einem Auto erwischt werde das auf 11cm typisiert wurde von einer Lreg, es auf 11cm eingestellt wurde, sonst alles passt nur die Sicherungsringe fehlen. Und dann meint einer er will irgendwas unternehmen. Dann sag ich ihm das er im original genau scheissen gehen wird, setz mich ins Auto und fahr weg. Und wenn er doch was machen möchte dann bekommt die LReg von mir eine Anzeige das ihnen hören und sehen vergeht.
      Original von Philzlaus
      Wenn ich mit einem Auto erwischt werde das auf 11cm typisiert wurde von einer Lreg, es auf 11cm eingestellt wurde, sonst alles passt nur die Sicherungsringe fehlen. Und dann meint einer er will irgendwas unternehmen. Dann sag ich ihm das er im original genau *******en gehen wird, setz mich ins Auto und fahr weg. Und wenn er doch was machen möchte dann bekommt die LReg von mir eine Anzeige das ihnen hören und sehen vergeht.


      glaubst du nicht auch, dass die auf dem längeren ast sitzen werden!?
      ausser dein papa ist bürgermeister von wien!
      @Phil: bin mir da auch ned so sicher
      schliesslich werden grad in Wien die Autos nur mit den Sicherungsringen typisiert
      und wenn der fehlt haftetst sicher du als Lenker dafür

      ich halte die Ringe sowieso nur für Geldverschwendung
      denn wenn die Kontrollmasse (Kotflügelkante-Radmitte & Restgewindelänge) eingetragen sind, wofür brauch ich die besch...enen Ringe?

      wenn einer sein Fahrwerk verstellt sieht mans eh an den Kontollmassen
      und sollte es sich nur gesetzt haben, kann mans anhand der eingetragenen Restgewindelänge prüfen
      ROLLIN´LOW

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „golf2.8“ ()

      Leute, wenn eine Landesregierung eines anderen Bundesland es so typisiert und ich meine Landesregierung, offiziell ohne Freunderlwirtschaft und ein anderes Bundesland meint dann. Naaa, aber des taugt uns ned, Geld her.. Naja das ist dann ein Fall für meinen Anwalt und da kann sich jeder Polizist und auch Magistratsbeamte sicher sein das ich dann bis zum EU Gericht kämpfen werde das ich hier keinen Schaden davon trage.

      Wo kämen wir da hin wenn die einen es genehmigen und der andere meint das es ned gültig wäre. Da könnte man es sich ja gleich sparen wenn es sowieso angezweifelt wird.

      Und ich seh das jetzt von der theoretischen Seite. Solange niemand kommt und sagt. Ja hier, hoch offizielle Eintragung ohne Ringe ist das nur Theorie
      Die Eintragung ist ohne Sicherungsringe rechtswidrig, da der Erlaß des BM.VIT mißachtet wurde.
      Da kann dir die EU auch ned helfen, ausserdem müsstest zuvor alle Verwaltungsinstanzen, dh Einspruch, dann UVS, dann VwGH, dann EuGH durchmachen.
      Für den EuGH kannst dem RA vorweg gleich MAL € 4000 geben, damit er sich MAL damit befasst (Info seitens einer RA-Kanzlei in Wien).

      Wie ich bereits gesagt habe, wennst aufdrehst dort, fahrst zur § 56 mit dem Hinweis, dass dem Erl. d BM.VIT betr Sicherungsringe nicht entsprochen wurde und daher keine Genehmigung mit diesem Zustand möglich ist.
      Der Her bei deiner LReg wird sich vmtl abputzen, dh er wird sagen, dass da Ringe draufwaren bei der Eintragung, somit bleibst du über.

      Beispiel:
      Autos in D sind auch genehmigt mit einer Bodenfreiheit von 3cm, bei uns geben sie dann wegen Gefährdung der Verkehrs- und Betriebssicherheit die Kz AB. (siehe GTI-Treffen)
      Und das Gutachten erstellt ein techn. SV der LReg, nicht ein Polizist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Das würde ich mir ansehen ob ich dabei über bleib. Mag schon sein das man da gegen gewisse Erlässe verstösst aber über bleibt wenn dann die LReg wo die Typisierung gemacht wurde. So leicht kann sich der nämlich nicht abputzen wie du sagst. Denn wenn Sicherungsringe drinnen waren dann muss er das auch aufnehmen in die Eintragung. Wenn ned dann waren keine Sicherungsringe da und er kann auch im nachhinein ned sagen das doch welche da waren. Bei mir stehen die Ringe mit drinnen und auch sie Selfmade Lösung auf der HA wurde mitprotokolliert. So kann keiner im nachhinein sagen das es anderst war. Wenn es doch Leute geben sollte die es ohne Ringe typisiert bekommen, allerdings drinnen stehen haben das Ringe drinnen waren -> Pech.

      Und die aus D kommenden.

      1) Wird in D kein Auto mit 3cm typisiert *gähn*
      2) kann der mich auch scheissen tragen. Wenns in D so erlaubt ist dann fahr ich einfach weiter. Wohin will er mich schicken?? Zur Überprüfung im Heimatland oder Urlaubsland?. Solang er mir ned nachweisen kann das akut Gefahr besteht und damit meine ich das bekannte Gefahr in Verzug wie es bei uns gebräuchlich ist würde kein Grund bestehen solch ein Auto still zu legen. Klar wenn der Reifen schon in fetzen hängt oder die Ölwanne tropft ist dies rechtens.

      Sorry aber für mich sind das immer diese Schauermärchen die man aufs Aug gedrückt bekommt. Jeder 9 von 10 Polizisten bekommen selbst die Panik wenn sie solche Drohungen aussprechen. Weil wenns wirklich ned so ist hat das dienstliche Konsequenzen.