sicherungsringe am gewinde

      Original von Tommy6NF
      Original von unruhestifter
      Original von Tommy6NF
      der tatbestand liegt vor und wird auch dementsprechend gestraft. es ist halt laut gesetz NICHT ERLAUBT. er vollzieht ja das gesetz und nicht den schmarrn, den der prüfer schreibt. also zb kennzeichenabnahme.


      mag schon sein aber dann erklär mir bitte für was ich dann noch typisieren fahr wenn der prüfer nur schmarn schreibt?

      und es sind ein paar kleine fehler und nicht nur bei mir! sollt ich dem prüfer nachrennen weil das und das falsch is? ich hab eine arbeit nebenbei auch und sichl keine zeit fehler eines prüfers wiederum ausbessern zu lassen?dann kann ich mir die eintragungen gleich selbst schreiben!

      wie gesagt ich seh nur nicht ein wenn ich ein ok von der ma46 bekomm und alle eintragungen mitführe daß ich bei der nächsten kontrolle angst haben muß daß diese typisierungen eh alle fürn popo sind!

      außer sie schleppen dich mit in 11ten.. da sind sa sich plötzlich in allen dingen einig und ham herzal in den augen!


      ich kann dich eh verstehen. nur was bringts,bei einer polizeikontrolle dann den polizisten zu verteufeln, nur weil der seine arbeit macht. da happerts an dem prüfer. aber MAL ehrlich? wer hat noch nie fehler gemacht? das sowas in gerade in so einem bereich, wo es um verkehrssicherheit geht, nicht passieren sollte/darf, ist klar. aber es sind alles nur menschen. wollte nur damit sagen, dass man da einen kühlen kopf behalten sollte, denn wie bp-hatzer schon geschrieben hat. wie man in den wald schreit, so schallt es auch wieder raus. :shock:


      Das versteht sich von selbst das man ruhig bleibt und freundlich mit dem redet schliesslich machen die auch nur ihren Job. Solange es fair abläuft. Ich hatte MAL eine Überprüfung da hat der Prüfer der gerade unterm Auto gesucht hat zum anderen Prüfer gemeint. "Scheisse des passt". Na bei so einem muss i nimma freundlich bleiben weil der will was finden und der sucht auch solange bis er was findet.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Philzlaus“ ()

      Warum werden solche Kontrollen gemacht? Um die "schwarzen Schafe" zu finden.
      Und finden kann man nur was, wo auch was zu finden gibt.
      Wenn alles in Ordnung ist, findet auch der genaueste Prüfer nix.

      Der 1. Eindruck trügt da manchmal, bei genauerer Kontrolle wird manchmal dann festgestellt, dass doch alles passt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Lieber Philzlaus, ein paar Kraftausdrücke weniger würden der Diskussionskultur im Forum nicht schaden. So etwas lässt sich auch in vernünftigen Worten sagen.

      Nun back to Topic:

      orginal von Philzlaus: Wenn ich mit einem Auto erwischt werde das auf 11cm typisiert wurde von einer Lreg, es auf 11cm eingestellt wurde, sonst alles passt nur die Sicherungsringe fehlen. Und dann meint einer er will irgendwas unternehmen. Dann sag ich ihm das er im original genau *******en gehen wird, setz mich ins Auto und fahr weg. Und wenn er doch was machen möchte dann bekommt die LReg von mir eine Anzeige das ihnen hören und sehen vergeht.


      Auf welcher Rechtsbasis?
      Punkt B.4.3. des Erlasses GZ. 190500/8-II/B/5/00 (sogenannter "11cm Erlass")

      B.4.3.) Bei Schraubfahrwerken muss eine eindeutig sichtbare Sicherung eingebaut sein, dass die tiefste Stellung nicht unterschritten werden kann. Diese soll unlösbar oder nur mit erheblichem Aufwand entfernbar sein, wobei diese Entfernung nachträglich feststellbar sein muss.

      Das heisst wurde ein Schraubfahrwerk nach in Kraft treten des Erlasses OHNE eine sichtbare Sicherung genehmigt, kann und wird dieser Mangel bei einer Kontrolle aufscheinen. Letztverantwortlich ist immer der Kraftfahrzeuglenker und der Kraftfahrzeugbesitzer. Wird zusätzlich das Kontrollmass nicht eingehalten sind unter 9 cm die Kennzeichen mit hoher Wahrscheinlichkeit weg, ansonsten kommt es bloss zu einer Überprüfung KFG §56. Eine Beschwerde gegen für die Genehmigung zuständigen Beamten der Landesregierung ist natürlich möglich, die Landesregierung entscheidet dann ob ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten notwendig ist.

      Original von Philzlaus
      Leute, wenn eine Landesregierung eines anderen Bundesland es so typisiert und ich meine Landesregierung, offiziell ohne Freunderlwirtschaft und ein anderes Bundesland meint dann. Naaa, aber des taugt uns ned, Geld her.. Naja das ist dann ein Fall für meinen Anwalt und da kann sich jeder Polizist und auch Magistratsbeamte sicher sein das ich dann bis zum EU Gericht kämpfen werde das ich hier keinen Schaden davon trage.

      Wo kämen wir da hin wenn die einen es genehmigen und der andere meint das es ned gültig wäre. Da könnte man es sich ja gleich sparen wenn es sowieso angezweifelt wird.

      Und ich seh das jetzt von der theoretischen Seite. Solange niemand kommt und sagt. Ja hier, hoch offizielle Eintragung ohne Ringe ist das nur Theorie


      Das EU Gericht wird sich für die Missstände in der Verwaltung eines Mitgliedsstaates nicht interessieren solange keine EU Gesetze missachtet werden. Die sind unzuständig und somit wird Deine "Klage" abgewiesen.
      Beamte kannst Du nicht wegen dienstlicher Belange "anzeigen", Du kannst Dich nur beschweren (Massnahmenbeschwerde als Beschwerdeführer), der Rest rennt über Dienstbehörde, Unabhängiger Verwaltungssenat und Verfassungsgerichtshof, dann ist rechtlich Schluss.

      Auch der Verfassungsgerichtshof erkennt über Beschwerden gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden. Er prüft diese allerdings hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt, ob der Beschwerdeführer in einem Grundrecht verletzt wurde! (Ist nicht der Fall)

      Bei der Volksanwaltschaft kann sich jedermann wegen behaupteter Missstände in der Verwaltung beschweren, sofern er von diesen Missständen betroffen ist und soweit ihm ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht. Die Volksanwaltschaft geht diesen behaupteten Missständen - zum Unterschied vom Verwaltungsgerichtshof - nicht in einem formellen gerichtlichen Verfahren nach und kann auch keine Bescheide aufheben.

      Original von Philzlaus
      Das würde ich mir ansehen ob ich dabei über bleib. Mag schon sein das man da gegen gewisse Erlässe verstösst aber über bleibt wenn dann die LReg wo die Typisierung gemacht wurde. So leicht kann sich der nämlich nicht abputzen wie du sagst. Denn wenn Sicherungsringe drinnen waren dann muss er das auch aufnehmen in die Eintragung. Wenn ned dann waren keine Sicherungsringe da und er kann auch im nachhinein ned sagen das doch welche da waren. Bei mir stehen die Ringe mit drinnen und auch sie Selfmade Lösung auf der HA wurde mitprotokolliert. So kann keiner im nachhinein sagen das es anderst war. Wenn es doch Leute geben sollte die es ohne Ringe typisiert bekommen, allerdings drinnen stehen haben das Ringe drinnen waren -> Pech.

      Und die aus D kommenden.

      1) Wird in D kein Auto mit 3cm typisiert *gähn*
      2) kann der mich auch *******en tragen. Wenns in D so erlaubt ist dann fahr ich einfach weiter. Wohin will er mich schicken?? Zur Überprüfung im Heimatland oder Urlaubsland?. Solang er mir ned nachweisen kann das akut Gefahr besteht und damit meine ich das bekannte Gefahr in Verzug wie es bei uns gebräuchlich ist würde kein Grund bestehen solch ein Auto still zu legen. Klar wenn der Reifen schon in fetzen hängt oder die Ölwanne tropft ist dies rechtens.


      Gesetz ist Gesetz, die Genehmigung wird zurückgezogen, da wiederrechtlich, nur was protokoliert ist, wie Du sagst kann nachvollzogen werden. Im Zweifel geht der UVS davon aus, das der Beamten unter den Gesichtspunkten gültigen Rechts gehandelt hat und Du musst das Gegenteil beweisen! (Fotos, Protokol usw.)

      Was hat Deutschland mit Österreich zu tun?
      Glaub mir, wenn es eine Möglichkeit gäbe im Rahmen der EU gegen den 11cm Erlass zu klagen, dann hätte ich es bereits getan. Ich habe Monate nach einer Möglichkeit gesucht und keine gefunden, leider...

      Mir wurden trotz eingetragenen Fahrwerks die Kennzeichen abgenommen, da sich die Federn gestzt hatten. (Unter 9 cm) Allerdings hatte ich Glück und konnte erfolgreich Einspruch beim UVS erheben, da die Anzeige falsch geschrieben wurde. Falsche Angaben in der Anzeige sind ein häufiger Grund, das der Beschwerdeführer recht bekommt.

      Ob Gefahr im Verzug ist liegt im Ermessen des Beamten aufgrund vorliegender Fakten. Wenn die Sicherungsringe fehlen ist es zumindest ein "schwerer Mangel" und rechtfertigt eine KFG 56 Überprüfung.

      Original von unruhestifter
      mag schon sein aber dann erklär mir bitte für was ich dann noch typisieren fahr wenn der prüfer nur schmarn schreibt?

      und es sind ein paar kleine fehler und nicht nur bei mir! sollt ich dem prüfer nachrennen weil das und das falsch is? ich hab eine arbeit nebenbei auch und sichl keine zeit fehler eines prüfers wiederum ausbessern zu lassen?dann kann ich mir die eintragungen gleich selbst schreiben!

      wie gesagt ich seh nur nicht ein wenn ich ein ok von der ma46 bekomm und alle eintragungen mitführe daß ich bei der nächsten kontrolle angst haben muß daß diese typisierungen eh alle fürn popo sind!

      außer sie schleppen dich mit in 11ten.. da sind sa sich plötzlich in allen dingen einig und ham herzal in den augen!


      Organhaftpflicht:
      Schaden tritt direkt beim Bund ein.
      Verlust oder Beschädigung von Ausrüstungsgegenständen, wie Funkgeräte, Hand- od. Warnlampen, Waffen, Munition, Handschellen, und allem, was einem sonst noch bei diversen Sonderabteilungen oder Sondereinsätzen anvertraut wird. Genauso darunter fällt das Lenken von Dienstfahrzeugen, also vom Moped, Motorrad, Funkwagen (auch mein Panzer fällt da rein), Zivilwagen, wo jederzeit etwas passieren kann und leider genügend Beispiele aus der Praxis bekannt sind.


      Amtshaftpflicht:
      Schaden tritt nicht direkt beim Bund ein.
      Im Zuge einer Amtshandlungen wird ein Drittbeteiligter verletzt oder ihm ein Schaden zugefügt...
      (Z.b. Ein Polizist der einen unbeteiligten Motorradfahrer erschossen hat.)
      Es kann aber genauso passieren, dass der „Beamtshandelte“ im Nachhinein Forderungen an den Bund stellt, die er auf dem Gerichtsweg zugesprochen bekommt (beschädigte Eingangstüre bei Wohnungsöffnung, Verletzung bei Festnahme, Freiheitsentzug durch die Festnahme, u.v.a.m).
      Muss der Bund Schadenersatz leisten, kann vom zuständigen Beamten im Sinne der Amtshaftpflicht ein gewisser Prozentsatz zurückgefordert werden.

      Also weniger schimpfen und zuerst informieren. ;)

      Grüsse,
      DOC!
      Original von unruhestifter
      Original von Philzlaus
      Wenn ich heute zur MA46 fahre und der Ing. XYZ oder ein anderer tragt mir heute was ein was nicht stimmt dann haftet er dafür. Und wenn ich in eine Kontrolle komme und wo einer was beanstandet aufgrund dieser Eintragung dann hat er ein Problem und nicht ich. Ich zahl dann ganz sicher ned die Strafe.

      Aber ich hab auch in meinen Eintragungen so einen "MISSTAKE" drinnen. Die Prüfmasse stimmen nicht. Entweder 1cm zu tief oder 1cm zu hoch am Dach. Gibt jedesmal eine riesen Diskussion in Strebersdorf. Dach abflexen steht aber für mich nicht zur Auswahl.


      sehe ich genauso! hab auch in meinen eintragungen "kleine fehler" wie zB hab ich weder vorne noch hinten zugang zum abschlepphacken weil stangen komplett clean sind! fotos vom auto eben ohne diesen zugang sind im typenschein sowie im zulassungsschein reingeheftet!

      wenn ich jz angenommen in eine kontrolle komm und es wird beanstandet daß dieser zugang gewährleistet sein muss, ist das schwer nicht mein problem sondern schuld der ma46! fotos wurden von der landesregierung gemacht, alles andere eingetragen und dann kann ich mich wohl drauf verlassen wenn ich eh scho brav typisieren fahr und alles für in ordnung erklärt wird daß ich ohne schlechten gewissens mich auf der straße bewegen kann? und nicht angst haben muss daß mir der beamte trotz den typisierungen die taferl zupfen kann obwohl alles eingetragen ist mit fotos etc?

      weil wenn das so einfach geht könnens in meinen augen die simmeringer haide sofort dicht machen! erspar ich mir jede menge nerven, geld und zeit!

      & das mit den sicherungsringen.. versteh den sinn nicht, in meinen augen kompletter schwachsinn!


      das kann ich voll bestätigen.. bei mir ist die dachhausoberkante mit 141 cm eingetragen auf der typisierung.. wenn ich auf 11 cm bin habe ich aber nur 138 cm...

      hab deswegen auch schon 5 MAL diskussionen ghabt.. im endeffekt komtm nix dabei ausse... also keine probleme für mich...

      ist deren problem, was sie bei der typisierung eintragen und was nicht und die sicherungsringe, waren bei mir bis zum jetzigen zeitpunkt NIE drin...

      und troubles hatte ich bis dato keine... ich tu sie jetzt dann nur rein, weil ich komplett neu typisieren fahre und da nach möglich schaue, dass sie sich bei nichts querstellen können...

      und mit den gecleanten türen mag ich gar ned anfangen.. 3 jahre gehabt.. NOCH NIE ein problem! notentriegelung vorhanden.. aber an einer stelle, wo sie im falle eines unfalles nicht hinkommen würden ;)
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      Tja, sowas passiert "denen" offensichtlich öfter.
      Naja, muss ja auch nicht viel können um Prüfer bei der LaRe zu werden.
      Sollten MAL Deutsch und Mathematik als Aufnahmeprüfung einführen.

      Der 3er Golf war nach der Tieferlegung mit 35mm Federn auch plötzlich laut neuer Genehmigung 35mm HÖHER!!!

      Seltsame Tieferlegung... :bang:

      Grüsse,
      DOC!
      Bilder
      • Fehler.jpg

        85,98 kB, 582×706, 218 mal angesehen
      @DOC.. Wahrscheinlich fühlst du dich auch noch schluldig wenn du beim Billa ein verdorbenes Fleisch laufst und 3 Wochen im Krankenhaus liegst.

      Wenn ein Technischer Gutachter einen Fehler begeht und der wird mir dann zum Verhängnis bei einer Überprüfung dann sehe ich es nicht ein das ich dann den Kopf hinhalten muss für diesen Fehler. Vielleicht siehst du es anderst.
      Original von Tommy6NF
      Original von unruhestifter
      Original von Tommy6NF
      der tatbestand liegt vor und wird auch dementsprechend gestraft. es ist halt laut gesetz NICHT ERLAUBT. er vollzieht ja das gesetz und nicht den schmarrn, den der prüfer schreibt. also zb kennzeichenabnahme.


      mag schon sein aber dann erklär mir bitte für was ich dann noch typisieren fahr wenn der prüfer nur schmarn schreibt?

      und es sind ein paar kleine fehler und nicht nur bei mir! sollt ich dem prüfer nachrennen weil das und das falsch is? ich hab eine arbeit nebenbei auch und sichl keine zeit fehler eines prüfers wiederum ausbessern zu lassen?dann kann ich mir die eintragungen gleich selbst schreiben!

      wie gesagt ich seh nur nicht ein wenn ich ein ok von der ma46 bekomm und alle eintragungen mitführe daß ich bei der nächsten kontrolle angst haben muß daß diese typisierungen eh alle fürn popo sind!

      außer sie schleppen dich mit in 11ten.. da sind sa sich plötzlich in allen dingen einig und ham herzal in den augen!


      da happerts an dem prüfer. aber MAL ehrlich? wer hat noch nie fehler gemacht? das sowas in gerade in so einem bereich, wo es um verkehrssicherheit geht, nicht passieren sollte/darf, ist klar.


      würd ich mir "solch" fehler in der arbeit leisten, kann ich mir original nach einer woche was neues suchen!

      @ DOC!

      du sagst es! man legt sein auto 35mm tiefer und laut genehmigung is es plötzlich 35mm höher? das hat nix mehr mit mathematik oder dergleichen zu tun! und genau wegen solch sachen hab ich bei einer verkehrskontrolle schwierigkeiten und ich seh das beim besten willen nicht ein warum ICH dann strafe zahlen sollt! wegen dumm**** eines prüfers muss ich mir wieder MAL die zeit nehmen weil ich sonst eh nix zum tun hab, brav einsprüche schreiben, dann kommt alles wiedermal zum unabhängigen verwaltungssenat und plötzlich wird die strafe von € 350 auf € 75 reduziert? sowas gibt mir schwer zu denken!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „unruhestifter“ ()

      Das mit den fehlern bei den Kontrollmaßen dürfte aber bei den Beamten an der Tagesordnung liegen - vielleicht sollten die wirklich einmal einen Mathe Grundkurs machen.

      bei mir steht in der Typenschein: mindestbodenfreiheit: ca 110 mm
      zusätzlich sind die Kontrollmasse von Radmitte bis zur radhauskante eingetragen und diese Masse stimmen um sage und schreibe 9 cm , ja richtig,.. 9 cm nicht.

      was bedeutet das für mich ???
      -> entweder auf 11 cm lassen und mit den Beamten streiten weil die Kontrollmasse nicht stimmen ODER
      -> um 9 cm tiefer schrauben - dann hab ich zwar statt 11 nur mehr 1,5 cm Bodenfreiheit dafür stimmen aber die Kontrollmasse. :auslach:

      Diskussion hast in beiden fällen und das seh i ned ein wenn ich schon an haufen geld dafür zahl das alles offiziell is. und einer oder mehrere ned fähig sind 1 + 1 zusammenzählen zu können

      btw. das die eingetragene Gesamthöhe mit keinen der masse zusammenpasst brauch ich glaub ich ned sagen ;)
      Original von just_c
      Original von unruhestifter
      Original von Philzlaus
      Wenn ich heute zur MA46 fahre und der Ing. XYZ oder ein anderer tragt mir heute was ein was nicht stimmt dann haftet er dafür. Und wenn ich in eine Kontrolle komme und wo einer was beanstandet aufgrund dieser Eintragung dann hat er ein Problem und nicht ich. Ich zahl dann ganz sicher ned die Strafe.

      Aber ich hab auch in meinen Eintragungen so einen "MISSTAKE" drinnen. Die Prüfmasse stimmen nicht. Entweder 1cm zu tief oder 1cm zu hoch am Dach. Gibt jedesmal eine riesen Diskussion in Strebersdorf. Dach abflexen steht aber für mich nicht zur Auswahl.


      sehe ich genauso! hab auch in meinen eintragungen "kleine fehler" wie zB hab ich weder vorne noch hinten zugang zum abschlepphacken weil stangen komplett clean sind! fotos vom auto eben ohne diesen zugang sind im typenschein sowie im zulassungsschein reingeheftet!

      wenn ich jz angenommen in eine kontrolle komm und es wird beanstandet daß dieser zugang gewährleistet sein muss, ist das schwer nicht mein problem sondern schuld der ma46! fotos wurden von der landesregierung gemacht, alles andere eingetragen und dann kann ich mich wohl drauf verlassen wenn ich eh scho brav typisieren fahr und alles für in ordnung erklärt wird daß ich ohne schlechten gewissens mich auf der straße bewegen kann? und nicht angst haben muss daß mir der beamte trotz den typisierungen die taferl zupfen kann obwohl alles eingetragen ist mit fotos etc?

      weil wenn das so einfach geht könnens in meinen augen die simmeringer haide sofort dicht machen! erspar ich mir jede menge nerven, geld und zeit!

      & das mit den sicherungsringen.. versteh den sinn nicht, in meinen augen kompletter schwachsinn!


      das kann ich voll bestätigen.. bei mir ist die dachhausoberkante mit 141 cm eingetragen auf der typisierung.. wenn ich auf 11 cm bin habe ich aber nur 138 cm...

      hab deswegen auch schon 5 MAL diskussionen ghabt.. im endeffekt komtm nix dabei ausse... also keine probleme für mich...

      ist deren problem, was sie bei der typisierung eintragen und was nicht und die sicherungsringe, waren bei mir bis zum jetzigen zeitpunkt NIE drin...

      und troubles hatte ich bis dato keine... ich tu sie jetzt dann nur rein, weil ich komplett neu typisieren fahre und da nach möglichkeit schaue, dass sie sich bei nichts querstellen können...

      und mit den gecleanten türen mag ich gar ned anfangen.. 3 jahre gehabt.. NOCH NIE ein problem! notentriegelung vorhanden.. aber an einer stelle, wo sie im falle eines unfalles nicht hinkommen würden ;)
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      Hallo
      Sicherungsringe mit abrissschraube sind Pflicht!!!
      Mein Golf 16V war mit einem Kw Gewinde Fahrwerk aussgerüstet aber ohne Kontrollring und war trotzdem eingetragen.
      Voriges jahr habe ich wieder eimal umgebaut und bin wieder zu einem Prüfamt gefahren. Grundsätzlich wollte ich nur die nachträglichen umbauten eintragen lassen. Jedoch sagte der Prüfer das ist nicht möglich, sondern nur eine Gasamt abnahme wo jedoch das Gewinde inbegriffen war. Weil ich keine Kontrollringe angebracht hatte musste ich noch ein 2.Mal vortretten. Habe aber dies zum nachträglichen einbau genommen. Darauf hat der pürfer nicht´s mehr gesagt und hat mir das Typenblatt geschrieben.

      mfg fr_swat1

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „fr_swat1“ ()