Golf freunde gesucht die viele fragen beantworten ;

      RE: Golf freunde gesucht die viele fragen beantworten ;

      sorry, war mir fast sicher, weil ich selber MAL solche gesucht habe!

      Es sind nicht nur Hella-Leuchten eintragungsfrei, wie die kollegen schon gesagt haben es kommt auf das E-Prüfzeichen an.

      E-Prüfzeichen--> siehe bild, ist aber nicht so ne gute quali, sorry

      MFG
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      RE: Golf freunde gesucht die viele fragen beantworten ;

      @ smack 88: Nicht nur auf das E-Prüfzeichen, sondern auch auf die Nummer und das zugehörige Gutachten!
      Genauers kannst du HIER nachlesen...

      E-Prüfzeichen und entsprechendes Gutachten reichen gemäss EU-Regelung (BINDEND!) auch in Österreich aus um die Teile ohne zusätzliche Genehmigung in Österreich an einem Fahrzeug zu verbauen.
      Z.b. Hella Klarglasscheinwerfer werden mit E-Prüfzeichen und dazugehörigem Gutachten geliefert, nur sollte man das Gutachten auch lesen. Weil bei den Hella Rückleuchten der Magic-Line z.b. ist eine Auflage, dass zusätzliche Rückstrahler, die natürlich mit den Leuchten geliefert werden, aufgeklebt werden müssen.
      Diese Auflagen in den Gutachten sind zu berücksichtigen und daher müssen die Gutachten zu diesen Teilen auch im Fahrzeug mitgeführt werden, damit der Executiv-Beamte im Zweifel nachlesen kann ob es sich wirklich um das Genehmigte Teil handelt (Prüfnummer) und nicht um eine Klospülungsinnenbeleuchtung mit E-Prüfzeichen.
      Teile mit E-Prüfzeichen und Gutachten sind also EINTRAGUNGSFREI solange die Auflagen eingehalten werden.

      Als Beispiel: man montiert einen Sportluftfilter mit E-Genehmigung; im Gutachten steht aber das dieses nur in Verbindung mit orginaler Motorhaubendämmatte und orginal Auspuff genehmigt ist, dann müsste man, wenn man zusätzlich einen Sportauspuff montieren will beides bei der zuständigen Landesregierung überprüfen und eintragen lassen.

      Soweit alles klar?

      Deswegen sind die Gutachten zu den Teilen auch sehr wichtig (Kleinteile wie z.b. Blinker werden hier oft auch ohne Gutachten von den Prüfern toleriert, da man anhand der Nummer bei den E-Prüfzeichen, die auf dem Teil aufgebracht sind nachlesen kann ob es sich z.b. um einen Blinker handelt. (Auf meiner Website ist das alles ganau beschrieben)

      Zur Typisierung:
      Die Gutachten zur Typisierung, also der Eintragung in die Fahrzeugpapiere, die im Gesetzestext der "Genehmigung durch den zuständigen Landeshauptmann entspricht erstellt ein Zivilingineur, diese bieten oft Packetpreise, daher kommen vermutlich die 250 Eur, auch hier gibt es preisliche Unterschiede, da es sich um private Anbieter handelt, die dem freien Markt unterliegen. Weiters ist es möglich die Gutachten beim TÜV Österreich(Technischer Überwachungsverein), der KEINE Institution des Landes oder der Republik ist, erstellen zu lassen.

      Ein Gutachten ist dann nötig, wenn Teile kombiniert werden, wie z.b. Fahrwerk und andere Felgen, da hier ein Techniker die Einhaltung der Auflagen überprüfen muss.

      Die Eintragung selbst kostet dann bei der zuständigen Landesregierung 26 Euro pro Änderung und 13 Euro für den Eintrag im Typenschein.


      Wenn man in Tuningfragen nicht erfahren ist, bieten Zivilingineure normalerweise gute Beratung und Fachkenntnis, natürlich kann man seine Anfragen auch telefonisch, per e-mail oder persönlich an die zuständige Landesregierung richten.

      Leiter: Dr. Gerhard SEMMELROCK
      Sekretariat: Sabine KOBATH

      Kontaktadresse:
      Landhausgasse 7
      A-8010 Graz

      Telefon: (0316) 877-4414
      Fax: (0316) 877-4569

      E-Mail: [email protected]

      Sonst noch fragen?

      Grüsse,
      DOC!