kosten für strafe ohne typisierung

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      Original von woidl

      das mach ich natürlich.
      nur wenn ich jetzt beim einspruch sage, dass ich nicht glaube dass die Werte die der polizist aufgeschrieben hat stimmen, weil dann könnte ja jeder Polizist einfach so irgendwas "erfinden" (er war alleine und hat kein foto oder ähnliches gemacht), was passiert dann??



      ich will dir deine träume ja nicht zerstören... aber ein Polizist is eine vereidigte Person, und meistens kreuzen sie zu zweit auf... Leg MAL einen Einspruch gegen einen, oder noch besser 2 Polizisten ein und schau was rauskommt.. vorallemm wenn du keine beweise hast =)

      Kannst ja dann berichten was rausgekommen ist

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „bullet_G4“ ()

      ich träume nicht, es war ja auch nur eine frage ob schonmal einer sowas gemacht hat. klar ist er eine vereidigte person, aber das schließt ja auch nicht aus, dass er sich z.B. vermessen KÖNNTE.
      "Gefahr in Verzug" is keine Frage des Zustands, sondern eine Frage der Kennzeichen!!

      DANKE EU!!!!
      Original von woidl
      hätte da auch eine frage:
      mich habens ja bei der heimfahrt von der cult rausgewunken. vorführen ist klar, aber zur strafe hätte ich eine frage:

      bemängelt wurde die bodenfreiheit (7cm tiefer als genehmigt) und die spurplatten hinten (das hat er mir zumindest gesagt, dass er aufschreibt)

      dann hat er in sein notizheftchen ein paar notizen geschrieben und hat gemeint, wenn ich die strafe bekomme könnte ich einspruch einlegen.

      das mach ich natürlich.
      nur wenn ich jetzt beim einspruch sage, dass ich nicht glaube dass die Werte die der polizist aufgeschrieben hat stimmen, weil dann könnte ja jeder Polizist einfach so irgendwas "erfinden" (er war alleine und hat kein foto oder ähnliches gemacht), was passiert dann??

      Da der Wagen beim Vorführen ja passt, kann man ja im Prinzip nicht mehr feststellen ob ich die Spurplatten damals wirklich verbaut hatte (bzw. unter 110mm war).
      In dem Falle könnte(!!) der Polizist (welcher selbst sagte, er sei KEIN Techniker) ja auch irgendwas "dazuerfinden" oder aus technischer Unwissenheit div. Sachen falsch interpretieren und als Mangel aufschreiben, die eigentlich keine Mängel sind.

      hat schon jemand mit sowas erfahrung gemacht??


      willst du damit sagen.... du bist mit 4cm bodenfreiheit.. ich nehme an du wqarst auf 11 cm - 7 cm die du zu tief warst.. gefahren und der beamte hat dich weiterfahren lassen?
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