wo kennzeichen hin

      Aus dem oa Erlass des BM.VIT sehe ich folgende Gründe, die eine Eintragung nichtig machen:

      § 49 ABS. 6 KFG 1967
      Die Kennzeichentafeln müssen senkrecht zur Längsmittelebene des Fahrzeuges annähernd lotrecht und so am Fahrzeug angebracht sein, dass das Kennzeichen vollständig sichtbar und gut lesbar ist und durch die Kennzeichenleuchten ausreichend beleuchtet werden kann.
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      § 49 ABS. 7 KFG 1967
      die Kennzeichentafeln mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein
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      § 26c ABS. 1 KFG 1967
      RL 70/222/EWG, ABl. Nr. L 076 vom 6.4.1970
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      Dauernde, feste Verbindung:
      Die Forderung nach einer dauernden, festen Verbindung der Kennzeichentafel sowohl vorne als auch hinten gilt dann als erfüllt, wenn die Kennzeichentafeln am Fahrzeug angeschraubt oder angenietet bzw. mit einem ans Fahrzeug angeschraubten oder angenieteten serienmäßig hergestellten Kennzeichenhalter befestigt werden. Die Verbindung z.B mittels Draht entspricht jedenfalls nicht der Forderung nach einer dauernden, festen Verbindung. Kennzeichentafeln mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen dürfen jedoch auch behelfsmäßig mit dem Fahrzeug verbunden sein.



      § 50 ABS. 1 KFG 1967
      Das Ändern der Kennzeichentafeln und das Anbringen von
      Vorrichtungen, mit denen das Kennzeichen eines Fahrzeuges ganz oder
      teilweise verdeckt oder unlesbar gemacht werden kann, ist verboten.

      Beim Ablesen des Kennzeichens durch einen Beamten bei ungünstiger Sonneneinstrahlung oder bei der Messung der Fahrgeschwindigkeit mittels Radar kann ich mir durchaus vorstellen, dass eine Lesbarkeit nahezu unmöglich ist (Reflexionen durch die Frontscheibe).

      Dass jemand seinen Anwalt verständigt, ist sein gutes Recht, jedoch entlockt mir das nichtmal ein leises Jucken.
      Vielleicht hat er bei der LPA gesagt, dass das Kennzeichen in der Frontscheibe nur provisorisch ist und eh noch vorne montiert wird.
      Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass es eine Genehmigung für eine solche Anbringung gibt, denn diese müsste dann auch im ZulSch stehen.

      @LeonRacer66
      Metallbügel, die am Quersteg unterhalb des mittigen Metallgitters befestigt werden und da drauf kommt dann das Kennzeichen, dh steht in den Bereich des Metallgitters rein.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Eine komplette Befreiung gibts net soweit ich weiß aber die ganzen EVO´s, Imprezas usw. brauchen vorne nur nen Aufkleber mit dem Kennzeichen.
      Wie der BPHatzer3 schon gesagt hat eben bauartbedingt. Sowas wird unser einer aber nie für Golf & Co bekommen, da sowas schon bei der Typengenehmigung vom Hersteller durchgeboxt wird. Ist das gleiche bei den Fahrzeugen die unter 11cm von Werk aus sind.
      @BPHatzer3

      Soweit ich weiss ist es typisiert worden und demnach auch im Zulassungsschein. Obs stimmt weiss ich nicht, gesagt wurde es mir. Kann mich in dem Punkt irren. Die Anbringung vom Kennzeichen sehe ich nicht als kritisch. Denke der Punkt das es fix verschraubt oder vernietet sein muss gilt nur für aussen wo man es verlieren könnte. Innen geht das ja schwer darum wird der Passus hier nicht gültig sein nehme ich an.

      Aber der Marcel solls einfach aufklären.
      Kennzeichenaufkleber sind gem KDV 1967, Anl. 5e, Pkt B1, nicht zulässig.

      Platinen:
      Die Kennzeichentafeln müssen aus viertelhartem Blech aus A1 99,5 G 9
      nach DIN 1783 mit einer Dicke von 1,0 mm bestehen.


      Bilder der obgenannten Fahrzeuge (wo ich nirgends ein Klebe-Kz erkennen kann (würde der oa EU-RL widersprechen):
      media.autobild.de/bild/0/ee2a4…e147b87d8ed2485e620_1.jpg
      media.autobild.de/bild/A/77036…b878d0fed17ec1ba8ba_1.jpg
      tuningblogger.de/uploaded_images/Subaru_Impreza_WRX_STI_2006
      carpw.com/pictures/subaru/Impreza_WRX_STI_RB320_07_1.jpg
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Ich kann mir schlecht vorstellen dass sowas genehmigt wird.
      Was ist wenn beim Beschleunigen sich die Saugnäpfe lösen? Kennzeichen in die Fresse -> Auto gegen Baum etc. Das kann sicher net im Sinne des Lenkers und schon gar net im Sinne der MA46 sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Cult 16V“ ()

      @BPHatzer3
      Hab das 2005 bei der Cult Society Car Parade auf nem weißen EVO aus Deutschlandsberg gesehen.
      Und voriges Jahr auf einigen Rallye EVO´s.
      Und die müssen genehmigt sein, sonst dürfens gar net fahren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Cult 16V“ ()