Führerscheinentzug

    Original von RS G60
    Ich wurde 2003 oder 2004 mit 179km/h (toleranz bereits zu meinem gunsten abgezogen) geblitzt und hab "nur" 145€ zahlen müssen... sonst nix...


    damit warst du auch unter der Grenze von 180km/h.
    auf der Autobahn wird erst bei einer Überschreitung von 50km/h der Schein gezupft ... im Ortsgebiet und Freilandstrasse bei 40km/h
    Original von Tom
    Original von RS G60
    Ich wurde 2003 oder 2004 mit 179km/h (toleranz bereits zu meinem gunsten abgezogen) geblitzt und hab "nur" 145€ zahlen müssen... sonst nix...


    damit warst du auch unter der Grenze von 180km/h.
    auf der Autobahn wird erst bei einer Überschreitung von 50km/h der Schein gezupft ... im Ortsgebiet und Freilandstrasse bei 40km/h


    Da habt ihr es aber MAL "besser" - in D ist der FS innerorts AB 31km/h und ausserorts AB 41km/h drüber für min. 4 Wochen weg.

    Zu deinem Fall die Strafe in D:

    radarfalle.de
    Sanktionen


    Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit um 68 km/h innerorts wird gem. Bußgeldkatalog wie folgt bewertet:

    300 ,- EUR Bußgeld (zzgl. 20,- EUR Bearbeitungsgebühr und 5,60 EUR Auslagen Verwaltung)
    4 Punkt(e) in Flensburg
    3 Monate Fahrverbot


    Aber den Zeitpunkt der Abgabe darf man sich in einem gewissen Rahmen aussuchen. Denke das wird bei euch auch so sein.
    Einfach hingehen, erklären das es dir leid tut, du gerade mit den Nerven am Ende warst (Freundin verlassen usw. :)) !

    Führerschein-Entzug kannst aufschieben - brauchst nur sagen du hast zu dem und dem Zeitpunkt Urlaub und möchtest ihn dort abgeben, weil du ihn firmlich brauchst !

    Wünsche viel Glück ....

    lg
    pepi
    Nimms wie ein Mann und mach hier nicht die Muttermilch sauer,.............steh dazu und winsl hier nicht so rumm,..........was machtn das für an Eindruck ??!!


    Du warst schnell und dumm,............und dich hams erwischt,.............zahl,........gib ab,..........und pasta !


    :ohno:



    LATTENROST IST KEINE GESCHLECHTSKRANKHEIT
    du kannst das ganze auch irgendwie verzögern indem du sagts,dass wer anderer gefahren ist und du der im moment nicht da ist und dann später, nach einem jahr oder so ist dir eingefallen das du gefahren bist!


    das hab ich MAL glesen, da kannst das ganze hinauszögern!

    aber weiß nicht 100%ig wie das genau war!

    hab nur das so ungefähr in erinnerung!

    lg
    Wenn du ihm überzeugen kanst das du wenig verdienst und hoche fixkosten hast werden sie bestimmt toleranter sein als ohne dein anwsend sein.


    Also ich würde mich als Richter leicht verarscht vorkommen, wenn mir der Besitzer eines Golf 5 GTI vorsudert, wie arm er nicht ist ;)

    Wie hier schon jemand richtig gesagt hat, du hast Blödsinn verzapft also steh dazu, zeig denen dass du es nicht vorsetzlich gemacht hast, sondern halt nach einer langen Strecke die Geschwindigkeit übersehen hast (starkes Auto usw.) und du auch die dafür vorgesehenen Strafen akzeptieren würdest, da du dich schuldig bekennst.

    Bin der Meinung dass man nur so Aussicht auf eine Strafmilderung hat, weil der Richter eventuell deine Ehrlichkeit zu schätzen weiß.

    Ein Nichtauftauchen vor Gericht ist meiner Ansicht nach der schlechteste Weg.

    Und was verstehst du nicht an der Tatsache, dass die Anhöhrung am Landesgericht St.Pölten stattfindet?

    Du bist in NÖ zu schnell gefahren (und zwar erheblich) und da Autobahnen Ländersache sind, ist dafür das Land NÖ zuständig.
    stimme da clubsound zu 100% zu, ehrlich waehrt am laengsten wie es so schoen heisst,

    finde dich zur sicherheit MAL mit 2 wochen FS entzug AB, sollte es anhand deiner vorgeschichte doch anders kommen umso besser, bei 59 km/h drueber musst du wirklich tief in die rethorikkiste greifen um dich rauszureden.

    ist halt schwer mit 200+ pferderl nicht gas zu geben, ich kenn das nur zu gut ;)


    LG

    Ronny