Super Gesetzeslage im schönen Staate Ö

      Original von BP-Hatzer3
      Wozu brauche ich ein Airride? Um ein Fahrzeug höherzulegen?

      Fakt ist, dass die maximale Tieferlegung, um genehmigungsfähig zu bleiben, bei 11cm liegen muss und wozu brauch ich dann ein Airride, das überdies nicht im geringsten an ein orig. Luftfahrwerk rankommt.

      Es meinen einige vllt hier, dass eh nur im Fahrzeugstilstand tiefergelegt wird, doch da besteht ein gravierender Rechtsirrtum, den dabei handelt es sich um "Ruhenden Verkehr", der ebenso der StVO/KFG unterliegt (ausg. Privatflächen ohne Öffentlichkeitsrecht)


      Niemand braucht ein Airride zum höherlegen sondern nur damit die Kiste am Boden liegt. Ich hoffe das war allseits bekannt 8-) Es braucht ja auch niemand einen R32 um damit Strich 130 zu fahren. Insofern ist das was man darf und das was man tut zwei paar Schuhe.

      bezl. Ruhender Verkehr. Die Citroen's hatten das schon vor 15 Jahren das sich das Auto absenkte bei stillstand. Luftfahrwerke gibt es in jeder erdenklichen Limosine vom Benz und Audi zu ordern. Und auch alle elektronisch absenkbar. Ich denke mit ein paar Auflagen und Spielerein liesse sich ein Airride eintragbar machen sofern WILLE da wäre es zuzulassen. Wenn man sich natürlich mit Händen und Füssen wehrt wirds nie was.
      Ist aber schon bekannt, dass all diese Fahrzeuge, die ein Luftfahrwerk AB Werk verbaut haben, nicht in Österreich die Betriebsgenehmigung erhalten haben.
      Citroen und alle anderen Hersteller besitzen eine EG-Genehmigung und die ist unabhängig von der österr. Rechtslage anzuerkennen (EU-Recht steht über nationalem Recht).
      Betreffend Tieferlegung eines orig. Luftfahrwerkes via Software stellt dies eine genehmigungspflichtige Änderung dar.

      Einzige Episode eines Fahrzeuglenkers mit Airride:
      P: "Warum sind Sie unter 11cm Bodenfreiheit?"
      L: " Da sind Ventile undicht, muss ich erst ersetzen."
      P: "Na, wenn da Ventile undicht sind, müsste doch die Elektronik die Fahrzeughöhe andauernd nachregeln."
      Daraufhin kam keine Antwort mehr, meinerseits aber ne Anzeige und ne § 56 KFG.

      Und wenn du das tust, was du nicht darfst, gehts meistens auf die Brieftasche. Wer sagt denn, dass du mit nem R32 oder nen RS6 schneller als die zul. Höchstgeschwindigkeit fahren musst?
      Auch einen Sportwagen kann man innerhalb der Gesetze bewegen.
      MfG
      BP-Hatzer3
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „BP-Hatzer3“ ()

      Original von BP-Hatzer3
      Ist aber schon bekannt, dass all diese Fahrzeuge, die ein Luftfahrwerk AB Werk verbaut haben, nicht in Österreich die Betriebsgenehmigung erhalten haben.
      Citroen und alle anderen Hersteller besitzen eine EG-Genehmigung und die ist unabhängig von der österr. Rechtslage anzuerkennen (EU-Recht steht über nationalem Recht).
      Betreffend Tieferlegung eines orig. Luftfahrwerkes via Software stellt dies eine genehmigungspflichtige Änderung dar.

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      P: "Warum sind Sie unter 11cm Bodenfreiheit?"
      L: " Da sind Ventile undicht, muss ich erst ersetzen."
      P: "Na, wenn da Ventile undicht sind, müsste doch die Elektronik die Fahrzeughöhe andauernd nachregeln."
      Daraufhin kam keine Antwort mehr, meinerseits aber ne Anzeige und ne § 56 KFG.

      Und wenn du das tust, was du nicht darfst, gehts meistens auf die Brieftasche. Wer sagt denn, dass du mit nem R32 oder nen RS6 schneller als die zul. Höchstgeschwindigkeit fahren musst?
      Auch einen Sportwagen kann man innerhalb der Gesetze bewegen.


      was war das für ein fahrzeug mit dem airride - golf3? das kommt mir nämlich verdammt bekannt vor ;)
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „just_c“ ()

      naja der norbert vom scc hat es MAL typisiert das stimmt schon, was ich so gehört habe, aber mich würde es wundern wenn sie es bei ihm typisiert haben lassen, aber wer weiss....ich kanns mir schwer vorstellen das es typisiert ist...die typisierung wäre interessant zu sehen *g*
      War glaublich ein Passat, jedenfalls standen mehrere Fahrzeuge kurz zuvor zwischen Stockerau/Ost und Stockerau/Mitte, Rfb Hollabrunn, am Pannenstreifen wegen irgendeiner Panne oder so.

      Von Fachbetrieben habe ich schon so einige Sachen gehört (will hier natürlich niemanden etwas unterstellen), wie zB nach der Genehmigung wieder Sachen ändern, etc.
      Was die Genehmigung dann zählt, weiß hier vmtl eh jeder, die hätte man sich sparen können.
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      Wenn lt EG-Betriebsgenehmigung eine geringere Bodenfreiheit als 11cm genehmigt ist, muss das auch von Österreich so anerkannt werden.

      Dort wo aber Österreich über eine geringere Bodenfreiheit als 11cm entscheidet, ist das anders.
      Jeder EU-Mitgliedstaat kann im Rahmen seiner nationalen Befugnisse strengere Maßstäbe ansetzen, als dies die EU tut.

      zB ein in D genehmigtes (getuntes) Fahrzeug kann im schlimmsten Fall in Ö nicht genehmigt weden, da eben unterschiedliche Rechtslagen vorherrschen.
      Selbst wenn Änderungen unter Beachtung von EU-Richtlinien genehmigt wurden, werden diese unterscheidlich ausgelegt (siehe Radabdeckung).
      MfG
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      Mir wurde das von der Vertretung der europ. Komission in Wien in Bezug auf die Radabdeckung auch geraten, nur
      1. habe ich nicht das nötoge Kleingeld für so ne Klage und
      2. bin ich beim Bund beschäftigt.

      Würde mit zu 99,9999% Sicherheit dienstrechtlich schlecht für mich aussehen.
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